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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-16 · Heft 7 (16.2.1869) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 7 (16.2.1869)
Date
1869-02-16
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
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122 Die Juden Preußens tragen die Kosten ihres Cultus- und Schulwesens und ihrer besonderen Wohlthätigkeitsanstalten allein. Sie stellten auch an die Staatsmittel bis jetzt keinerlei Forderung, obgleich sie ihrerseits zu den Kosten der beiden christlichen Kirchen, so weit sie aus Staats- und Communalmitteln erhalten werden, beitragen. Aber was wir erstreben und verlangen, ist der ungeminderte Genuß derjenigen Rechte, welche die §§ 4 und 12 der Verfassung uns, weil allen Preußen ohne Berücksichtigung der Confeffion, zugestehen. Was uns noch heute vorenthalten wird, ist 1) die Anstellung in der juristischen Carriere, namentlich als Richter, 2) als Lehrer an allen höheren Lehr- und Unterrichtsanstalten — denn die Volksschule ist confessionell — in allen den Fächern, welche mit dem Religionsunterrichte in keiner Verbindung stehen. Es sind zwar jüngst einige — sehr wenige — Ausnahmen gemacht worden, aber eben nur als Ausnahmen, während z. B. noch immer der §. 7 des Reglements über die Prüfungen der SchulüMtscandidaten aufrecht erhalten wird. Er lautet: „Jüdische Schulamtscandidaten, welche sich über ihre Befähigung zum höheren Lehramt das Zeugniß einer wissenschaftlichen Prüfungscommiffion zu erwerben wünschen, können unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen zugelassen werden. Es ist ihnen aber zu eröffnen, daß sie durch Ablegung der Prüfung einen Anspruch auf Zulassung zum Probejahr oder auf Anstellung im Lehrfache an den, dem christlichen Bekenntniffe angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten der Monarchie nicht erwerben. Die Religionslehre wird bei jüdischen Examinanden nicht in den Kreis der Prüfungsgegenstände gezogen." Nach bestimmter Erklärung aber sind unter den „dem christlichen Bekenntniffe angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten" alle höheren Lehranstalten zu verstehen mit Ausnahme zweier jüdischen, die feit langer Zeit in annectirten Provinzen bestanden. Einem durch seinen Scharfblick so berühmten Staatsmanne brauche ich nicht erst auseinanderzusetzen, wie hiermit gerade dem intelligenten und geistig strebsamsten Theile der Juden die Erfüllung eines Berufes abgeschnitten, andrentheils dem Staate manche bedeutende Kraft entzogen wird, während besonders gegenwärtig alle in ihm vorhandenen Kräfte zusammengefaßt werden MüffeN. Aber das wollte ich nicht unerwähnt laffen, daß meine Glaubensgenossen in Süddeutschland, die zu einem großen Theile für die Vereinigung Süddeutschlands mit dem norddeutschen Bunde, durch diese in Preußen andauernde Verweigerung dessen, was wir als unser verfassungsmäßiges Recht beanspruchen zu können glauben, sich sehr abgeschreckt fühlen und leicht zur Gegenpartei gedrängt werden können. Ich würde mich nicht unterfangen, Solches vor Ew. Excellenz so geradezu auszusprechen, wenn ich mich nicht auf Thatsachen stützen könnte. (Hier führte ich solche an.) Alle bisherigen Petitionen und Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause haben uns bis jetzt keine Remedur gebracht. So bleibt uns nur noch der einzige Weg, den wir mit einiger Hoffnung betreten können, offen — zu Ew. Excellenz! Ew. Excellenz haben nur das Eine Ziel — die Größe Preußens und des deutschen Vaterlandes — die Größe kann aber nur in der Rechtsgleichheit gefunden werden, in der Rechtsgleichheit aller Theile des Vaterlandes, im Raume wie in den Personen. Diese Hoffnung, daß diese Rechtsgleichheit auch für uns anbrechen würde, hegten wir nach den großen Erfolgen von 1866, wir hegen sie noch heute, wenn Ew. Excellenz wollen. Der ich rc. Or. L. Philipps»», emer. Rabbiner. Bonn, 28. December 1868. 2. Antwort des Herrn Grafen v. Bismarck. Berlin, den 8. Januar 1869. Ew. Wohlgeboren gefällige Zuschrift vom 28. December pr. habe ich den Herren Ministern des Cultus und der Justiz zur Erwägung mitgetheilt, wovon ich Sie hierdurch ergebenst in Kenutniß setze. Der Präsident des StaatsministeriumS. v. Bismarck. 8. Schreiben des Herrn Minister v. Mühler. Berlin, den 25. Januar 1869. v. 1343. In der an den Herrn Minister-Präsidenten gerichteten, die Anstellungsfähigkeit der Juden im Dienste des höheren Unterrichts betreffenden Vorstellung vom 28. December v. I., welche, wie Ihnen bekannt, an mich abgegeben worden ist, kehrt von Neuem die Verwechselung wieder zwischen dem staatsbürgerlichen Recht der Juden und ihrer Befähigung für einen bestimmten Dienst.

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