Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1869)
- Date
- 1869-05-04
- Page
- Seite 352 (sequence 8)
- Language
- German
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352 auch nur 1626 Thlr. an Cultusstener erhoben zu werden. Bemerkenswerth und in anderen Synagogen nachzuahmen ist die „Stiftung für Todtengebete" ä 100 Thlr-, deren sich in diesem Jahre 2 ergaben. Die Ausgaben betrugen 8843 Thlr., so daß sich der Capitalbesitz der Gemeinde zu 6108 Thlr. erhöht hat. Die Ausgaben für die Synagoge betrugen 2175 Thlr., worunter wir den Aufwand für das Chor mit 394 Thlr. verzeichnet finden. Getrennt hiervon ist die Schulcasse, welche 6121 Thlr. in Fonds behielt, so daß sie seitens der Gemeinde nur einen Beitrag von 200 Thlr. erforderte. Zu bemerken ist, daß sie einen Zuschuß vom Cultusministerium von 2O0 Thlr. — wie die Gemeindecasse ebenfalls von 170 Thlr. und von der Stadtcasse 357 Thlr. erhielt. Außerdem bestehen noch Fonds zum Erwerb eines Gemeinde- und Schulhauses, die in diesem Jahre von 4573 Thlr. auf 4809 Thlr. stiegen. Wodurch sich dieser Bericht vor ähnlichen anderer Gemeindevorstände vortheilhaft auszeichnet, ist, daß in demselben auch die allgemeinen Verhältnisse der Gemeinde besprochen werden. Er beginnt daher: „Das Jahr 1868 ist für die Israeliten Sachsens bedeutungsvoller als irgend eines seiner Vorgänger, indem es deren bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichstellung verfassungsmäßig feststellte. Dies ist geschehen durch das Gesetz vom 3. Deccmber 1868, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831 u. s. w. betreffend, dessen Absatz II. lautet: Der § 33 der Verfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831 wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Glaubensbekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf das religiöse Bekenntniß keinen Abbruch thun." Er berichtet ferner: „Die zweiterfreuliche Gabe des Jahres 1868 war die in Folge einer den Ständen überreichten Petition des Gemeinderaths-Mitgliedes Advocat Emil Lehmann erlassene Verordnung vom 3. August 1868, die Eidesleistungen der Juden betreffend, durch welche die Schwerfälligkeiten und Gehässigkeiten des Judeneides vom 30. Mai 1840, insbesondere die Admonition des Rabbiners und zweier jüdischer Schristgelehrten und die Eidesleistung auf den Pentateuch in Wegfall gestellt worden sind." Als einen wichtigen und charakterisirenden Beschluß des Gemeinderathes führen wir folgenden Passus an: „Obschon dem Jahre 1869 zugehörig, darf doch der jüngste Gemeinderathsbeschluß, die hiesige israelitische Gemeindeschule Michaelis 1869 zu schließen, hier nicht unerwähnt bleiben. Zu diesem Beschlüsse drängte die Wahrnehmung, daß trotz der segensreichen Wirksamkeit dieser Schule der Besuch von Jahr zu Jahr abnahm, so daß die Schülerzahl zuletzt sich auf eine so geringe abminderte, wie sie für eine öffentliche Schule nicht statthast ist. An dieser Erscheinung hat jedenfalls die Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit gemeinsamen Schulbesuchs mit den Kindern unserer christlichen Mtbürger ihren wesentlichen Antheil, nicht minder aber auch die Religionsschule, welche bereits seit Jahren gedeihlich wirkt, und deren Erweiterung durch vermehrte Classen von nun an besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden soll. Die beiden Oberclassen derselben sind jetzt schon nach den Geschlechtern geschieden." Die Gemeinde zählte Ende 1868: 869 Seelen. Es wurden 1868 geboren 23 und starben ebenso viele, 2 Trauungen fanden statt. Die Gemeinde erhielt an neuen Stiftungen 7200 Thlr. Interessant ist noch die zuletzt gegebene Uebersicht der Einnahmen, Ausgaben und des Vermögensbestandes der wohlthätigen Vereine, deren Einnahmen sämmtlich die Ausgaben überstiegen, und die zusammen einen Vermögensbestand von rund 32,200 Thlr. besitzen. Als Curiosum heben wir die Gevatterkasse hervor, welche 1868 weder Einnahme und Ausgabe, aber einen Bestand von 90 Thlr. hatte. Aus der Provinz Posen, im März. (Privatmitth.) Wie es in Wirklichkeit mit dem vom Cultusminister von Mühler immerfort behaupteten confessionellen Character der preußischen Gymnasien und Realschulen steht, kann man am besten erkennen, wenn man auf die Frequenz dieser Schulen, namentlich in unserer Provinz, wo besonders in den Städten eine confessionell sehr gemischte Bevölkerung wohnt, einen Blick wirft. Geben wir hier nur einige Notizen: Die Gesammtzahl der Schüler, welche die Realschule zu Posen während des Schuljahrs 1867/68 besuchten, betrug 525, davon 172 evang., 169 kath. 184 jüd. Schüler. Im Winterhalbjahre 1867/68 zählte das Friedrich-Wilhelmsgymnasium zu Posen 637 Schüler. Von den gesammten Schülern gehörten 399