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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-23 · Heft 8 (23.2.1869) · p. Seite 143

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 8 (23.2.1869)
Date
1869-02-23
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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143 „Diese Synode scheint uns berufen, der israelitischen Religion unermeßliche Dienste zu leisten." Wir fügen die Bemerkung hinzu, daß, wie wir erfahren, manche Gemeindevorstände der Meinung sind, daß sie eine spätere Einladung abwarten könnten, welche nach -der Bestimmung von Ort und Zeit -der Synode erfolgen würde. Dies beruht auf -einem Mißverständniß. -Eine Mittheilung über Ort und Zeit wird nur an diejenigen Gemeinden erfolgen, welche die Zusage für die Beschickung der Synode eingesandt haben. Andererseits kann die Bedeutung der Synode schon jetzt nur wachsen, je mehr Gemeinden ihre Vertretung in der Synode bereits -jetzt Zusagen. Das zögernde Abwarten kann das Jnslebentreten der Synode nur in Frage stellen. Pest, 7. Februar. Der ungarisch-israelitische Congreß. VII. Nun wären wir endlich in meckias res gekommen. Die Generaldebatte über die vorliegenden Gemeindeorganisativnsentwürfe hat begonnen und nach Verlauf von drei Tagen auch ihren stürmischen Abschluß gefunden. Bevor wir an die Skizzirung derselben gehen, müssen wir — um den Pflichten eines gewissenhaften Berichterstatters zu genügen, auch über die am 1. Febr. abgehaltene Sitzung referiren, die allerdings nichts von Bedeutung enthielt. — Ans der Tagesordnung stand der bereits in einer früheren Sitzung zur Sprache gekommene Antrag des Siebenbürger Wgeordneten Samuel Horovitz von der Linken, der ein behördliches Einschreiten von Seite des Cultusministeriums verlangt, um die Neubildung von Gemeinden an solchen Orten, wo bereits eine besteht, in so lange zu verhindern, als die Berathungen des Congresses dauern, und bis dahin der statu» quo ante beibehalten werde. Zur besseren Orientirung muß ich bemerken, daß dieser Antrag hauptsächlich oder, bester gesagt, ausschließlich auf zwei spezielle Fälle gemünzt war, somit alle Bedeutung verloren hat. In noch größerem Maße aber geschah dies dadurch, daß in den betreffenden Gemeinden eben reformistische Bestrebungen zu Tage getreten sind, die in der Neubildung einer eigenen Gemeinde ihren konkreten Ausdruck finden wollten. Es find das die als ultraorthodox bekannten Gemeinden Unghvar und Maros-Bäsckrhely; der letzteren Vertreter ist der Antragsteller selbst. Nun kann uns die Behandlung des Antrages — die derselbe erfuhr — durchaus nicht verwundern, weil es doch klar am Tage lag, daß der Antragsteller bl«s xro äomo spreche und handle. Zn der Generaldebatte über das Gemeindestatut schrieen diese Herren Zeter über die Verletzung der Rechte einer autonomen Gemeinde, und hier lassen sie sich so ostenkundig eben bei einer flagranten Verletzung der von ihnen angeblich so hvchgehaltenen Autonomie ertappen. Das nenne ich dann Consequenz! Besonders energisch trat Herr Leo Holländer dem Anträge entgegen, der den Orthodoxen ganz rückhaltslos die Frage hinwarf, ob sie auch dann ein ähnliches Vorgehen beobachtet hätten, wenn die Neubildung von Gemeinden durch eine entgegengesetzte Strömung hervorgerusen worden wäre. Allerdings wurde diese Frage mit starrem Schweigen hingenommen und nicht beantwortet. Ihren Abschluß fand diese Angelegenheit darin, daß ein Amendement des Herrn Elias Hofmeister angenommen wurde, welches die Zuweisung derartiger Angelegenheiten an die zu kreireuden Schiedsgerichte verlangt. Die namentliche Abstimmung über den Antrag Horovitz ergab ein sehr srappirendes Resultat, indem derselbe mit einer Majorität von.nur 3 Stimmen verworfen wurde, nachdem sich mehrere Mitglieder der Rechten — deren Gebühren sich bereits früher einmal gekennzeichnet hatte —demselben anschlossen. — In dem zweiten, auf der Tagesordnung befindlichen Anträge erstand den Siebenbürger Juden ein neuer Haynau in der Person des Antragstellers Salomon Beutum, Abgeordneter für Kvmorn, der in Berücksichtung dessen, daß die Siebenbürger Juden im Jahre 1848 keine Cvntribution zu leisten hatten, .während die ungarischen Juden eine ganze Million, welche das Grundkapital des Schulfonds bildet, entrichten mußten,, beantragt, daß die jüdischen Gemeinden und Schulen Siebenbürgens insolange an den Benefizien dieses Schulfonds nicht partizipiren sollen, bis sie die entfallende Quote zu demselben beitragen würden. Der Antrag wäre wohl vor drei Jahren am Platze gewesen, aber heute, wo die staatsrechtliche Union Ungarns und Siebenbürgens eine, von der beiderseitigen Bevölkerung freudig begrüßte, vollendete Thatsache ist, kann von einem 8*

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