Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1869)
- Date
- 1869-05-18
- Page
- Seite 393 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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riefe Uebelstände, welche für unsere Glaubensgenossen aus den zwingenden Verhältnissen erwachsen sind. Wer daher so viel jüdisches Bewußtsein hat, daß ihm die Ehre des jüdischen Namens nicht gleichgültig, der wird gewissermaßen zu seiner Selbstvertheidigung eine bevorzugende Hilfsleistung der Minderheit seiner jüd. Glaubensgenossen, da wo sie noch thut, gewähren. Wenn diese Gesinnung bei allen Juden herrschte, die durch ihre geistige oder materielle Kraft hervorragen, dann würde es viel besser um uns stehen, manches große Werk durchzuführen sein. Uebrigens haben jene erwähnten Sammlungen bis jetzt etwa 6000 Thlr. ergeben. Eine Theatervorstellung für denselben Zweck hat einen Reinertrag über 600 Thlr. gebracht. Ein Damencomits ist endlich seit einiger Zeit auch noch thätig, um durch die Veranstaltung eines Bazars demselben Zwecke zu dienen. Bei all dem hat man an diesen Leistungen keine rechte Befriedigung, weil man weiß, daß auf diesem Wege dem Nebel nicht abgcholfen wird. Es würde eine andauernde und energische Mitwirkung am hiesigen Orte geübt werden, wenn der in dieser Zeitung schon öfter besprochene Plan, eine Massenauswanderung der in den westrussischen Provinzen zusammengedrängten Juden, sei es in das Innere des Reiches, sei es in das Ausland, zu ermöglichen, ernstlich in Angriff genommen würde. I. Bonn, 30. April. (Privatmitth.) Daß die Schule für die nächsten Jahrzehcnde einen der wichtigsten und ausgedehntesten Kampfplätze für die verschiedenen Parteien abgeben werde, kann keinem Beobachter entgehen. Der Kampf wird nach zwei Zielen hin geführt werden, das eine bestehend in einer besseren Dotirung der Schule, um den Satz so vieler neueren Verfassungen oder Gesetze, daß den Lehrern ein auskömmlicher Gehalt gewährt werde, zu realisiren; das andere bestehend in der Trennung der vom Staate und den Communen erhaltenen Unterrichtsanstalten von der Confession, so jedoch, daß für den Religionsunterricht jeder Confession Staat, Commune oder die Religionsgesellschaft selbst Sorge trage, womit selbstverständlich Confessionsschulen, welche sich eine Religionsgesellschaft selbst hält, ebenso wenig wie Privatschulen überhaupt ausgeschlossen sind. Was das erste Ziel betrifft, so steht ihm nicht der böse Wille, wohl aber die Finanznoth aller Staaten entgegen. Die erdrückende« Militairbudgets lassen einen Fortschritt für den Etat des Unterrichtsministeriums nur sehr langsam zu. Schwieriger wird die Erreichung des zweiten Zieles sein, und der Kampf lodert auf diesem Gebiete an allen Punkten auf. Die Kirche faßt hier alle ihr gebliebene Kraft noch einmal zusammen, und sie trifft hier auf Bundesgenossen in den verschiedenartigsten Kreisen. Man erinnert sich der jüngsten Verhandlungen in Preußen; die Ansichten des Unterrichtsministers treffen hier mit denen des katholischen Clerus wie der jetzt die protestantische Kirche in Preußen beherrschenden Partei zusammen, gegenüber den vereinigten Fractionen der liberalen Partei. Hier ist es, wo außer den Universitäten alle Stufen der Schule den confessionellen Character haben sollen, so daß nicht einmal neu zu begründende ausgenommen seien. Es bleibt hier Alles in statu quo, und an das Zustandekommen eines Unterrichtsgesetzes ist vorerst nicht zu denken. — Gleichen Ausgang nahmen soeben die Debatten über ein neues Schulgesetz in Bayern. Hier waren die Regierung und das Abgeordnetenhaus für ein besseres Schulgesetz, aber die Kammer der Reichsräthe hat es verworfen und ein königlicher Prinz war unter den gegen das Ministerium Stimmenden. Die Rede des Ministerpräsidenten Fürsten von Hohenlohe war hö<Ut bemerkenswerth und stach von den Reden des preußischen Unterrichtsministeriums sehr stark ab. — Einen glücklicheren Verlauf nahm diese Angelegenheit in Oesterreich. Das Volksschulgesetz, welches das Gesetz vom 25. Mai 1868 ausführen soll, und das nur da, wo eine confessioneü gemischte Bevölkerung vorhanden, der Minorität gerecht werden will, ist vom Abgeordnctenhause votirt, und wird dies ebenfalls im Herrenhaus« werden. Bekannt ist der eigenthümliche Vorgang, der sich im Abgeordnetenhause daran knüpfte. Daß die Elericalen gegen dieses Gesetz eiferten, versteht sich von selbst; daß die Tyroler sich ihnen anschloffen, braucht kaum bemerkt zu werden. Run aber betrachteten die Pole« die Votirung dieses Gesetzes als einen Eingriff seitens des Reichsrathes in das Recht der Provinziallandtage, oder vielmehr sie thaten so blos, um ihre Nationalität einmal fühlbar zu machen, weil die bekannte» Resolutionen des galizischen Landtages verworfen worden. Die Elericalen, Tyroler und Polen verließen daher den Saal, um die Versammlung beschlußunfähig zu machen. Sie hatten falsch gerechnet , es gelang ihnen mcht, und die Folge 20