Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1869)
- Date
- 1869-03-23
- Page
- Seite 229 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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229 wo katholische und evangelische Lehrer angestellt werden können, und namentlich die Provinzialschulcollegien widersetzen sich ihnen, so lange es geht. Da es aber nicht überall geht, so giebt man sie allmälig im Principe nach. Um so entschiedener wahrt man sich gegen die spg. confessionslosen Schulen, d. h. wo neben den christlichen Lehrern auch der eine oder der andere jüdische Lehrer, sei es auch in Fächern, welche der Religion völlig fern liegen, angestellt werden dürste. Man hat hierfür den Namen confessionslose gewählt, nm damit die zu erschrecken, welche die Sache nicht zu durchschauen vermögen, obgleich die Simultanschule und ebenso die confessionslose den spccifischen Religionsunterricht für die Schüler jeder Confession durchaus nicht ausschließt. Also, da man bereits die Simultanschule zu verwerfen nicht ganz im Stande ist, handelt der jetzige Streit sich nur um die Anstellung jüdischer Lehrer. Jndeß brauchen wir nicht hervorzuheben, daß hierin doch ein weitgreifendes Princip enthalten ist. Die betreffenden Verhandlungen knüpften sich an eine Petition des Magistrates und der Stadtverordneten von Breslau. Zur Aufklärung einige, den officiellen Berichten entnommene Daten. In Breslau theilen sich die vier Gymnasien und zwei Realschulen in katholische und evangelische; aber alle diese werden von Schülern aller Confessionen besucht. Sie haben im Jahre 1867 1879 evangelische, 827 katholische und 741 jüdische Schüler gehabt. Nach dem Prozentsatz der Bevölkerung blieben die evangelischen um 6°/o zurück, die katholischen um 13 ° o, wogegen die Juden ihren Procentsatz um 20o/0 überstiegen. Bemerkenswerth ist z. B., daß das Elisabethghmnasium von 29.3 evangelischen, 14 katholischen und 239 jüdischen Schülern 1867 besucht >vard, ja, daß das Friedrichsgymnasium mehr jüdische Schüler enthält als die katholischen und evangelischen zusammengenommen, nämlich 113 evangelische, 10 katholische und 141 jüdische Schüler. Noch wollen wir bemerken, daß in den evangelischen Schulen mehr Juden als Katholiken, und in den katholischen Schulen mehr Juden als Evangelische zu finden sind. Es ist nun der Stadt Breslau nicht eingefallen, irgend einer Confession ihre bisherigen Schulen in deren bisherigem Charakter zu verändern oder sie ihr zu entziehen; auch ist es offenbar, daß diejenigen Eltern, welche streng darauf halten, ihre Kinder in eine Confessionsschule zu schicken, die Gelegenheit hierzu in reichlichem Maße haben — natürlich immer abgesehen von den Juden, für welche keine Confessionsschule vorhanden und für deren Religionsunterricht nicht einmal gesorgt wird. Da nun aber die Schulen überfüllt zu werden begannen, so beschloffen der Magistrat und die Stadtverordneten, ein neues Gymnasium und eine neue Realschule aus städtischen Mitteln zu errichten, und an beiden Lehrer ohne Unterschied der Confession anzuftellen. Zu diesem Zwecke wurden bereits zwei großartige Gebäude hergestellt. Hiergegen erklärte sich nun das Unterrichtsministerium und wollte diese Schulen nur bestätigen, zuerst, wenn jede einen bestimmten confessionellen Charakter erhielte, später, wenn sie Simultanschulen würden. Die städtischen Behörden Breslaus beschloffen aber wiederholt und zwar fast mit Einstimmigkeit (von 8 katholischen Stadtverordneten stimmten 6 dafür,, festzuhalten und lieber die Gebäude leer stehen zu lassen, als sich der Forderung der Regierung zu fügen. Während nun in Cassel bekanntlich das Unterrichtsministerium in einem ähnlichen Falle nachgegeben hat, versagte es der Stadt Breslau noch immer die Bestätigung, und Magistrat und Stadtverordneten wandten sich daher in einer Petition an das Abgeordnetenhaus, welches über sic am 27. Febr. verhandelte. Die Unterrichtscommission des Hauses hatte sich über einen desfallsigen Antrag nicht vereinigen können, dagegen lagen mehrere Anträge Einzelner vor, und zwar vom Abg. Le nt, die Staatsregierung aufzufordern, die Genehmigung zu ertheilen; von Roepell und Wehrenpfennig, die Petition der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen; von Laswitz, sie zur Berücksichtigung zu überweisen; hingegen vom Abg. Künzer, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Wir können nun hier der Verhandlung in ihren Einzelnheiten nicht folgen. Die Katholiken ».Mallinckrodt und Windthorst (Meppen) spielten den Gegenstand auf das Gebiet der paritätischen Behandlung der beiden christlichen Confessionen hinüber, ergehen sich in Klagen Über die Zurücksetzung der Katholiken und behaupten, daß ohne den specifisch confessionellen Charakter der Schule keine wirklichen Charaktere aus den Lehranstalten hervorgehen können. In ausgezeichneter Weise erwies vr. Wehrenpfennig das Unrichtige beider Be- Hauptungen und stellt ihnen das auch von uns jüngst nachdrücklich hervorgehobene Argument entgegen, daß vom Standpunkte der Gegner durchaus die Abschließung der Schulen für Schüler jeder anderen .Confession 12