Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1869)
- Date
- 1869-02-23
- Page
- Seite 150 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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150 in Rumänien nur zu rathen, sich so viel wie möglich zu rmnänisiren, ihren Kindern die rumänische Sprache lehren zu lassen, und den Schutz der fremden Consuln eben als Unlerthanen fremder Mächte aufzugeben. Daß der letztere in der Stunde der Gefahr nichts nutzt, haben sie genugsam erfahren. Die diplomatische Intervention der Mächte bleibt nöthigenfalls nicht aus, und bei dem Gange der Entwickelung kann ihnen, mag cs noch so langsam gehen, das Recht als Rumänen nicht fehlen, wenn sie sich selbst als solche characterisirt Haben. Bukarest, 3 Februar. tPrivatmitth.) Kaum ist durch den Einfluß des Ministerpräsidenten Ghika die Ausschließung der Juden von den öffentlichen Arbeiten und Lieferungen aufgehoben worden. als durch die Einwirkung eines anderen Ministers, des Ministers des Innern, Cogalniceano, eine Ausschließung ans einer andern Seite hervorgerufen wird. Ein Gesetz über die Concessionirung der Schank- und Herbergswirthe legt die Ertheilung derselben ganz in die Hände der Ortsbehörden und enthält keine bestimmte Ausschließungsformel. Ein Erlaß des obgenannten Ministers an alle Mairien macht jedoch ausdrücklich den letzteren zur Pflicht, keinem Juden diese Concession zu ertheilen. Mit Recht schreibt das Echo Danubien diesem mini steriellen Circulair das Wiedererwachen des judenfeindlichen Geistes zu, welches sich denn auch bereits ins mehreren traurigen Thatsachen bekundet hat, da die Maires sich die unerhörtesten Frevel, wenn nicht gegen die Person, so doch gegen das Eigenthum von Juden erlauben. Und dabei haben diese Rumänen die Frechheit, über die Bedrückung ihrer Stammesgenossen in Siebenbürgen sich zu beklagen, denen in jeder Weise Gerechtigkeit widerfährt! — Man wird sich erinnern, daß die Judenverfolgung in Galacz am 3. October v. I. durch einen Backenstreich verursacht worden, den ein Jude einem Christenknaben versetzte. Nunmehr ist dieser Jude zu sechs Tagen Kerker und 25 Frs. Kosten verurtheilt worden. Für die vielen verletzten und geschädigten Juden aber hat das Tribunal keine Entschädigung, und der damals abgesetzte Polizeichef ist wieder eingesetzt worden. Das ist rumänische Gerechtigkeit. Schweden. Norrköping, 6. Januar. tPrivatmitth.) Zwei große Donationen sind in der letzten Zeit von christlicher Seite der Gemeinde in Stockholm ertheilt worden, welche verdienen in der Ztg. d. Judenth. erwähnt zu werden. Der Kammerherr und Bankier Ritter vom norwegischen St. Olafsorden, Wilhelm Alfred Benediks welcher in Berlin starb, hat in seinem Testament der isr. Gemeinde in Stockholm, welcher seine Eltern zugehörten (er selbst wurde frühzeitig getauft), die Summe von 10,000 Reichsthalern testamentirt. Auch während seines Aufenthaltes in Stockholm hat er mit großer Bereitwilligkeit Arme israelitischer Confession unterstützt. Eine andere Donation meldet die Zeitung von einem Fräulein Sofia Eleonora Hallberg, welche ebenfalls der christlichen Kirche angehörte und in ihrem Testamente vom 22. November v. Js. der Armenkasse der isr. Gemeinde in Stockholm die Summe von 1000 Reichsthalern testamentirte. Letztere motivirt ihre Gabe noch besonders als eine Pflicht der Dankbarkeit gegen die Israeliten dort, für das Wohlwollen und die Redlichkeit, womit sie innerhalb 20 Jahren von den isr. Kaufleuten in ihrem Geschäftsbetrieb behandelt worden ist. Beide Beweise des Wohlwollens sind Zeichen der Achtung und Liebe, welche sich die Israeliten bei den christlichen Glaubensgenossen zu verschaffen wußten. Auch andere Ehrenbezeigungen könnten noch erwähnt werden als Beweise, daß das Volk im Allgemeinen Achtung und Liebe für die Israeliten hegt. Destomehr haben wir gerechte Hoffnung, daß bei dem nächsten Reichstage die erweiterten Rechte für die Israeliten bewilligt, oder die Emanzipationsfrage erfreulich gelöst werden wird. Denn auch von christlicher Seite ist man mit dem gegenwärtigen Zustande unzufrieden und wurde bei einer Volksversammlung in Hallsberg den 18. December als erstes Moment vollkommne Religionsfreiheit als wünschenswerth anerkannt. So wollen wir mit froher Zuversicht dem Ausgange der Frage entgegensehen.