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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-13 · Heft 15 (13.4.1869) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 15 (13.4.1869)
Date
1869-04-13
Page
Seite 291 (sequence 7)
Language
German
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291 und Schulunterricht. Hebräische Lesetafeln für den Elementarunterricht in der hebr. Sprache. (Im Anschluß und zum Gebrauch obigen Leitfadens. 5 Tafeln in Median-Format.) Breslau, 1869. (Schletter.) In kürzester Zeit möglichst viel lehren, den Schüler mehr unterhalten als anstrengen, bei Einübung der Form zugleich den besten, allezeit verwendbaren Lehrstoff übergeben ist die Aufgabe des Unterrichts, und die Methode, welche zu diesem Ziele, führt ist die beste. Die jüdische Schule, welche ohne Beeinträchtigung des allgemeinen Elementarunterrichts den Unterricht in der hebr. Sprache aus religiösen Gründen mit übernehmen muß, ist darauf angewiesen durch die besten Lehrbücher sich und dem Schüler die Aufgabe zu erleichtern. Es sind denn auch seit einigen Jahrzehnten eine ansehnliche Zahl diesem Ziele zustrebender hebräischer Fibeln von gewiegten Schulmännern herausgegeben worden. Alle aber werden von dem oben angezeigten Eicmentarbuche überholt. Es setzt Schüler, die schon deutsch lesen können, voraus, nnd mit Recht; denn soll das Kind nur ihm Verständliches lernen, so muß seine Muttersprache sein erster llnterrichtsgegenstand sein. Nach dieser Voraussetzung giebt das Büchlein zuerst das, sowohl der Form als dem Stoffe nach am leichtesten Faßliche, wiederholt dieses in steter, das Kind angenehin unterhaltender Abwechselung und schreitet allmälig zum Schwersten vor, was dem kindlichen Geiste angemuthet werden kann. Aus eigener Erfahrung habe ich mich überzeugt, daß ein Kind, bei einer halben Stunde täglichem Unterricht in 4 Wochen geläufig hebräisch lesen lernt und dabei sämmtliche Wortbildungsformen, nach den sorgfältigst beobachteten Regeln der Sprachlehre, sowie einen schönen Borrath von brauchbarem Sprachmaterial fich aneignet. Mit Hilfe der sehr anschaulich gearbeiteten Lesetafeln wird in einer Schule bei einer ganzen Claffe dasselbe Ziel in höchstens einem halben Jahre erreicht. Daher möchte ich hiermit dieses Büchlein und diese Lesetafeln allen israelitischen Lehrern und Schulen angelegentlichst empfehlen. Dr. A. Stein. Bonn, 1. April. ES ist jetzt wieder die Zeit der öffentlichen Schulprüfungm und deshalb der Schulprogramme. Herr Dr. Hermann Bärwald, Director der Real- und Volksschule der Israel. Gemeinde zu Frankfurt a. M., giebt einen ersten Theil der Geschichte der Anstalt, nämlich das Philanthropin 1804 —1813. Man kann schon voraussetzen, daß die Schilderung dieser Periode viele culturhistorische Momente von Jntereffe einschließt. — Herr Dr. Kirschstein, Dirigent der Religionsschule der jüd. Gemeinde zu Berlin, spricht über die religiöse Jugendbildung dieser Gemeinde. Er untersucht zuerst, wie viel jüdische Kinder in Berlin ohne religiösen Unterricht bleiben, und weist nach, daß von 3400 Religionsschulpflichtigen Kindern 2200 Religionsunterricht genießen, 1200 nicht. Dies ist jedoch nicht Schuld der Gemeinde, welche sehr große Opfer für den Religionsunterricht bringt, sondern der Gleichgültigkeit oder gar des Widerspruchs gegen die religiöse Bildung als Erziehmittel. — Herr Dr. P. Buchh olz in Stargard i. Pommern erörtert in seinem ersten Bericht über di« Religionsschule der dortigen Gemeinde die Bedeutung der Religionsschule für die Gemeinde und ihr Verhältuiß zu den Eltern. — Dr. Popper leitet die Prüfung der Religionsschule der jüdischen Reformgemeinde zu Berlin durch einen Aufsatz über Religionswissenschaft und Religionsunterricht ein. — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 4. April. Der vierte Bericht der Unterrichts-Commission des Abgeordnetenhaus es über Petitionen enthält u. A. die Petition des Rabbiners des Oppelner Synagogen-Bezirks, Dr. A. Wiener. Derselbe wiederholt seine bereits vor 9 Jahren dem damaligen Abgeordnetenhause vorgetragenen Bitten, welche dahin gehen: daß der jüdische Religionsunterricht, wo sich ein qualisicirter jüdischer Religionslehrer vorfindet, an den Gymnasien und sonstigen höheren Lehranstalten obligatorisch sei; daß zu dem Ende der betreffende Lehrer auch äußerlich unterstützt und mit einer gewissen Würde bekleidet werde, auch beim Abiturienten-Examen eine Prüfung des jüdischen Examinandus in seiner Religion stattfinde und als Resultat derselben ein Vermerk über die erlangten Kenntnisse dem Abgangszeugnisse einverleibt werde. Nach Angabe des Petenten hat es eine Zeit gegeben, wo der Rabbiner, welchem die religiöse Unterweisung der jüdischen Gymnasiasten oblag, einen Vermerk über deren Fleiß und Fortschritte im Religionsunterricht in die Gymnasialzeugnisse einfügte. Diesem Verfahren wurde unter dem Ministerium Rau-

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