Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 17 (27.4.1869)
- Date
- 1869-04-27
- Page
- Seite 331 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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33t such der Vorwurf der Intoleranz im israelitischen Staate gründlich widerlegt wird. Wir wollen auf den Inhalt der Broschüre nicht näher eingehen, da wir wünschten, daß sie jeder selbst lese. Ihr großes Verdienst besteht besonders auch in der pikanten und witzigen Weise der Darstellung, die sich jedoch immer in den Grenzen der strengsten Höflichkeit hält, und in der bei jüdischen Gelehrten leider so seltenen Eleganz des Styles. Wir glauben, daß der „Offene Brief" eigentlich mehr für die Juden als für die Christen bestimmt ist, da gerade die ersteren oft noch die krassesten Borurtheile über das Wesen und die Richtung des israelitischen Staates hegen. P. Berlin, 16. April. (Privatmitth.) Der norddeutsche Reichstag wird nächstens wieder einen unserer Glaubensgenossen und zwar als Abgeordneten des 6. sächsischen Wahlbezirkes eintreten sehen, nämlich den Herrn vr. Max Hirsch. Es ist bekannt, welche Unregelmäßigkeiten bei der betreffenden Wahl vorgefallen, indem über 900 Stimmen von denen, die auf Dr. Hirsch gefallen, von dem Wahlcommissarius als ungültig beseitigt wurden, weil das Wort „Schriftsteller" auf jenen Wahlzetteln nicht hinzugefügt war. Die Mehrheit des Reichstages erklärte die Wahl des Gegencandidaten für ungültig und die des vr. Hirsch für zu Recht bestehend, vr. Hirsch hat sich in den Angelegenheiten des Arbeiterstandes nach dem System von Schulze-Delitzsch bereits vielfache Verdienste erworben. Karlsruhe, 7. April. lKarlsr. Z.) S. K. H. der Großherzog haben dem Obersten und Regimentscommandanten der kön. bayerischen Landwehr, Karl Obermayer in Augsburg, das Ritterkreuz 1. Classe mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen. Karlsruhe, 11. März. An Stelle der freiwillig ausgetretenen Herren Wormser und Ettlinger sind heute Vormittag nahezu einstimmig die vorgeschlagenen Candidaten, Herr Hofbuchhändler Bielefeld und Kaufmann Theodor Herrmann als Mitglieder des Synagogenrathes gewählt worden. Die sogenannten Orthodoxen, von welchen Viele sich der Wahl enthalten haben, sollen beabsichtigen, ein eigenes Bethaus zu gründen. Der Privatdocent Hr. vr. Julius Bernstein an der Universität Heidelberg ist zum außerordentlichen Professor in der medicinischen Facultät ernannt worden. Frankfurt a. M., im April. Herr vr. Jakob Auerbach wurde zum Director der Julius Flersheim'schen Stiftung, nämlich einer „Anstalt zur häuslichen Erziehung armer israelitischer Knaben" erwählt, wozu dieser durch Geist und Gemüth ausgezeichnete Mann vorzugsweise geeignet ist. Er hat soeben seinen ersten Bericht veröffentlicht, in welchem er die Grundsätze der Stiftung auseinandersctzt. Dieselbe zählt jetzt neun Zöglinge, welche die israelitische Realschule besuchen. Heidelberg, im April. (Privatmitth.) Herr vr. Reckendorf, der auf dem hiesigen Bürgerabend das Wort für die confessionslose Volksschule im Namen des Judenthums geführt, mochte doch wohl fühlen, daß diese tief einschneidende Angelegenheit mit den allgemeinen Phrasen noch nicht abgethan ist. Er erließ daher in den badischen Blättern einen Aufruf an seine Glaubensgenossen, gemeinsam dahin zu wirken, daß in der gemischten Volksschule der Sonnabend-Vormittag statt des Mittwoch Nachmittag freigegeben werde, damit der Sabbath von den jüdischen Schülern nicht für die Schule, sondern für den Gottesdienst verwendet werden könne. Dieser Aufruf hat viele Gegenerklärungen in den badischen Zeitungen hervorgerufen, indem man es für pädagogisch unstatthaft erklärte, die Schule zwei Tage hintereinander zu sistiren, und die Erholung Mittwoch Nachmittags aufzuheben. Erfolg wird daher der Vorschlag des vr. R. nicht haben, und das von ihm selbst erhobene Bedenken bleibt daher bestehen. Aus dem Badische», im März. (Privatmitth.) Es ist hier eine Entscheidung erfolgt, welche von großer Tragweite sowohl für die israelitischen Gemeinden des Landes, als auch für die angestellten Schäckter ist. Es ist nämlich der Schächterdienst Seitens großherzoglichen Oberraths als ein nicht kirchlicher erklärt worden, natürlich nur in so weit, als Derjenige, welcher die Schächterverrichtungen ausüben will, gewisse Fertigkeiten und mannigfache Kenntnisse besitzen, überdies aber durch sein religiöses Benehmen im Allgemeinen genügende Gewähr für treue Erfüllung seiner Obliegenheit bieten muß. Wer daher vom Rabbinate das hierzu nöthige Zeugniß besitzt, ist berechtigt,