Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 17 (27.4.1869)
- Date
- 1869-04-27
- Page
- Seite 332 (sequence 8)
- Language
- German
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332 zu schachten,, wo er will, denn, ein hierzu, beigefügtex Beschluß großh» Bezirksamts Mannheim besagt, daß gewerbspolizeilich der Ausübung des Schächtens, bezw. Ausübung des Metzgerhaichwerks unter bestimmtem Ritus nichts im Wege stehe und diese Ausübung auch nicht auf eine bestimmte Person beschränkt, werden kann. Die. israelitischen Gemeinden ibezch» Synagogenrath i des, Lqpdkssind daher auch, nicht mehr berechtigt^ den Schächterdienst, mit dessen Gefällen als einen Thejl-des Gehaltes bei Anstellmg eines Religionslehrers demselben allein , zu, übergeben, somit kann auch der, Eingang, des Abs,. 6. von. §. 2 der, Berprdnung vom 15. Mai 1833 als aufgehoben betrachtet werden. < Dasselbe gilt auch in Preußen, wo in einem Falle, wo. ein GemPildevorstand einem nicht angestellten Schächer, das Schächten.verbieten tvollle, die Regierpug entschied, daß die Ausübung , dieser Function zu.r Gewepbefteiheit gehöxe, undes nur den, Juden selbst überlassen, bleiben müsse, ob sie von dem durch jenen Dritten, geschachteten. Thicre essen wollten oder nicht. Wir haben darum doch, nicht gehört, daß dies in den verschiedenen Gemeinden, die. Anstellung eines Schächters, ufld die Berechtigung seiner Gefälle zum Gehalte gestyrt habe. Redaktion.) AM Baden ti 18. März, lieber die Gehalte der israelitischen- R.eligionsschullehrer ist am. 22. v. M. ein, Erlaß großh. Oberrachs. der Israeliten an., sämmtliche Bezirks-Synagogen des Landes, ergangen,, durch, welchen die Gemeinden aufgefordert.werden, den Religionsschullehrern., vom 1. Januar 1869 an folgendes.Einkommen, zu bewilligen: 1» einen festen Gehast-von,265.fl., nchen dem.,Schulgelds.von, 1 fl. 12 kr. für jedes Kind; 2) eine freie Wohnung oder Entschädigung hiefür, urch. zwar eine solche, von 30 fl. für, einen,, verheirathetey, und 15 fl. für einen ledigen Lehrer; 3 t bezüglich, des- Vorsängexdienstes, w.o, dieser , mit, dem, Religionsschuldienst verbunden ist, erwartet , die Behörde, daß von Seiten der Gemeinde »ach Analogie §. 43 des Gesetzes vom 8. März 1868 und §. 8 der Vollzugsverordnung vom 12. Sept. v. I. dem Lehrer eine besondere angemessene Vergütung, bewilligt werde. Zur Zeit bewilligte höhere Gehalte, beziehungsweise höhere Wohnungsentschädigungen sind auch, fernerhin fortziibeziehen. Diejenigen, Gemeinden, welchen durch diese Anordnung eine unerschwingliche oder, eine empfindliche Last erwächst,, sind Behufs .eines -Zuschusses, dem. großherz» Oberrath namhaften machen, idie Anträge auf Bewilligung solcher Zuschüsse jedoch jaus, das dringendste Erforderniß zu beschränken, da; einerseitsdie Eltern, bezw. die Gemeinden zunächst , verpflichtet seien, für, den Religionsunterricht ihrer! Jugend Sorge zu tragen, mithin dem durch unsere j sozialen Verhältnisse nunmehr nöthig gewordenen hös Heren Aufwand, für den fraglichen Zweck sich nicht entziehen dürfen, anderer Tests aber die zu Gebote j stehenden Mittel durchaus, nicht gestatten, daß über das. erwiesene und dringende, Unterstützungsbedürfniß s hiuausgegangen werde. Die der Anordnung vorauss geschickten Erwägungen, daß die Gehalte der israelit. s Religionsschullehrer, wie sie bisher in Uebung waren, )als entsprechende, VergAung für. die von ihnen geforderten Leistungen nicht betrachtet werden können, daß in Folge dessen stets eine größere Anzahl, von Religionsschulstellen unbesetzt geblieben ist und mir durch Bewilligung eines entsprechenden Gehalts wieder bessere Kräfte für den Lehrerstand gewonnen werden können, sind so einleuchtend, daß sehr zu wünschen ist, die auf Besserstellung dieses Standes gerichteten Be strebungen des Oberraths möchten durch die Gemeinden kräftig unterstützt, und sowohl der Aufforderung, als der Erwartung der Behörde, welche sich unstreitg in den mäßigsten Grenzen bewegen, überall, woes noch nicht geschehen, ist, bereitwillig entsprochen werde. Schuaittach, 26. März. (Privatmstth.) Für das hiesige Rabbinat wurde unter sechs Bewerbern mit 93 von 99 Stimmen Herr vo. M. Salzer, ein Bayer, zuletzt Lehrer an der Talmud-Thora-Schule in .Hamburg,, gewählt. — Sie haben bereits - über die priucipiell wichtige Anstellung des Herrn. Dr. Jacob Herz zum ordentlichen Professor in Erlangen, berichtet. Zu gleicher Zeit wurde auch Herr Dr. Jos. Engelmanu, Israelit, zum königl. Oberarzte an der Kreis Irrenanstalt zu, Bayreuth ernannt. — Die, Gemeinde, Nürnberg baut nun wirklich , eine großartige Synagoge und wird, dann zur Wahl eines Rabbinen. schreiten. O l'.ste rre i chi sch e r Kai se r st a a l. Wen, 12. April. lPrivatmitth.) Die Halbheit bringt stets das Nebel auf der einen Seite wieder zurück, was. sie auf der andern, hatte entfernen wollen.