Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1869)
- Date
- 1869-03-23
- Page
- Seite 227 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226690-3226703--27011-3262572- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
227 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 24. Febr. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 22. wurde die Gesetzvorlage über die Aufhebung der Verpflichtung für in der Provinz Posen ansässige Juden bei Veränderung ihres Wohnortes ein Abzrlgsgeld an ihre bisherige jüdische Gemeinde, behufs Tilgung der auf dieser lastenden Schulden zu zahlen, verhandelt. Die Commission hatte einige kleine Abänderungen beantragt, welche, nachdem Lasker sie vertheidigt, wie das ganze Gesetz angenommen wurden. Es fällt hiermit wiederum ein Stück Ausnahmegesetz, da hierdurch erst die Freizügigkeit für die Juden in der Provinz Posen eine volle Wahrheit wird. Die Gerechtigkeit dieser Maßnahme leuchtet aus der in vor. Nr. d. Bl. gegebenen Auseinandersetzung über die Schulden der dortigen jüdischen Gemeinden und und deren bedeutende Abtragungen ein. Berlin, 12. März. Der Abg. Wiggers Merlin) hat in den Reichstag folgende, von Mitgliedern aller liberalen Parteien unterstützte Interpellation eingebracht: Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: Ob nicht das Bundes-Präsidium in Ausführung der am 23. Oktober 1867 und am 16. Juni 1868 gefaßten Beschlüsse des Reichstages noch in gegenwärtiger Session einen Entwurf zu einem Gesetze vorlegen wird, welches alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteteu Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesondere 1) für alle Eidesleistungen der Israeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt und 2) die volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung, so wie zur Bekleidung öffentlicher Gemeinde- und Staatsämter im Gebiete des norddeutschen Bundes ausdrücklich anerkennt?" Der Präsident des Bundesrathamtes Delbrück erwiderte, daß der Justizausschuß des Bundesrathes sehr bald seinen Bericht abgeben und der Bundesrath dann darüber schlüssig werden wird. Bonn, 26. Febr. (Privatmitth.) Das Herrenhaus nahm in seiner Sitzung vom 25. das Gesetz über die Eide der Juden in großer Majorität an.' Hiermit ist denn auch in Preußen endlich diese Erbschaft des Mittelalters, dieses traurige Zeichen von den Ansichten, die noch unter der Regierung Friedrich H. über die Juden herrschten, und dieses noch traurigere Merkmal über den Gang der Gesetzgebung in Preußen während der letzten zwei Jahrzehende gefallen. Der von uns so oft vertheidigtc Satz, daß gerade in der Behandlung der Juden sich der Geist eines Staates und Volkes kundthue, findet in der Geschichte der Abschaffung des preußischen Judeneides einen recht charakteristischen Beweis. Schon in den vierziger Jahren richteten wir und einige Gemeinden und Privaten Gesuche um Abschaffung des Eides mors judaico nach dem Vorgänge Sachsens, Hannovers und Oesterreichs an die Kgl. Staatsregierung, aber so wenig der Absolutismus sich von eineni besonderen Judengesetze frei machen konnte und sich selbst unter dem Einfluß eines constitutionellen Anfluges, nämlich des vereinigten Landtags, noch in einem besonderen Judengesetze von 73 Paragraphen erging (1847), ebensowenig vermochte er sich von dem Judeneide loszumachen und etwas Anderes zuzugestehen, als die Aufhebung der schmählichen Bestimmung des A. Pr. L., nach welcher in Criminalsachen der Zeugeneid der Juden nur eine beschränkte Betveiskrast hat. Dennoch bedurfte es noch 21 Jahre des constitutionellen Regimes, um den Judeneid in Preußen aus der Welt zu schaffen. Dies ist allgemein charakteristisch, gerade weil wir diese Verzögerung nicht etwa blos einer Gehässigkeit gegen die Juden, sondcrit vielmehr dem ganzen Laufe der preußischen Gesetzgebung zuzusckreiben haben. Der Kampf der Parteien, der sich in Preußen erhoben, verhinderte überhaupt allen Fortgang der Legislatur, und erst jetzt, da die Schroffheit der Parteien sich etwas abgeschliffen, kommt sie wieder in Fluß, und da war denn die Abschaffung des Judeneides eine der ersten und unbestrittensten Früchte. So lange die Reaction allein herrschte, war daran nicht zu denken. Beim Beginne der sog. neuen Aera (1859) gingen wir in Vollmacht mehrerer hundert Gemeinden an das liberale Ministerium, um unter Anderem die Beseitigung des Judeneides zu verlangen. Auch von anderer Seite her, namentlich vom Vorstande der Berliner Gemeinde, wurde dasselbe Verlangen gestellt. Das Ministerium brachte auch einen desfallsigen Gesetzentwurf ein, das Abgeordnetenhaus nahm ihn mit großer Majorität