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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-20 · Heft 16 (20.4.1869) · p. Seite 314

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 16 (20.4.1869)
Date
1869-04-20
Page
Seite 314 (sequence 10)
Language
German
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Schulen, so weit es noch erforderlich sein sollte, mit entsprechender Anweisung zu versehen, bleibt dem Königlichen Provinzial-Schulcollegium überlassen. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten, von Mühler. An das Königliche Provinzial-Schulcollegium zu N. Oesterreichischer Kaiferstaat. Pest, 1. April. (Privatmitth.) Die hiesigen Juden haben sich bei den diesmaligen Wahlen, bei welchen sie zum ersten Male aus der Rolle der Zuschauer getreten, in echt bürgerlicher Weise betheiligt, und wirklich stockten während der Wahltage alle Geschäfte. Ein Correspondent der „Neuen freien Presse" macht sich hierüber lustig und entwirft eine Carrikaturzeichnung. Wir lassen uns davon nicht beirren. Was hätte dieses Blatt dazu gesagt, wenn die Juden gleichgültig geblieben wären? Dann hätte man gespottet, die Juden haben so viel Lärm gemacht, um ihr volles bürgerliches Recht zu erlangen, und nun sie es haben, kümmern sie sich nicht darum, weil „eine Deputirtenwahl kein Geschäftchen sei und keine Procentchen dabei abfallen!" Wir erkennen mit Dank das bedeutende Verdienst an, welches sich dieses Blatt, allerdings von vielen eines, um das Prinzip der Gleichberechtigung und die Bekämpfung jedes Unrechts und jeder Gewaltthat, die gegen Juden irgendwo verübt worden, erworben hat. Aber es kann darum nicht verlangen, daß alle Juden zu seiner Fahne und zu seinen Grundsätzen schwören, und wenn es deshalb in der jüngsten Zeit uns gegenüber etwas in's Rothe spielt, so bedauern wir es, aber es erschüttert uns nicht. — Vor Kurzem wurde hier dem bisherigen österreichischen Generalconsul in Bukarest, Herrn v. Eder, bei seiner Durchreise von den hiesigen Israeliten ein glänzendes Diner gegeben, in Anerkennung der großen Verdienste, welche sich dieser Mann um unsere rumänischen Glaubensgenossen bei den harten Verfolgungen derselben erworben hatte. Pest, im April. Ein Pester Bürger israelitischer Confession hat auf vollkommen legalem Wege die Befugniß zum Betriebe des Fischergewerbes erlangt, und wiewohl die Fischer-Innung bereits zweimal vom Magistrat angewiesen wurde, den GewerbSgenossen israelitischer Confession in die Innung aufzunehmen, so vertveigert diese doch beharrlich die Aufnahme desselben, ja der arme Mann ist nicht im Stande, seine Maare ruhig feilbieten zu können, und wird unter allerlei Drohungen vom Donau-Ufer verdrängt. Da der Betreffende keine Hilfe beim Magistrate finden kann, hat er an das Ministerium recurrirt. Sonderbar genug basirt die ehrsame Fischer-Innung ihre Renitenz auf den Umstand, daß die Gewerbe-Ordnung eine Institution aus der absoluten Epoche sei. Die ehrsame Fischer-Innung vergißt blos die Kleinigkeit, daß die Gewerbe-Ordnung vom Jahre 1856 in Folge einer Verordnung der gegenwärtigen ungarischen Regierung zu Recht besteht. Aus Ungarn, 22. März. (Privatmitth.) Die letzte That des isr. Congresses in Pest war die folgende Adresse an den Cultusminister Eötvös, die Sie, geehrter Herr Redacteur! nachtragen mögen, da Sie aus dem Selbstgeständniß des Congresses ersehen werden, daß demselben die legale Basis fehlte. Ew. Excellenz! „Die allgemeine Versammlung der Israeliten Ungarns und Siebenbürgens hat die Statuten festgestellt, nach denen die Angelegenheiten der Confession künftighin gehandhabt werden. Jedoch können diese Beschlüsse der allgemeinen Versammlung das Selbstverwaltungsrecht unserer Confession und unserer confessionellen Corporation nicht genügend sichern, daher richten wir an Eure Excellenz folgendes ehrerbietige Ersuchen: Mögen E. E. dahin wirken, daß in der nächsten Session der Legislative ein Gesetz geschaffen werde, welches unserer Confession dasselbe Selbstverwaltungsrecht und im Allgemeinen dem Staate und den Municipien und den Communen gegenüber dieselben Rechte gewährleiste, welche den im Lande befindlichen anerkannten sogenannten „gesetzlich recipirten Confessionen" zukommen. „Die wir mit Hochachtung verbleiben Ew. Excellenz rc." Es befremdet uns sehr, daß der Congreß sich nicht deshalb anstatt an den Cultusminister an den Reichstag gewendet hat, wo die Adresse besser am Platze gewesen wäre. Eine Petttion an den Reichstag von Seite des Congresses wäre von weit größerer Wirkung gewesen, als die färb- und gehaltlose Adresse an Herrn

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