Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 8 (23.2.1869)
- Date
- 1869-02-23
- Page
- Seite 148 (sequence 8)
- Language
- German
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148 oder Volksschulen, ein Jude nicht als Lehrer angestellt werden könne, weil er dadurch seinerseits, wie ich annehme, eine Entchristlichung befürchtet. Nun, meine Herren, hier handelt es sich also um die Verwendung des Typhus-Waisenfonds. Wie der Herr Referent mittheilt, und wie Sie aus den Motiven ersehen können, waren die Absichten der Königlichen Staats- Regierung immer darauf gerichtet, eine Anstalt zur Ausbildung und Erziehung zu errichten, sei es für weibliches Gesinde, sei es für Idioten, sei es endlich für Volksschulen in den einzelnen Distrikten. Nun hat der Herr Cultusminister bei jeder Gelegenheit namentlich deshalb auf die Bedingung des christlichen Religionsbekenntnisses und Characters aller Unterrichtsanstalten das Hauptgewicht gelegt, weil es beim Unterricht überall nicht bloß auf die Unterweisung in den Lehrgegenständen, sondern vor allen Dingen auf das erziehende Moment ankomme, für welches er die Religion als unumgänglich nöthig erachtet. Gleichwohl hat er trotzdem niemals Anstand genommen, Religionslehre für die jüdischen Kinder in der Schule zurückzuweisen, und ich bin zufällig, meine Herren, erst gestern Abend in Besitz eines Schreibens aus dem Kreise Oppeln gekommen, in welchem mir mitgetheilt wird, in welcher schroffen Weise dort das Bedürfniß des Gymnasiums, welches früher bereits seine Befriedigung fand, den Religionsunterricht nämlich für die jüdischen Schüler als Lehrobject durch den Rabbiner geben zu lassen, abgewiesen wurde. Nach seiner Meinung ruht die Erziehung lediglich auf christlicher Basis. Diese Tendenz tritt überall, und ich muß sagen in den letzten Jahren mit immer schärferer Prägnanz zu Tage. Nun, meine Herren, wenn dem so ist, dann meine ich, die vertheilende Gerechtigkeit, wenn sie in gleicher Weise in Bezug auf die Waisenerziehungsfonds angewendet werden sollte, könnte sehr leicht nach dem Vorbilde des Herrn Cultusministers statt einer Binde eine christlich confessionell gefärbte Brille vor Augen haben. Darum eben habe ich mein Amendement gestellt, vestigia me terrent. Das Verfahren des Herrn Cultusministers läßt sich im Voraus erkennen. Man wird mir vielleicht einwenden: der Fonds soll ja den Provinzialvertretern überwiesen werden. Das gebe ich zu. Wie Sie aber schon aus der Petition ersehen, die uns der Herr Referent soeben mittheilt und welche erst heute Morgen in seine Hand gelangt ist, so macht sich schon eine Tendenz geltend, die offenbar der Richtung des Herrn Cultusministers folgt, nämlich diesen Fonds zu beanspruchen lediglich für eine katholische Anstalt. Es wird sich vielleicht von anderer Seite auch eine Neigung finden, die ihn für die Evangelischen haben will. Ich, meine Herren, glaube aber, daß es sich hier in der That darum handelt: daß die Typhuswaisen, mögen sie nun evangelisch, katholisch, jüdisch oder was sonst sein, alle eine gleiche Berechtigung haben. Denn die Bevölkerung jener Provinz, wie uns die Motive sagen, — und da hat man gewiß nicht gefragt, wenn es sich um den Geldbeutel handelte, welcher Eonfession der Geber ist — alle Schichten derselben haben sammt und sonders zur Begründung dieses Typhuswaisen- Fonds beigetragen, und es ist nur ein unabweislicher Act der Gerechtigkeit, daß Alle, die von dem Unglücke heimgesucht wurden, auch Alle gleichmäßig an dem Fonds betheiligt werden. Darum, meine Herren, habe ich mein Amendement gestellt, das ja nichcs weiter sagt, als daß, wenn der Fonds zur Erziehung von Typhuswaisen überwiesen wird, dies ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses geschehen soll. Ich zweifle gar nicht, daß Sie Alle dem beistimmen werden und mit mir in dieser Beziehung dem Grundsatz huldigen: besser bewahrt, als beklagt. Sollte mir von Seiten der Königlichen Staats- Regierung eine vollständige, bündige Erklärung darüber zugehen — ich würde mir eine dahin gehende Bitte erlauben — daß gemäß diesem Gesetz-Entwurf ausdrücklich alle Confessionsverwandte an diesem Erziehungsfonds gleichmäßig betheiligt sein sollen, so würde ich mich wahrscheinlich in der Lage befinden, mein Amendement zurückzuziehen und die Regierungsvorlage so wie sie ist, anzunehmen. Ohne eine solche Erklästung der Staats-Regierung, die bindend auch für die Provinzialvertretung sein müßte, würde ich bitten, meinem Amendement zuzustimmen. (Beifall links.) Stuttgart, 4. Febr. Nach dem Staatsanzeiger hat das Königreich Württemberg nach der neuesten Zählung 1,220,124 Protestanten, 543,593 Katholiken und 11,662 Israeliten. Mannheim, den 29. Januar. Die Abstimmung über die gemischten Schulen, welche in den katholischen und protestantischen Kreisen so viel Aufsehen machte,