Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-06 · Heft 14 (6.4.1869) · p. Seite 283

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 14 (6.4.1869)
Date
1869-04-06
Page
Seite 283 (sequence 23)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226705--27073-3262636
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

283 er feinen Wohnsitz hatte oder betreten ward, in Frankfurt vor Gericht gezogen und bestraft worden. Dcmungeachtet hatte jetzt der Rcichs-Canzler, Graf Friedrich Karl von Schönborn, obschon der Elckhan einen Frei- und Geleitsbrief von ihm selbst hatte, ihn wegen derselben Anschuldigung durch drei Bewaffnete aus dem Gebiete des Bischofs von Würzburg aus der Postkutsche reißen, verhaften und fortschaffen lassen, wobei auch Elckhan schwer verwundet ward. Hiergegen erhob nun der Bischof unter dem 18. Januar 1709 einen Protest, in dem er dies Vorgehen als eine schwere Verletzung seiner Territorialrechte, welche durch die Statuten, Reichstagsabschiede und Wahlkapitularien verbrieft und verbürgt waren, ansah. Der Reichskanzler antwortete unter dem 27. Januar, daß er auf kaiserlichen Befehl gehandelt habe. Dadurch ließ sich der Bischof nicht abhalten, noch einmal unter dem 5. Februar zu remonstriren und sich auf das Reichsgesetz zu berufen, nach welchem zuerst die Landes-, dann die Kreisgerichte und zuletzt der kaiserliche Fiscal über Münzvergehen zu urtheilen hatten. Schönborn ließ nun auch den Juden frei, nicht eher aber, als bis dieser viertausend Thaler baares Geld gezahlt und zwanzigtausend Thaler in Wechseln hergegeben hatte, die ihm von der bischöfl. Kammer für geleistete Lieferungen ausgestellt worden waren. Man sieht leicht ein, daß dies der eigentliche Zweck der in doppelter Beziehung widerrechtlichen Verhaftung und Anklage gewesen. Schon fast neun Jahre wüthete damals der spanische Erbfolgekrieg, und Kaiser Joseph I. war oft in harter Geldbedrängniß. Der Bischof ließ auch jetzt nicht ab, und wandte sich den 10. Februar mit einer ausführlichen Petition an den Kaiser selbst, begnügte sich aber auch hiermit nicht. Jene Wechsel waren von einem Gastwirth Welcker in .Nürnberg übernommen worden und Johann Philipp schrieb deshalb unter dem 27. Februar an den Magistrat von Nürnberg, daß derselbe den Welcker wegen der Wechsel verwarnen solle, da der Bischof seiner Kammer verboten habe, dieselben zu bezahlen. In einer weitläufigen Auseinandersetzung erwidert der Magistrat am 5. März, daß die Wechselangelegenheit in völliger Ordnung vor sich gegangen, die Wechsel auch schon nach Gotha weitergegeben seien, dies also in das Wechselrecht verfalle. Der tapfere Bischof schweigt nicht und replicirt schon am 10. März an den Magistrat zu Nürnberg, daß es sich hier um ein höheres Recht, das seiner Territorial-Herrschaft handle, gegen welches ein Privatrecht nicht aufkomme. Der Magistrat erwiedert am 15. März, daß der Welcker in keiner Weise sträflich gehandelt habe und die Verweigerung der Bezahlung der Wechsel dem Credite der bischöfl. Kammer großen Schaden thuen würde. In einer Replik vom 23. März weist der Bischof auf einen ähnlichen Präzedenzfall vom Jahre 1692, wo er rechtbehalten. Hierauf erfolgt ein Erlaß des Kaisers Joseph an den Magistrat zu Nürnberg vom 16. März aus Wien, daß die Zahlung der Wechsel in keiner Weise inhibirt werde, da er, der Kaiser, dabei interessirt sei, und wenn der Welcker zur Verfallzeit Zahlung nicht leisten würde, der Magistrat dafür angehalten werden solle. Dies theilt der Magistrat dem Bischof sofort mit. Der Bischof findet in seiner Antwort die Ursache darin, daß man dem Kaiser die Gründe, wegen welcher seine Kammer die Zahlung nicht leisten würde, verschwiegen hätte. Der Magistrat verneint dies. Der Bischof wendet sich daher am 30. März noch einmal an den Kaiser und ersucht ihn, die seinem Hosfactor abgenommenen Gelder und Wechsel zurückgeben und das Rescript an den Magistrat zu Nürnberg kassiren zu lassen, und nochmals am 3. April, daß er durch Bestrafung der Thäter die Verletzung des bischöfl. Territoriuins remediren möge. Zu gleicher Zeit beginnt wieder ein Briefwechsel zwischen Schönborn und dem Bischof. Der Erstere sucht den Bischof zu widerlegen und theilt ihm mit, daß die Wechsel auf drei Monate prolongirt worden seinen. Der Bischof will nichts davon wissen und sendet unter demselben 3. April eine sehr ausführliche Denkschrift, in der er alle Momente noch einmal wiederholt und seinen festen Entschluß ausspricht, die Wechsel von seiner Kammer nicht bezahlen zu lassen. Hiermit enden die Urkunden, und da weitere Auskunft fehlt, so kann man auf den factischen Ausgang insofern schließen, daß Mopses Elckhan seine Arretirung, Verwundung und 4000 Thaler baar wohl verschmerzen mußte, des Bischofs Ausdauer aber ihm den Verlust der 20,000 Thaler in Wechseln ersparte. Dem Bischof aber war wohl die Verletzung seines Territorialrechtes die Hauptsache. I),. L. Ph. Correspondeuz. Wik man in Amerika Geschichte macht. Aus Amerika, im März. Diesen Winter hatten wir in Amerika sehr wenig Schnee, aber desto mehr Leciures. Ob wir dabei gewonnen, oder verloren — ich weiß es nicht. Die meisten dieser Vorlesungen werden gehört und — vergessen. Daß wir dabei nichts verlieren — das weiß ich. Dann und wann jedoch findet die eine oder andere Vorlesung ihren Weg in die öffentliche Presse. Wenn wir nun heute den Raum Ihres Blattes in Anspruch nehmen, um über eine solche, im „Israelite“ (sott Cincinnati) abgedruckte Vorlesung einige Bemerkungen zu machen, so thun wir dieses, offen gestanden, höchst ungern. Aber wenn der geschichtlichen Wahrheit auf eine Weise ins Gesicht geschlagen wird, wie es dort geschieht, theils aus wirklicher Unkenntniß der Thatsachen, theils um einen augenblicklichen Effect zu erhaschen, wenn die Geschichte auf eine solche Weise verfälscht wird, und wenn dieses von einem Manne geschieht wie Di*. Lilienthal, der Geist und Wissen genug hat, um eine Stunde mit einer Vorlesung auszu-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.