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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-03-02 · Heft 9 (2.3.1869) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 9 (2.3.1869)
Date
1869-03-02
Page
Seite 168 (sequence 6)
Language
German
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168 Beweis der geistigen Regsamkeit der galizischen Juden und zugleich ihrer Anhänglichkeit an die deutsche Sprache mag die Thatsache gelten, daß hier in Lemberg 5, ausschließlich für Juden, bestimmte deutsche Zeitschriften erscheinen, und die Herausgabe zweier anderer deutschjüdischer Zeitschriften, darunter einer illustrirten, projectirt ist. — Die polnischen Parteiorgane setzen mit ungeschwächtem Eifer ihre oft alles Maß übersteigende Polemik gegen die Anhänglichkeit der Juden an die deutsche Sprache fort und stellen die Polonisirung der Juden als nothwendige Bedingung zur Erlangung der vollständigen Gleichberechtigung auf; doch alle diese Mahnungen und Drohungen haben bis jetzt keinen andern Erfolg gehabt, als daß sie die Juden in ihrer Anhänglichkeit an das Deutschthum nur noch mehr befestigt haben. In Kempen ist die katholische und evangelische Elementarschule mit je 1000 Thlr., die jüdische mit 1200 und die gehobene Bürgerschule mit 1200 Thlrjährlich dotirt. Die Stadt hat ein bestimmtes Interesse an der gedeihlichen Entwicklung der Schulverhältnisse, und wenn auch zu bedauern, daß die gehobene Bürgerschule durch den energischen Willen der Regierung und trotz des Widerstandes des Stadtverordneten-Kollegiums einen confessionellen Charakter erhalten, so ist doch die Opferwilligkeit der städtischen Behörden für diese Schule höchlichst anzuerkennen. In Grätz beabsichtigen die städtischen Behörden die jüdische Schule wegen ihrer geringen Schülerzahl von 3 auf 2 Classen zu reduciren und eine simultane Töchterschule parallel der simultanen Rectorclasse, und ein Proghmnasium vorerst mit Sexta, Quinta und Quarta in's Leben zu rufen. Es ist ein erfreuliches Zeichen unserer modernen Zeit, daß der Nothschrei unserer leidenden Brüder selbst von fernem Lande her nicht ungehört an uns vorüberschallt. Ein „Rettungsruf!" aus Memel vom Unterstützungscomits für die nothleidenden Israeliten der benachbarten russischen Grenze nach Gnesen und von da nach Kurnik gesandt, hat in letzterer Stadt zu einer Hauscollecte Veranlassung gegeben, deren erfreuliches Resultat kaum zu erhoffen war. Nicht unerwähnt darf es bleiben, daß der Korporationsvorsteher Herr L. Spiro, sowie der Kaufmann Herr I. Kreismann mit besten Kräften den günstigen Erfolg herbeigeführt haben. — Des jüdischen Kirchhofs in Kurnic sei noch mit wenigen Worten erwähnt. Wer vor einigen Jahren noch diese Stätte gesehen hat, würde sie wohl schwerlich heute wieder erkennen. Aus dem Chaos von kleinen, wüsten Sandhügeln ohne jede Regelung, ohne Schutz und Grenze, ist ein Garten Gottes hervorgegangen, der den müden Erdenpilger zur ewigen Ruhe einladet. Geordnet und gehegt, mit einer massiven Mauer umgeben sind die grünen Hügel und das ebenfalls neu erbaute Leichenhaus. Bon nah und fern, ja von jenseits des Oceans sind die milden Gaben zu diesem schönen Behufe reichlich geflossen. Ganz besonders hat sich hierbei der Nabbinats-Verweser, Herr Dr. Jaffe, verdient gemacht. Auf die Vorstellung eines Synagogen-Gemeinde- Vorstandes im Regierungsbezirke Posen hat das k. Appellationsgericht zu Posen die auch für weitere Kreise höchst wichtige Entscheidung getroffen, daß Anträge auf ein der Eheschließung vorangehendes Aufgebot nicht nothwendig der gerichtlichen Protokollform bedürfen, sondern auch schriftlich eingereicht werden können und jederzeit ausreichen werden, wenn dieselben vollständig befunden werden würden. Bis jetzt mußte nämlich die Anmeldung zum Aufgebote einer jüdischen Ehe Seitens der Betheiligten persönlich vor Gericht, woselbst sie zum Protokoll vernommen wurden, geschehen, was nameMlich für die jüdischen Brautpaare in den Städten, wo kein Gericht sich befindet, sehr beschwerlich war. Fürth, im Februar. Wenn in der jüngsten Zeit die Aufmerksamkeit weniger auf unsre staatlichen Verhältnisse gerichtet ist, sich hierin wenig Bemerkenswerthes gezeigt hat, — was nicht am Ende bei der Regelung des Schulgesetzentwurfs insoferne der Fall ist, als der betreffende Ausschuß vorschlug, daß die Ortsschulcommission, der die Aufsicht über die in einzelnen Orten bestehenden isr. Schulen obliegt, durch den Rabbiner, Lehrer und Vorstand der betreffenden Schulgemeinde verstärkt werden soll, welcher Passus bisher nicht existirte — so muß man die inneren Verhältnisse besonders der Gemeinden desto eher besprechen. In unsrer alten Gemeinde geht es im Allgemeinen so still zu, daß zu einer Correspondenz wenig Stoff vorhanden ist. Hier gibt es weder Reibungen noch Parteikämpfe, die verschiedensten Ansichten und Meinungen leben friedlich neben einander, vielmehr läßt sich ganz das Zusammenwirken beider hier vorhandenen Parteien bei gemeinnützigen Handlungen, bei edlen Zwecken in rühmender Weise constatiren.

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