Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 15 (13.4.1869)
- Date
- 1869-04-13
- Page
- Seite 287 (sequence 3)
- Language
- German
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287 Ausnahmen, die kein Recht begründen, und es nicht verpflichten, noch anderweitige Ausnahmen zuzulassen. Hierum nun ein lebhafter Kampf, indem von der einen Seite diesen Schulen der Charakter von Erziehungsanstalten zugeschrieben wird, und die Erziehung auf confessionellem Grunde geschehen müffe; von der anderen Seite hingegen das volle Uebergewicht für diese Schulen in den Unterrichte von Gegenständen gefunden wird, welche mit der Confession gar nichts zu thun haben oder geradezu von ihr ferngehalten werden müssen, und für die religiöse Bildung der konfessionelle Religionsunterricht, de» die Schule von Lehrern der verschiedenen Confessivnen getrennt ertheilen läßt, völlig genügend sei, wobei man sich auf die factifchen Zustände beruft, daß an dem meisten Orten die gedachten Schulen von confessionell sehr gemischten Schülern besucht werden, so daß die ihnen zugemuthete consessionelle Erziehung nur einem Theile der Zöglinge zugute käme, dem anderen schädlich, oder gar feindselig wäre. Dieser Kampf findet nun seinen weiteren Auslauf in dem Confessionalismus der Volksschule. Die Frage hierüber schien feit mehreren Jahrzehenden gänzlich verschwunden. Die Ansichten Pestalozzi's, Dinter's, Diesterweg's u. A. waren verdrängt und theils unter dem Drucke der Reaction, theils in den großen politischen und socialen Wirren völlig verstummt. In Preußen wie in Oesterreich wird die consessionelle Trennung der Volksschule durchaus als selbstverständlich vorausgesetzt. Das neue Schulgesetz Oesterreichs spricht dies aus, in practischer Beziehung findet eine Ausnahme, so weit es uns erinnerlich ist, nur in dem ehemaligen Nassau statt. Auch in jüdischer Beziehung existiren in großen und kleinen Gemeinden consessionelle Elementarschulen und haben an vielen Orten es zu großer Blüthe gebracht. Aber auch di« Zahl der Orte, wo keine jüdische Elementarschule besteht, ist nicht klein, und die jüdischen Kinder besuchen dort theils die evangelischen, theils die katholischen Schulen. Hiergegen nun erhebt sich neuerdings eine wachsende Agitation, von der wir nun zuvor Einiges berichten wollen. Wir erinnern an die neulichste Abstimmung der Bürgerschaft von Mannheim, welche, bis auf einen sehr kleinen Bruchtheil, für die Einführung der confessionslosen Volksschule in ihrer Stadt stimmte, wie dies ebenfalls in dem Gemeinderathe von Pest vor wenigen Wochen der Fall war, während doch das ungarische Ministerium nachdrücklich für die consessionelle Trennung der Volksschule eintritt. In gleicher Weise fand am 6. März in Landau «Pfalz) eine Abstimmung der gesammten Bürgerschaft über die Frage der Umwandlung der Confessionsin confessionell gemischte Volksschulen Statt. Das Ergebniß war: für die Umwandlung stimmten 239 Katholiken, 343 Protestanten und 36 Juden, zusammen 618 Bürger; gegen die Umwandlung aber blos 4 Katholiken. Sehr bedeutsam in dieser Beziehung war eine Bürgerversammlung in Heidelberg am 28. Februar. Hier traten Prof. Wundt vom national-liberalen, 0r. zur. Mitterm aier vom katholischen, Kirchenrath Schenkel vom evangelischen und Dr. Reckendorf vom israelitischen Standpunkte für die confessionslose Volksschule auf. Der erste Redner hoffte, daß in Baden, wo es gesetzlich den Gemeinden frei steht, ob ihre Schulen confessionell oder confessionslos seien, binnen zehn Jahre alle Schulen confessionslos sein werden, daß dadurch allein der deutsche Gemeinsinn herbeigeführt und die Kosten sogar verringert werden. Der zweite Redner hob hervor, daß durch die confessionslose Schule allein der consessionelle Hader für immer unmöglich gemacht werde. Da der weltliche Volksunterricht Sache des Staats und der politischen Gemeinde ist, ist auch gar kein Grund mehr vorhanden, ihn confessionell gespalten zu ertheilen. Durch die gemischte Volksschule wird weder der confessionelle Religionsunterricht verkümmert, noch das religiöse Leben gefährdet, sondern nur dem Mißbrauche derselben zu weltlichen Zwecken vorgebeugt. Und indem die Kirche daran gehindert wird, steht sie sogar reiner da, und wird nicht geschädigt, sondern in der Erreichung ihrer wahren religiösen Aufgabe gefördert. Wenn man unter kirchlicher Frömmigkeit freilich fortwährenden Kampf und Streit gegen andere Kirchengemeinschaften verstände, so daß unter dem Deckmantel der Religion verwerfliche weltliche Zwecke sich verbärgen, dann müßten wir allerdings wünschen und hoffen, daß diese Art von Frömmigkeit durch die gemeinschaftliche Schule vollständig beseitigt werde. Der Kirchenrath Schenkel ist bekanntlich gegenwärtig einer der hervorragendsten evangelischen Geistlichen, und seine Auslassungen sind daher von Bedeutung. Er sagte „Noch immer ist in manchen Kreisen, auch bei ehrenwerthen Männern, die Ansicht verbreitet, daß die Aufhebung der consessionelle» Schule den Einfluß der Religion auf das Gemüth der Kinder benachtheilige, daß es nicht genüge, in der Religion nur zu unterrichten, wie 15*