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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-05-18 · Heft 20 (18.5.1869) · p. Seite 392

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 20 (18.5.1869)
Date
1869-05-18
Page
Seite 392 (sequence 8)
Language
German
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392 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 4. Mai. In der heutigen Reichstagssitzung widerholte Wiggers seine Interpellation vom 13. März dieses Jahres mit der Frage, ob betreffs der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aller Confessionen im Bundesrathe der Ausschußbericht und die Beschlußnahme bereits vor sich gegangen, und ob diese Angelegenheit vor Ablauf der Session vor den Reichstag gebracht würde? Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück erklärte, daß der Ausschußbericht erstattet sei und dem Bundesrathe vorliege; in einer der nächsten Sitzungen des Bnndesrathes werde die Sache zur Beschlußnahme kommen, und dann werde er weitere Mittheilungen machen. Jena, 4. Mai. vr. ,2. Caro, außerordentlicher Professor bei der hiesigen philosophischen Facultät, hat einen Ruf als ordentlicher Professor für die polnische Sprache an die Universität Breslau erhalten und hat denselben angenommen. (Wenn dem so ist, so haben wir abermals eine Ausnahmebeschränkung weniger, indem ein Jude zum ordentlichen Universitätsprosessor ernannt ist. Prof. Caro hat sich auf dem Gebiete der polnischen Geschichte mehrfache Verdienste erworben. Redact.) Hamburg, im Mai. (Privatmitth.) Bei Gelegenheit der hier veranstalteten Sammlungen zum Besten der nothleidenden Juden in Ostpreußen und Westrußland wurde hier in der Presse die Frage angeregt, ob es mit dem Prinzips der reinen Humanität vereinbar sei, für die Mitglieder einer besümmten Confession die Wohlthätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die bez. Aenßerung war fern von aller Gehässigkeit und kam anscheinend aus der Feder eines Juden. Es erfolgte eine ruhig gehaltene Entgegnung, die dasselbe Blatt aufnahm. Damit ist die Sache hier voraussichtlich für uns erledigt und wir würden sie nicht der Erwähnung Werth halten, wenn wir nicht glaubten, daß es sich hierbei um eine Ansicht handele, die in den Kreisen der freisinnigen Juden sich eine gewisse Geltung erworben und eine beklagenswerthe Wirkung übt. Wir sehen es gewiß mit Vergnügen, wenn unsere Glaubensgenossen auch solche humane Anstalten fördern, welche zwar dem Namen nach confessionslos sind, thatsächlich aber den Juden nicht zu gute kommen, weil sie diese Anstalten nicht gebrauchen und nicht suchen. Denn diese Handlungsweise ist gewiß ein ehrendes Zeugniß für die unter uns herrschende allgemeine menschenfreundliche Gesinnung. Aber es muß unangenehm berühren, wenn wir wahrnehmen, wie dieselben Leute, welche für geringfügige oder gar hirngespinnstige „Humanitätszwecke" ansehnliche Gaben steuern, entweder gar nicht oder doch verhältnißmäßig kärglich an der für Juden bestimmten Wohlthätigkeit sich betheiligen. Mögen dabei auch oft Nebenrücksichten, fremdartige, nicht lautere Motive maßgebend sein, so ist doch auch zuweilen wohl eine falsche Anschauung von den Forderungen der sog. reinen Menschlichkeit die Ursache des Verfahrens. Diese Menschlichkeit kann nur gebieten, daß man keinem Menschen wegen seiner Religion . oder seiner Nationalität oder aus sonst einem Grunde den Anspruch auf die Nächstenliebe versagt, nicht aber daß man allen Menschen ohne Unterschied ein und dasselbe Maaß der Wohlthätigkeitsleistung schuldet. Die engeren oder ferneren Beziehungen der Bluts- und Geistesverwandtschaft bestimmen das Maß der Pflicht; das Gegentheil ist unnatürlich, der Vernunft nicht minder als dem Herzen widersprechend. Außer der besonder« geistigen Beziehung aber, in welcher wir zu unseren Glaubensgenossen stehen, befinden sich Diese auch häufig in einer mehr oder minder ungünstigern Lage, als die Bekenner der herrschenden Religion. Bei den westrussischen Juden zum Beispiel hat der auf ihnen seit Jahrhunderten lastende Druck und die noch für sie bestehenden lähmenden Ausnahmegesetze Uebel hervorgerufen, an welchen die anderen Bewohner jener Länder nicht leiden. Aber wenn auch der besondere Nothstand nicht so schreiend hervortritt, so ist die Zest, in welcher die Juden unter eigenthümlichen vielfach nachtheilig wirkenden Verhältnissen gelebt, noch nicht so weit hinter uns, daß die schädlichen Folgen dieser Verhältnisse nicht noch merklich wären und darum eine besondere Berücksichtigung der Menschenfreunde verdienten. Endlich wird uns von der andern Seite noch immer in mißwollender Weise eine Solidarität aufgebürdet, eine Gesammtverantwortlichkeit für alle moralischen Schäden, welche sich hier oder dort an den Bekennern unserer Religion zeigen. Diese Schäden sind aber sehr häufig die Folgen so-

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