Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1869)
- Date
- 1869-03-23
- Page
- Seite 231 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226703--27015-3262576- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
231 Dr. Gvldschmidt wies ihn daher nachdrücklich zurecht, indem er den Herrn Professor auf Mathäus 5, 18. 19. verwies, auf die Gräuel und Martern, die während 18. Jahrhunderten im Namen des Christenthums verübt wurden, so wie im Gegentheil auf die außerordentliche Uebung der Liebe und Barmherzigkeit, welche bei den Juden unbeschadet ihres Ceremonialgesetzes stets im Schwange war. Er sagt u. A. auch: „Wir sind weit entfernt, die Religion für Das verantwortlich zu machen, was unter Mißbrauch ihres Namens und unter Mißkennung ihrer Zwecke verübt, von Solchen verübt worden, die einer Religion sich rühmten, welche die Liebe zum Mittel- und Höhepuncte aller Pflichten des Menschen gegen den Mitmenschen erhoben. Aber eben so entschieden müssen wir die Bezeichnung des mosaischen Ceremonialgesetzes als einer „Fessel der Selbsterweisung der Liebe" als ungerechtfertigt zurückweisen. — Ich gehöre nicht zu Denen, welche sich zu Anwälten des Ceremonialgesetzes aufwerfen; aber jenen Verirrungen gegenüber, zu welchen die durch sogenannte dogmatische Vertiefung sich erzeugende mystische Auffassung führt, erscheint mir das Ceremonialgesetz als ein wahrer Segen. Dank dem Ceremonialgesetz konnte jener, in das Gewand der Demuth sich hüllende geistliche Hochmuth und jene die entsetzlichsten Unsittlichkeiten mit einem Heiligenschein umgebende Gleißnerei und Heuchelei im Judenthume nicht aufkommen, wie Solches überall da zu Tage tritt, wo man eine sogenannte religiöse Verinnerlichung und Vertiefung ohne jeden formellen Ausdruck — und das ist die Ceremonie — anzustreben vorgiebt!" Professor Delitzsch blieb mit einer Antwort nicht zurück, und wiederholte hier dasselbe, was er bereits in einer polemischen Schrift gegen das Judenthum vorgetragen •— abermals ein Beweis, daß jede Widerlegung, denn sie wurde schon damals dem Herrn Delitzsch vollständig, den Gegner selbst von seinen Behauptungen nicht abbringt, ihre Nothwendigkeit aber in der Ueberzeugung Anderer von der Wahrheit und dem Rechte hat- D. wirft nämlich dem Judenthume die Sclaverei, Leibeigenschaft, Polygamie als Schwächen vor. vr. Goldschmidt antwortete in Nr. 59. Es war ihm leicht, dem gelehrten Professor zu erweisen, daß das Christenthum weder die Sclaverei noch die Leibeigenschaft abgeschafft, vielmehr beide zum Theil bis auf den heutigen Tag conservirt habe, daß das mosaische Gesetz vielmehr musterhafte Vorschriften über dieWehandlung der Sclaven aufgestellt, nur die christliche Kirche nicht. Er hätte hinzufügen sollen, daß das mosaische Gesetz die Sclaverei innerhalb der eigenen Nation aufgehoben und sie in eine zeitliche Vermiethung umgewandclt habe, so daß das Christenthum folgerichtig innerhalb aller christlichen Nationen die Sclaverei hätte aufheben müssen, wenn eS nicht eben durch Beseitigung des mosaischen Gesetzes der Sclaverei einen weiten und furchtbaren Spielraum gelassen hätte. Dr. G. sagt treffend: „Was die Polygamie betrifft, so weiß Herr Prof. Delitzsch recht gut, daß Monogamie mit dem Monotheismus ebenso innig zusammenhängt, wie Polygamie mit Polytheismus, daß ferner nicht Polygamie, sondern Monogamie es ist, durch welche die Ehe in der heiligen Urkunde gegründet wird. Wenn aber der Polygamie so wenig als dem Polytheismus gesteuert werden konnte, so wollte das Gesetz erstere wenigstens ordnen und regeln. Sieht sich doch selbst die Gegenwart, trotz der zu Recht bestehenden Monogamie, in der traurigen Nothwendigkeit, Institutionen bestehen zu lassen, die viel schlimmer als Polygamie, die mit dem von Herrn Prof. Delitzsch mit so großer Liebe behandelten Aussatze anf gleicher Stufe stehen." „Die Erklärung der Ehescheidung kann ich mir erlassen, da dies seitens des Evangeliums Matth. 12, 8. und Marc. 10, 5. bereits geschehen und die evangelische Kirche zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie den vom Neuen Testamente beabsichtigten Standpunct nicht festhalten kann." Siegreich widerlegte vr. G. schließlich, was Prof. Delitzsch in seiner Erwiderung über die Opfer gesagt. Wir sind aber der Anführung dessen überhoben, da dieser Gegenstand in d. Bl. schon ausführlich behandelt worden. So viel wir wissen, hat Prof. D. bis jetzt nicht geantwortet. Nürnberg, im Februar. Bei der für den Synagogenbau in Nürnberg unter einer Anzahl von Architekten Statt gefundenen Concurrenz hat der Architekt A. Wolff von Stuttgart den Sieg davon getragen. Der von ihm eingesandte Entwurf wurde angenommen, und es soll das in maurischem Style auszuführende etwa 1000 Sitzplätze fassende monumentale Bauwerk nach diesem Plane zur Ausführung kommen. 12*