Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1869)
- Date
- 1869-04-06
- Page
- Seite 268 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226705--27054-3262617- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
268 lassen, eine Vergleichung zwischen beiden anzustellen, sie in der Verschiedenheit ihres Wesens und ihrer Zwecke zu charakterisiren, woraus sich auch ergeben wird, daß unsere Shnodalversammlung gerade wegen des ökumenischen Concils der katholischen Kirche zu erhöhtem Bedürfniß wird. Es ist eine bekannte Thatsache, daß in den letzten Jahrzehenden die Hierarchie in der katholischen Kirche an Energie und Stärke außerordentlich gewonnen hat, nach einem Ziele strebt, das ihr eine Kraft gewähren soll, wie sie selbst im Mittelalter nicht besessen, und daß sie dieses Ziel schon fast erreicht hat. Die starke Gliederung, die feste Organisation des katholischen Clerus wurde stets durch die Rivalität des römischen Papats mit dem Episcopat (des Papstes mit den Bischöfen) und wiederum des höheren mit dem niederen Clerus in mancherlei Beziehungen geschwächt. Diese Rivalitäten sind eben in den letzten Zeiten merklich geschwunden: die Brschöfe geben immer mehr ihre Selbständigkeit der römischen Curie gegenüber, und der niedere Clerus den Rest seiner Unabhängigkeit den Bischöfen gegenüber auf. Warum dies geschieht, ist leicht erklärlich. Den Grundsätzen des modernen Staates, der Entwickelung der Staaten in der Verwirklichung jener, insbesondere der wachsenden Geltung der Glaubens- und Gewissensfreiheit , und den ganz realen Einrichtungen und Gesetzen des Staates für diese Gewissensfreiheit, ferner der großen Entfaltung der Wissenschaft, insbesondere der tief einschneidenden Kritik, endlich dem die Menschheit immer mehr durchströinenden Geiste der Humanität, der Ausgleichung aller confessionellen Schroffheiten im Leben, allen diesen Momenten gegenüber glaubt sich die katholische Kirche, d. h. der Clerus nach seinein ganzen Umfange in seinen Rechten und Privilegien, in seiner ganzen Stellung und Macht gefährdet. Er glaubt daher, durch den unbedingten festen Zusammenschluß aller seiner Glieder, durch die strengste Unterordnung aller seiner Stufen einen unerschütterlichen Damm gegen jene, die moderne Gesellschaft beherrschenden Elemente zu Stande zu bringen, und die Kirche dadurch so in die Gewalt zu bekommen, daß Alles, was noch an kirchlichem Sinn in den Völkern vorhanden, an sie gefesselt, d. h. dem Clerus unbedingt zu Gebote gestellt würde. Hierzu ist es nothwendig, daß die sämmtlichen Bischöfe unbedingt dem Papste, der niedere Clerus unbedingt den Bischöfen unterworfen seien, daß also für die ersteren jeder Befehl von Rom, für den letzteren jeder Befehl seines Bischofs, so weit dieser nicht etwa einen Befehl von Rom verletze, unveränderliche Geltung habe, daß die Machtfülle der ganzen Kirche in der Hand des Papstes liege, und von diesem auf die Bischöfe ihrem Theile nach übergehe. Dies kann wiederum nicht durchgeführt werden, wenn nicht das früher theils beschränkte, theils selbst bestrittene Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes zum unbedingten Dogma der Kirche erhoben wird, so daß hiermit der Papst als völlig vom göttlichen Geiste erfüllt angesehen wird. War nun früher oft genug die Autorität der Concilien über die Autorität der Päpste gesetzt worden, so muß auch dieses Streitobject entfernt werden, und ein Concil dieser seiner Autorität entsagen, und die Concilien fortan unter die Autorität der Päpste gestellt werden. Dies ist Alles so einfach und selbstverständlich, daß, vbschon augenblicklich von den eigentlichen Aufgaben, die dem ökumenischen Concil gestellt werden sollen, in offizieller Weise nichts bekannt geworden, über diese dennoch eine Frage nicht bestehen kann. Das Concil wird nach innen die Unfehlbarkeit des Papstes zum unbestrittenen Dogma der katholischen Kirche, und nach außen den bekannten Shllabus als Ausdruck der Grundsätze der k. Kirche zu proclamiren haben. Mit den ersteren wird die hierarchische Gliederung vervollständigt und jede Rivalität innerhalb derselben ausgeschlossen. Mit dem zweiten wird die Stellung der k. Kirche der modernen Gesellschaft und der Gesetzgebung der gegenwärtigen Staaten gegenüber unzweideutig festgesetzt. Die beiden Fragen, die sich hieran unmittelbar knüpfen, sind in ihrer Beantwortung einem Zweifel kaum unterworfen. Die eine nämlich, ob das Concil jene beiden Dogmen anerkennen werde? Den Shllabus haben die zum Centenarium versammelten Bischöfe bereits genehmigt, und die Unfehlbarkeit Roms unwiderruflich anzuerkennen sehen sie sich durch das veranlaßt, was sie für das Heil der Kirche, d. h. die Macht des Clerus als nothwendig ansehen. Die Majorität wenigstens ist ihr sicher. Und dann befindet sich das Concil in Rom, wo die weltliche Macht mit der geistlichen verbunden ist, und widerstrebende Einzelne wohl zurecht gewiesen werwerden könnten. Ebenso unzweifelhaft ist die Frage, ob die Staaten sich dem vom Concil genehmigten Shllabus unterwerfen werden? Ein Blick auf Frankreich, Oesterreich und Spanien, Italiens nicht zu gedenken, lehrt, daß der Shllabus für sie ein leeres Wort ist und bleiben wird. Das wissen aber die katholischen Würden-