Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1869)
- Date
- 1869-05-11
- Page
- Seite 367 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226710--27162-3262730- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
m Der mit der Synadal-Versammluug zu verbindende Gemeinde-Tag. Wie wir bereits in Nr. 17. berichteten, will der verchrl. Vorstand der Gemeinde zu Leipzig mit der Synodalversammlung einen Gemeindetag verbinden, und hat zu diesem Behufe folgendes Circulair an die Gemeinden Deutschlands (einschließlich Deutsch-Oesterreichs) versandt. „Am 29. Juni d. I. wird die erste „Israelitische Synode" hier in Leipzig ihre Berathungen beginnen. Die Einladung hierzu ist an die „Rabbiner, Gelehrten und Gemeindevertretungen der Jude uh eit" im Allgemeinen ergangen. Nach den bisher bekannten Anmeldungen jedoch wird das Hauptcontingent der Versammlung voraussichtlich aus den Gemeindevertretungen des deutschen Vaterlandes bestehen. Wir glauben daher einem in den deutschen Gemeinden allgemein gefühlten, schon durch die Presse vielfach ausgesprochenen Bedürfnisse Ausdruck zu geben, wenn wir auf die Nothwendigkeit einer Einigung der Gemeinden deö deutschen Israels zur Wahrung gemeinsamer Interessen und zur Erstrebung gemeinsamer Ziele Hinweisen und die „erste Israelitische Synode" als den günstigen Moment bezeichnen, der auch nach dieser Seite hin sich förderlich erweisen dürfte. Wir meinen die Gründung eines periodisch wiederkehrenden Gemeindetages für die deutsche Judenheit, der sich an die Synode unmittelbar anschließen könnte. Die Gleichmäßigkeit der Culturinteresien, die gleichartigen practischen Verwaltungszwecke und Gemeindebedürfnisse, der Druck, der in vielen außerdeutschen Ländern auf unfern Glaubensgenossen noch lastet und oft zu barbarischer Verunglimpfung aller Menschenwürde führt, ja, die selbst in verschiedenen Theilen Deutschlands noch mannigfach verkümmerte gesetzliche Rechtsgleichheit weisen die deutsche Judenheit darauf hin, sich gegenseitig zu nähern, gemeinsame Ziele gemeinsam zu erstreben und für locale Bedürfnisse Erfahrungen, Rath und Beispiel gegenseitig auszutauschen. Insbesondere giebt es hochwichtige, allgemeine Aufgaben, deren Lösung die Kräfte Einzelner oder einzelner Gemeinden übersteigt. Und wenn selbst die Opferwilligkeit Einzelner große Mittel dem Gesammtwohle zur Verfügung stellen wollte, so besitzen wir in Deutschland kein legitimes Gesammtorgan, an welches das Vertrauen sich wenden könnte. Hiermit glauben wir im Allgemeinen die Aufgabe des „Gemeindetages" angedeutet zu haben, überzeugt, daß die Erfahrungen so vieler Gemeinde-Vertreter aus dem Norden und Süden Deutschlands und Deutsch- Oesterreichs noch reichen Stoff zur Erörterung bieten würden. Vorläufig erlauben wir uns unsererseits nachstehende Berathungsgegenstände in Vorschlag zu bringen: 1. Constituirung des Gemeindetags. Feststellung der Zeit seiner Wiederkehr, Wahl des Vororts oder Ausschusses. Geschäftsordnung. 2. Errichtung eines deutsch-israelitischen Gemeindeblattes, resp. Bestimmung einer Rubrik in bereits bestehenden Blättern, als Organ des Gemeindetages. 3. Berathung der Grundzüge für ein Gemeindestatut, insbesondere über Zweckmäßigkeit einer Verbindung der ausführenden und der beschließenden Körperschaften in der Gemeindevertretung, über die Theilnahme des Rabbiners an derselben u. A. 4. Das Budget der Gemeinden. Directe oder indirecte Steuern? Recht und Zweckmäßigkeit der Koscherfleischsteuer, der Einzugsgelder u. A. 5. Die Organisation der Wohlthätigkeitsanstalten, insbesondere auch der Fremdenunterstützung. 6. Berathung über die zweckmäßigste Art der Einrichtung der Religivnsschule. Gemeindeschulen oder gesonderte Religionsschulen? Mitbesoldung der Religionslehrer von Seiten des Staats oder der Communen. 7. Berathung über die an anzustellende Rabbiner und Religionslehrer zu machenden Ansprüche und Bestimmung über solchen Anforderungen ensprechende Stiftungen und Anstalten. 8. Die Anknüpfung von Beziehungen zu dem Bomä of Deputies in London (Präsident Sir Moses Montesiore) und Theilnahme an den Bestrebungen bet Alliance israelite universelle (Präsident Herr Advokat Crömieux) unter selbstständiger Leitung und Verwaltung durch einen deutschen Vorort, zur Hebung und Rettung bedrückter Glaubensgenossen, zur Abwehr confessioneller 19*