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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-13 · Heft 15 (13.4.1869) · p. Seite 286

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 15 (13.4.1869)
Date
1869-04-13
Page
Seite 286 (sequence 2)
Language
German
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286 ■reformixte Schulen erst recht zur Verwirklichung. Erst als die Principien der Humanität iu der allgemeinen Menschenwelt und der Gleichberechtigung im modernen Staate herrschend zu werden begannen, entstand auch das Verlangen nach der Vereinigung der Jugend in denselben Lehranstalten, die demnach den Charakter der Confession nicht mehr haben sollten. Hiermit konnten zwar neu errichtete Lehranstalten nicht anders als confessionslos hergestellt werden, während die bestehenden Schulen ihren bisherigen Charakter nicht verloren. Jener waren wenige, dieser die Mehrheit. Jndeß war doch die große Folge dieser Bewegung schon in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, daß der Zutritt zu allen öffentlichen Schulen den Schülern aller Confessionen gestattet wurde, und z. B. das Allgemeine Preußische Landrecht enthält diese Bestimmung ganz ausdrücklich. — Es versteht sich von selbst, daß bis zu dieser Zeit die Juden ihre eigenen Schulen hatten, in welchen freilich nichts weiter als Bibel, Talmud und rabbinische Schriften den Gegenstand des Unterrichtes bildeten. Nunmehr allerdings ward auch ihren Kindern der Zutritt zu den öffentlichen Lehranstalten nicht mehr verweigert. Es sing dies von oben herab an, zuerst besuchten einige jüdische Jünglinge Universitäten, dann Gymnasien; der Besuch der Bürger- und Volksschulen fand noch nicht statt. Allmälig bildeten sich jüdische Lehrer als Autodidakten aus, und verbreiteten profane Kenntnisse in einem Theil der jüdischen Jugend. Das Bedürfniß erwachte, und stellte sich zunächst als das Verlangen heraus, jüdische Schulen zu gründen, da weder die christliche Volksschule bereit und geeignet war, die jüdischen Kinder als Schüler aufzunehmen, noch die jüdische Masse geneigt war, ihre Kinder der christlichen Volksschule anzuvertrauen. Es lag und liegt dies noch heute in der Natur der Sache. Wo die Volksschule confessionell, und zwar als streng katholische oder evangelische besteht, wo daher diese Schule sich unter der Leitung der confessivnellen Geistlichkeit befindet, die Lehrer dem Confessionalismus angehören und der-Unterricht von diesem Geiste durchdrungen ist — da hat der Besuch einer solchen Schule für die jüdischen Schüler sehr viele Jnconvenienzen. Doch hierüber später. Dieser Geist der confessionellen Trennung milderte sich, besonders unter der Herrschaft des Rationalismus, die Schulen näherten sich, der Confessionalismus verlor an Schärfe. Hierzu kam nun die staatliche Neugestaltung; der Staat wurde confessionslvs; eine Verschiedenheit der Berechtigung innerhalb des Staates für die Culte und ihre Bekenner sollte verschwinden; gleiche Pflichten sollten gleiche Rechte begründen in Staat und Commune. Hieraus folgte, daß Alles, was vom Staate und der Commune ausging, allen ihren Angehörigen gehören mußte. So wuchs auch für die Lehranstalten aller Stufen die Forderung der Gleichberechtigung, des Aufhörens der confessionellen Spaltung. Jndeß war man practisch noch lange nicht so weit, ging vielmehr mit der Reaction seit 1850 wieder weiter zurück. — Auch bei den Juden hatte sich bereits vor vierzig Jahren die Frage erhoben, ob es recht sei, besondere jüdische Schulen zu haben und aufrecht zu erhalten, und es wurden sehr lebhafte Gründe gegen die letzteren vorgebracht, während die Praxis doch noch an vielen Orten und unter vielen Umständen die jüdische Schule als ein Bedürfniß erwies. Wie steht es nun in der Gegenwart? Was die Universitäten betrifft, so sind es nur noch Oxford und Cambridge in England, und einige Universitäten Preußens, welche statutenmäßig einen confessionellen Charakter behaupten und deshalb die Juden als Lehrer ausschließen, sowie das preußische Unterrichtsministerium bis jetzt keinen Juden zu einer ordentlichen Professur zuläßt, wohl aber als außerordentlichen Professor. Selbst in Rußland steht den Juden gesetzlich zur Einnahme eines Lehrstuhls an den Universitäten nichts mehr im Wege. Die Universitäten werden also als Stätten der Wissenschaft betrachtet, die auf keinem confessionellen Grunde beruht und eine confessionelle Färbung und Schranke nicht haben darf. Wo bei den angeführten Universitäten die confessionelle Ausschließlichkeit noch conservirt wird, ist es eben nichts, als ein Festklammern an die Bestimmungen einer früheren Zeit, dem man jedoch ein baldiges Ende weissagen kann. Dem gegenüber hat man freilich in Deutschland wiederholt versucht, eine besondere katholische Universität zu gründen, aber es fanden sich keine Geldmittel dazu, was wohl zugleich einen nachdrücklichen Beweis liefert, daß die Zeit solcher Institute gänzlich vorüber ist. — Hinsichtlich der Gymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen wird der confessionelle Charakter in Preußen und vielleicht noch in einigen deutschen Staaten, nicht aber mehr in Oesterreich aufrecht erhalten, obschon sich das preußische Unterrichtsministerium bereits zu mehreren Ausnahmen bewogen gefunden, die es aber als Präjudiz nicht gelten lassen will, d. h. es betrachtet sie als

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