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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-03-23 · Heft 12 (23.3.1869) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 12 (23.3.1869)
Date
1869-03-23
Page
Seite 230 (sequence 10)
Language
German
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230 nothwcndig fein würde. Er machte darauf aufmerksam, daß bei Festhaltnng dieses gegnerischen Princips die Schule mehr in den Händen des Clerus als des Staates sei, und der Staat eines seiner Hauptrechte verliere. Der Abg. Lent zeigte u. 21., daß die Katholiken BreSlau's selbst mit dem Magistrate und den Stadtverordneten gehen, sowie daß der Unterrichtsminister und daS Provinzialschulcollegium im Widerspruche stehen. Er sagt: „Der Herr Minister hat in der Sitzung vom 12. Deccmber gesagt, man verschweige, daß zwischen confessioneller und confessionsloser Schule in der Mitte liege die Simultanschule, und daß die Regierung der Errichtung einer Simultanschule keineswegs würde entgegen gewesen sein. Thatsächlich ist das unrichtig, was der Herr Minister sagte: denn das Provinzialschulcollegium sagt in seinem Rescript vom 30. März 1866 (S. 12 unserer vorliegenden Petition) und in seiner Verfügung vom 20. September 1866 (S. 13 der Petition) ausdrücklich und geradezu, daß keine Veranlassung vorliege, für Breslau eine christliche Simultananstalt zu gründen, und daß es dieselbe nicht genehmige. (Hört, hört!) Der Herr Minister sagt uns in derselben Sitzung, es stehe gar nichts entgegen: wenn die Juden z. B. eine eigene Anstalt wollten, würde der Staat sie genehmigen; das Provinzialschulcollegium sagt in seiner Verfügung vom 20. März iS. 13 des eben bezeichneten Berichtes) ausdrücklich: das werde sich noch sehr fragen, obwohl die Juden verhältnißmäßig so viel Steuern zahlten, ob sie in einem christlichen Staate das Recht in Anspruch nehmen könnten, eine öffentliche Schule zu haben." (Hört, hört!) Er fügt hinzu: „Wenn der Abg. v. Mallinckrodt heute gefragt hat, ob wir denn glauben, daß auf diesen Schulen Männer gebildet werden, die in der Treue gegen Gott und gegen ihre Nebenmenschen Anderen gleichstehen, so freue ich mich, gerade in dieser Frage gefunden zu haben, daß darin alles, was auf das Cvnfessionelle hindeuten könnte, vermieden ist, denn daS, denke ich, ist allen Confessionen gemein, daß wir uns bestreben, Treue gegen Gott und unsere Nebenmenschen zu lernen". «Zustimmung.) Der Cultusminister hielt dagegen aufrecht, daß er Simultanschulen in Breslau zulassen würde, dagegen keine confessionslose, d. h. also keine, wo ein Jude Grammatik oder Mathematik lehren dürfe. — Vor der Abstimmung ziehen Roepell und Wehrenpfennig ihren Antrag zurück. Der Antrag Künzer's wird bei namentlicher Abstimmung mit 161 gegen 137 Stimmen verworfen, dagegen der Antrag Lent's mit 150 gegen 120 Stimmen angenommen. Das Abgeordnetenhaus hat sich also mit einer allerdings nicht glänzenden Majorität für den schärfsten Antrag zu Gunsten der Breslauer Stadtbehörden, nämlich für die Aufforderung an die Staatsregierung, die Genehmigung zu ertheilen, erklärt. Die Unterrichtsfrage geht demnach aus der diesjährigen Session des Abgeordnetenhauses in völliger Unentschiedenheit hervor. Das Unterrichtsministerium beharrt auf seinem bisherigen Standpunkte, das Abgeordnetenhaus auf dem entgegengesetzten, und verwarf daher alle Gesetzvorlagen des Ministeriums, welche das Princip des Unterrichtswejens berührten. Aber die Majorität des Hauses war doch nicht stark genug, um ihrer Entscheidung einen wirksamen Nachdruck zu geben. Es war für beide Seiten keine Niederlage und kein Sieg. Das Abgeordnetenhaus vermochte sich nicht zur klaren und unverhüllten Anerkennung eines entschiedenen Princips zu erheben, was sicherlich nicht aus Mangel an Verständniß hervorging, sondern weil die Majorität selbst aus Elementen zusammengesetzt ist, die nur zusammenhalten, wenn der Ausdruck eines entschiedenen Prinzips vermieden wird. Leipzig, 1. März. Unter diesem Datum erhielten wir, die Redaktion der A. Z. d. I., die Nrn. 52 und 59 des „Leipziger Tageblattes", in welchen sich zwei treffliche Artikel des vr. A. M. Goldschmidt abgedruckt finden. Professor Delitzsch hatte in einem Vortrage im „Jünglingsvereine," und über den Inhalt dieses Vortrages hatte im „L. T." ein Referat gestanden, gesagt: „Rührende Thaten selbstverleugnender Liebe finden sich zwar in der Menschheit der verschiedensten Völker und Zeiten; aber erst das Christenthum, welches auf eine That dieser Liebe, die Selbst- Hingabe des Gekreuzigten, gegründet ist und daraus ihr (soll heißen: sein) Leben zieht, habe diese Liebe zum Mittel- und Höhepuncte aller Pflichten des Menschen gegen den Menschen erhoben und alle Fesseln, welche das mosaische Ceremonialgesetz der Selbsterweisung dieser Liebe anlegt, gebroch e n." Mit Recht konnte diese Auslassung nicht mit Stillschweigen übergangen werden, denn man konnte dem christlichen Professor wohl das Lob des Christenthums zugestehen, nicht aber den Angriff auf den MosaiSmuS.

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