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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-03-16 · Heft 11 (16.3.1869) · p. Seite 203

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 11 (16.3.1869)
Date
1869-03-16
Page
Seite 203 (sequence 3)
Language
German
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20S daher nicht blos in der Ideenwelt bewegen, sondern sich consequent in der politischen und nationalen Existenz dieses Volkes realisiren. Als ein Theil dieser Lehre durch das Christenthum und den Islam in die allgemeine Welt hinausgefchritten, blieb die Nothwendigkeit vorhanden, sie in ihrer Ganzheit und Reinheit zu erhalten, und da gerade zu gleicher Zeit das Volk durch alle Länder und alle Völker zerstreut wurde, mußte, um jene Lehre durch dasselbe in den folgenden Jahrhunderten zu erhalten das formale Gesetz nur um so mehr durchgearbeitet, erweitert und eingeschärft werden. Ist solch eine Richtung einmal vorhanden, so entwickelt sie sich aus sich selbst mit um so größerer Energie, und die geschichtlichen Verhältnisse im Mittelalter bis auf die neueste Zeit waren nur geeignet, sie zu verstärken. Mit dieser neusten Zeit allerdings trat bei der völligen Umgestaltung der Verhältnisse, der allgemeinen Welt und der Stellung der Juden in ihr eine andere Richtung ein, zwischen dem Geiste und den Bedingungen des Lebens unserer Zeit einerseits und der Gesainmtheit des bisherigen formalen Gesetzes des Judenthums andrerseits erhoben sich vielfache und tief einschneidende Widersprüche, die zu einer inneren Gährung veranlaßten, welche auf der einen Seite die Beseitigung eines großen Theiles des formalen Gesetzes bewirkte, auf der anderen Seite das Festhalten an demselben, so weit dies nur möglich ist, hervorrief. Die Synagoge an sich konnte dieser Richtung nur langsam folgen, während sie mit ganzem Eifer sich der neuen Durcharbeitung ihres allgemeinen Lehrinhalts widmete und einstweilen den Individuen es überließ, sich mit dem formalen Gesetze abzusinden. Es ist hier nicht die Gelegenheit, diese große Streitfrage weiter zu verfolgen; wir haben sie heute vielmehr nur anzudeuten, um darauf hinzuweisen, daß der Nichtjude, wenn er zum Judenthum übertreten will, sich nicht damit begnügen kann, den allgemeinen Lehrinhalt des Judenthums zu bekennen, sondern auch dem formalen Gesetze sich zu unterziehen hat, mag dies nun im ganzen Umfange des alten oder im beschränkteren und gesichteteren des neueren Judenthums gefaßt werden. Ich erinnere z. B. nur an die Beschneidung. Jedes formale Gesetz einer Religion aber steht dem in ihr Geborenen und Erzogenen in Gefühl und Verständnjß nahe, wird von ihm leicht und bei religiöser Gesinnung gern geübt und mit Liebe und Befriedigung umfaßt, während dem Fernstehenden, unter ganz anderen Anschauungen Geborenen und Erzogenen es ebenso schwierig wie unverständlich erscheint. Faßt der Fragesteller diese vier Momente zusammen, so wird ihm wohl kaum die Erscheinung noch auffällig sein, die ihn zu seiner Frage veranlaßte, und haben wir deshalb nur noch folgende Bemerkung hinzuzufügen. In dieser geschichtlichen Natur des Judenthums, in dieser innigen Verschmelzung des Religiösen und Nationalen lag es, daß das Judenthum zu keiner Zeit von dem Eifer für seine Propaganda beseelt war. Tief wurzelte in ihm die Ueberzeugung, daß seine Gotteslehre dereinst die der gesammten Menschheit sein werde; aber es schrieb die Mittel und Wege dahin der göttlichen Vorsehung selbst, der Offenbarung des göttlichen Willens und Thuns innerhalb der Geschicke der Völker, also innerhalb der Geschichte zu, und legte seinen Bekennern nur die Pflicht auf, den Einzigen anzubeten, zu bekennen und zu preisen unter den Völkern, wohin sie gelangen. Darum eiferten die Juden niemals nach Proselyteu, weil sie eben die Religion Israels in ihrer specifischen Gestaltung für den Israelitischen Stamm allein bestimmt ausahen, und die Verbreitung der Gotteslehre der Standhaftigkeit ihres «der Israeliten) Zeugnisses, der unüberwindlichen Kraft der Wahrheit uud der göttlichen Lenkung vertrauten. Noch heute stehen wir nur auf diese Weise im Dienste der Wahrheit, erfreuen uns jedes Erfolges, den die Erkenntniß der reinen Gotteslehre in der Menschheit, im Ganzen wie im Einzelnen erringt, ohne den Uebertritt Einzelner zum Judenthum zu erstreben oder nur zu wünschen. Wenn in der jüngsten Zeit Berichte über Fälle des Uebertritts zum Judenthume wohlgefällig ausgenommen wurden, so geschah dies nur, weil daraus die Gleichberechtigung und die Gleichachtung des Judenthums am deutlichsten hervortritt. Diesen Character und dieses Verhältniß des Judenthums zeichnet bereits die Stelle des Jesaias 42, 1—4 am deutlichsten und erhabensten: „Siehe, mein Knecht, den ich stütze, mein Erkorner, an dem Gefallen meine Seele hat, meinen Geist legt' ich auf ihn, das Recht soll er den Völkern bringen. Nicht schreiet er, nicht ruft er laut, läßt draußen seine Stimme nicht vernehmen. Geknicktes Rohr zerbricht er nicht, glimmenden Docht verlöscht er nicht: mit Wahrheit soll das Recht er bringen. Nicht müde wird er, nicht entkräftet, bis daß auf Erden er das Recht gegründet, und seiner Lehre die Länder harren/' 11*

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