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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-13 · Heft 15 (13.4.1869) · p. Seite 292

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 15 (13.4.1869)
Date
1869-04-13
Page
Seite 292 (sequence 8)
Language
German
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292 mer ein Ende gemacht, und weder der genannte Minister noch sein Nachfolger ließen sich durch die Gesuche ves Petenten zur Wiedereinführung des Verfahrens bewegen. Was den Kernpunkt der Petition betrifft, nämlich die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichtes an höheren Schulen derjenigen Orte, wo ein qualificirter Lehrer sich vorfindet, so legte der Referent, Abg. Di', v. Bunsen, in ausführlichem Vortrag dar, daß die Gebote der Gerechtigkeit wie der Staatsweisheit für die Erfiillung dieser Forderung sprächen. Der Vertreter des Cultusministeriums erklärte, daß ohne ausdrückliches Gesetz eine solche Neuerung nicht eingeführt werden könne. Mit alleiniger Ausnahme zweier jüdischer Realschulen in Frankfurt a. M. seien alle preußischen höheren Schulen christliche. Nur wenn der christliche Charakter der Schule in Folge eines Unterrichtsgesetzes Wegfällen sollte, könne eine Anordnung, wie die verlangte, getroffen, ein jüdischer Religionslehrer eben wie die christlichen in das Lehrer- Collegium eintreten u. s. w. Die Commission beschloß, dem Plenum zu empfehlen, die in Rede stehende Petition der Staatsregierung zur Erwägung bei Berathung des Unterrichtsgesetzes zu übertveisen. Wie die Bl. berichten, haben sämmtliche katholische Bischöfe der preußischen Monarchie eine Eingabe gegen die confessionslose Schule bei dem Könige eingercicht, und ist diese beifällig ausgenommen worden. (Beides stand zu erwarten, denken wir nur an das confessionelle Freimaurerthum in Preußen und dessen Protcctor.) Leipzig, 9. März. (Privatmitth.) Ich erlaube mir, Ihre Leser, namentlich in Württemberg, auf folgenden, aus Stuttgart vom 18. Febr. datirten Artikel in Nr. 9. der „Allg. Evang. Kirchenzeit.," redigirt von Prof. Luthardt in Leipzig, dem Organ der streng lutherischen Partei, aufmerksam zu machen. „Zu den Uebelständen, unter welchen der Geistliche im Gefolge des Staatskirchenthums in Württemberg zu leiden hat, gehört auch einer, von dem gewiß die meisten noch nichts vernommen haben, — die Inspektion und Visitation der israelitischen Schulen. — Mit Recht kann man fragen, welches Interesse hat der Geistliche als solcher an dem Bestand und Gedeihen israelitischer Schulen? Zwar wie man dazu gekommen ist, dem Pfarrer dieses heterogene Geschäft aufzuladen, ist klar; der Staat hat das Interesse für alle seine Bürger gleichermaaßen zu sorgen, und so auch die jüd. Schulen unter seine Aussicht zu stellen; weil aber, wenigstens auf dem Lande, niemand da ist als der Pfarrer, der für diesen Dienst geeignet erscheint, so hat man dem christlichen Geistlichen die Zumuthung gemacht, neben seinem Amt, das ihn genug schon in Anspruch nimmt, auch noch die Fürsorge für die Schulen der Juden zu übernehmen. Das Dilemma, in welches er dadurch gestellt ist, liegt klar vor: entweder ein freimüthiges Zeugniß von Christo auch vor Juden abzulegen, und das ist gegen die Staatsgesetze, die zärtlich und fürsorglich denselben das unbequeme Zeugniß von Christus zu ersparen wissen, oder aber Christum zu verleugnen, wo er alle Rücksicht auf menschliche Satzungen beseitigen und ihm allein die Ehre geben sollte, und dann fühlt er sich in seinem Gewissen beschwert. Denn wie kann er, wenn er gerade in die jüd. Schule zum Gebet kommt, mit Menschen beten, die nicht im Namen Jesu beten? Wollte er sich auch über die unwürdige Zumuthung, mechanisch den religiösen Memorirstoff abzuhören, seufzend hinwegsetzen, cs geht doch nicht ohne Gewissensnoth ab, denn wie kann er z. B. biblische Geschichten fragend behandeln, ohne Christum zu verleugnen und wie soll er über Geschichte examiniren, ohne das Christenthum zu erwähnen! Mit Recht erheben sich daher Stimmen gegen diese unwürdige Stellung des Geistlichen und für die Abschaffung einer Einrichtung, die ein Product des staatlichen Bestrebens ist, die Juden auf die Höhe der christlichen Cultur zu erheben ohne Christus und ohne Christenthum, die zugleich also ein Product jener Aufklärungsperiode ist, in der man in jeder Faxen selig werden zu können vermeinte." — Der Artikel spricht genügend für sich selbst; es ist nicht unsere Pflicht, die Ansichten des Verfassers zu widerlegen. Wir sagen nur einfach: der christliche Geistliche will sich von der Aufsicht der jüdischen Schule emancipiren — nun gut, wir wollen längst die jüdische Schule von der Aufsicht der christlichen Geistlichen, da, wo sie derselben unterstellt ist, emancipiren! In diesem Punkte begegnen wir uns mit den Absichten dieser Art christlicher Geistlichen. Die Zeit, wo der Staat glauben konnte, in jüdischen Männern keine genügenden Aufsichtsorgane zu finden, ist längst vorüber. Fühlt sich der christliche Geistliche beim Betreten der jüdischen Schule in seinem Gewissen beengt, so fühlt sich die jüdische Schule beim Eintritt des christlichen Geistlichen in ihrer religiösen Freiheit beengt, und zu-

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