Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1869)
- Date
- 1869-03-09
- Page
- Seite 199 (sequence 19)
- Language
- German
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ISS Bewegung. Am lebhaftesten waren die Straßen an den schönen Sommerabenden. Da faßen die Einwohner auf Bänken und Stühlen vor den Häusern, und die jungen Leute paradirten einher, um die Bekannten zu begrüßen. Nur zwei Mal wurde die Stadt von lebhaftem Verkehr durchwogt: als zum ersten Male der Freischütz gegeben und das Oratorium „das Weltgericht" des herzoglichen Kapellmeisters Schneider aufgeführt wurde. Meilenweit waren die kunstbegierigen Fremden in zahllosen Karossen herbeigeeilt, welche letztere den ganzen Marktplatz einnahmen. Da gab es ein fröhliches Gewoge und auch die, welche in das Heiligthum der Kunst nicht cindringen konnten, fühlten sich in unerhörter Weise gehoben. Am Tage darauf war freilich alle Aufregung wieder geschwunden. Werfen wir daher nur noch einen Blick auf die Staatsverwaltung. Wenn in der Zeit meiner Jugend in die süddeutschen und einige mitteldeutschen Staaten bereits eine Art von Constitutionalismus, der freilich mehr Schein als Wirklichkeit, eingedrungen war, so hatte man in Norddeutschland davon noch keine Ahnung. In Preußen herrschte der strenge, in den kleinen Staaten der patriarchalische Absolutismus. Trennung der Justiz und der Verwaltung fand nicht statt. Nur die Finanzen bildeten eine gesonderte Abtheilung als „Kammer" mit eigener Gerichtsbarkeit in allen Steuer- und Abgabensachen; die „Regierung" war Verwaltung und die höhere Instanz der Gerichtsbarkeit zugleich. Unter ihr bestand der „Amtsrath" als Richter für Mein und Dein, Injurien und Verletzungen aller Art. Das ging nun Alles sehr einfach zu. Der Gerichtsdiener (nicht uniformirt) bestellte oder holte gleich die Parteien, der Amtsrath machte im wahren Sinne „kurzen Prozeß", uöthigte die Parteien, sich zu vertragen, oder entschied sofort, dekretirte Bezahlung, Schadenersatz, Prügel oder Arrest, und die Exekution folgte auf dem Fuße. Ueber allen Behörden stand der Fürst mit seinem Cabinet. Jeder hatte das Petitionsrecht an ihn, und der persönliche Zutritt war leicht zu erlangen. Gesetze wurden erlösten und publizirt. Aber cs stand dem Fürsten stets zu, auf dem Gnadenwege Ausnahmen zu gestatten und Strafen zu erlassen. Man kann sich denken, daß diese Vergunst seitens der Unterthanen in reichem Maße benutzt ward, und da der regierende Herzog, so wie alle Glieder seines Hauses von ausgezeichneter Humanität und seltener Menschenfreundlichkeit beseelt waren, so gab es keine Noch und keine Bedrängniß, in welchen man sich nicht an sie wandte. Wo möglich, wurde geholfen, und, man muß es dankbar anerkennen, es wurde von Seiten des Fürsten und der Seinigen kein Unterschied zwischen Christ und Jude gemacht. — Man war auch nicht sehr peinlich, eben gemachten Gesetzen eine rückwirkende Kraft zu geben. So erinnere ich mich, daß ein junger Mann aus meiner Verwandtschaft, der regelmäßig Medizin studirt und promovirt hatte, sich in Destau niederlassen wollte. Das Publikum trug ihm ein großes Vertrauen entgegen, und eine gute Praxis schien ihm gewiß. Er mußte bei dem Medizinalcollegium ein Examen bestehen. Auch das ging bestens vorüber. Er glaubte, alle Schwierigkeiten überwunden zu haben. Aber so war es doch nicht gemeint. Das Medizinalcollegium erließ ein Gesetz, daß jeder junge Arzt noch drei Jahre im Auslande reisen müste, bevor er praktiziren dürfe, und dieses Gesetz wurde rückwirkend auf den jungen Mann angewandt. Bittschriften bei dem Herzoge halfen dies Mal nichts, die Gegenpartei war zu mächtig. Der junge Mann verließ Deffau und kehrte nicht wieder. Einige Jahre später, als die Cholera rings um das Land wüthete, und man in Deffau von einer unsäglichen Furcht befallen war — die Cholera kam aber niemals dahin — richtete man an jenen Arzt die verlockendsten Anerbietungen; er schlug sie aus, da ihn die Pflicht an den Ort festelte, wo man ihm, dem Juden und Ausländer, keine Schwierigkeiten gemacht hatte. — Wie so die Obrigkeit allmächtig war, so hatten auch die Unterthanen vor Allem, was Obrigkeit hieß, einen unsäglichen Respekt. Jener Gerichtsdiener z. B. trieb seine Justiz auch auf eigene Hand. Hatte Jemand einen bösen Schuldner, so schickte er den Gerichtsdiener ihm zur Mahnung in's Haus, und schon das Erscheinen desselben setzte den Schuldner in solche Furcht, daß er, vermochte er es irgend, die Sache abmachte. Schon die Scham vor den Nachbarn, daß der Gerichtsdiener ihm in's Haus gekommen, machte ihn erzittern. Die Stadt besaß außer einem Polizeidirektor auch einen Polizeidiener, der aber nur mit einem Rohrstock bewaffnet war. Dieser gute dicke Mann hielt die ganze Stadt in Ordnung, selbst die trunkenen Gesellen in den Herbergen, und ich erinnere mich keines Falles, wo die beiden Gensdarmen, die nur das Land beritten, zur Aufrechthaltung der Orvnung nöthig gewesen, von den Soldaten gar nicht zu reden. Spielten wir Knaben auf der Straße und der Polizist ließ sich von ferne sehen, so liefen wir voll Schreckens aus einander, mochten unsere Spiele auch noch so harmlos sein. Man kann sich daher denken, welche Ehrfurcht erst mit der Person des Fürsten und allen Gliedern des fürstlichen Hauses verbunden war. Einstmals ging der Herzog mit seinen Brüdern zu Fuße durch einige Straßen; die ganze Stadt gerieth außer sich vor Erstaunen darüber, man begriff nickt, wie der Herzog zu Fuße ginge, und blickte die Erde mit Scheu an, die er in allerhöchster Person betreten. Solche kleine Züge sind charakteristischer für die Zeit, von der ich spreche, als weitläufige Schilderungen, und man wird daraus erkennen, welche Umgestaltung im Volke seitdem vorgegangen ist. Bis nach 1830 war in unserem Ländchen niemals eine Spur von Widersetzlichkeit vorgekommen. Eine ergötzliche Ausnahme machten einmal die Schneider, welche sich auf der Straße zusammenrvtteten, weil sie die Aufführung des Schneiders Kakadu im Theater nicht dulden wollten. Gerade kam der damalige Erbprinz (der als