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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-03-23 · Heft 12 (23.3.1869) · p. Seite 223

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 12 (23.3.1869)
Date
1869-03-23
Page
Seite 223 (sequence 3)
Language
German
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223 behandelten Objekte unterliegen allerdings noch sehr der Discussion; aber was der Vers, darüber sagt, würde nur einen sehr seichten Zeitungsartikel abgeben. Wenden wir uns zu seiner „Iudenemancipation." Der Vers, beginnt mit einer Aufzählung der Bedrückungen, unter welchen die Juden geseufzt, und der Rechte, die sie erlangt haben. Es ist so recht charakteristisch für den Groll des alten Mannes, daß er die ersteren viel zu wenig aufführt, die letzteren dagegen geradezu übertreibt. Er spricht von „Häuptern," die wir nicht haben, welche mit den höchsten Orden geschmückt sind, die kein Jude hat, von der Ueberfüllung der medicinischen und advokatorischen Praxis, von der wir noch nichts gehört haben. Dabei macht er sich des Jrrthums schuldig, daß die Veränderung dieser Situation seit einem „Menschenalter" begonnen habe. Sein Scharfblick sah dabei wohl nicht über die Grenzen seines engsten Vaterländchens hinaus, sonst hätte er bedacht, daß diese Veränderung und zwar vollständig, sich in einigen Hauptländern der Cultur von 1786, 1793 und 1795 her datirt, also bereits beinah drei Menschenalter befaßt. Aber über solche Kleinigkeiten hadern wir mit dem Vertheidiger der Prügelstrafe nicht. Seine zwei Hauptargumente sind: die doppelte Nationalität der Juden und die Scheu derselben vor schwerer Arbeit. Man sieht, das Verdienst der Neuheit haben sie nicht. Jndeß gestehen wir dem gelehrten Professor doch zu, daß er einen Schritt vor den Feudalen voraus hat. Diese sprechen den Juden nur eine Nationalität, die jüdische, zu, Mohl ertheilt ihnen eine doppelte, die deutsche, französische, englische u. s. w. und die jüdische. Aber er macht diesen Fehler gleich wieder gut, denn er meint, die jüdische walte überall in dem Juden vor, und erst in zweiter Linie komme ihm die vaterländische zu. Mit derartigen Behauptungen laßt sich theoretisch nicht streiten, da sie nichts als die Natur einer Behauptung an sich tragen. Wir können nur die Frage auswerfen: welche Thatsachen habt Ihr anzuführen, um zu beweisen, daß die Juden aus ihrer von Euch so betonten jüdischen Nationalität heraus etwas gegen ihr Vaterland gethan, oder eine Psticht gegen dasselbe unterlassen haben? Wir geben euch zur Beantwortung dieser Frage nicht blos den Raum eines, sondern der drei Menschenalter, in welchen die Juden zwar in Amerika, Frankreich und Holland,' nicht aber in deutschen Staaten emancipirt waren! Könnt ihr keine Thatsache anführen, so gehört Eure Behauptung in das Reich der Faseleien, der feindseligen Täuschungen, mit denen Ihr die großen Prineipien des modernen Staates verfälschen wollt. Eine Thatsache will ich nur gegen Euch anführen, die, weil sie klein, nur um so schlagender. Als wir zur Errichtung eines Denkmals, d. h. keines steinernen, für Gabriel Rießer sainmelten, für diesen um die Glaubensfreiheit und darum um die Juden aller Welt so hochverdienten Mann, verweigerten die dänischen Juden jede Beisteuer, weil Rießer für das deutsche Recht der Herzogthümer gegen die Dänen einmal geschrieben hatte. Stand da etwa der Jude dem Dänen, oder der Däne dem Juden voran? Allerdings hat der Herr Professor einen schlagenden Beweis zur Hand, das ist ihm der Sprachgebrauch, der nicht „jüdischer Deutscher," sondern „deutscher Jude" sage. Wir könnten entgegnen, daß dieser, wie jeder Sprachgebrauch, aus alter Zeit herrühre und vom Vorurtheile, nicht aber von Juden gemacht sei. Allein das brauchen wir nicht, wir können den Herrn Mohl einfach fragen, ob man im Sprachgebrauch ein „katholischer Deutscher," ein „protestantischer Deutscher," oder vielmehr ein „deutscher Katholik," ein „deutscher Protestant" sagt? Und dies ist auch ganz recht, denn indem man von allen solchen spricht, hat man im Augenblicke mehr die Confession, als die Nation im Auge, man spricht von religiösen und kirchlichen Beziehungen, und die Nationalbezeichnung ist erst das zweite Moment. Was zieht aber nun der Verf. aus seiner Anschuldigung für Folgen? Er ist so freundlich, uns deshalb keinen „Abzug an den Menschen- und gewöhnlichen Bürgerrechten machen zu wollen." Allein „es giebt Functionen im Staatslcben, welche ein ungetheiltes vaterländisches Gefühl und ein einheitliches Jnteresse an dem deutschen Wesen und Staate fordern, welche den ganzen und nicht blos den halben Mann verlangen, bei welchem schon ein Mißtrauen in die nationale Richtung ein Unglück ist. Aufgaben dieser Art sollten aber nur Männern anvertraut sein, welche blos Deutsche sind." Wir fragen natürlich, welche sind diese Functionen und Aufgaben? Darüber laßt uns der Herr Professor im Dunkel, denn da er vorher uns „von der Bekleidung öffentlicher Aemter auszuschließeu keinen durchschlagenden Grund sieht," so bleibt er allen Lesern die Bestimmung schuldig, von welchen wir wirklich auszuschließen seien. Man sieht, er ist noch „unfertig" damit. — Die Rechtfertigung seiner Ansicht, den Polen in Preußen, den gemischten Bevölkerungen in Oesterreich gegenüber, ist jo einseitig und hinfällig, 12*

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