Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 6 (9.2.1869)
- Date
- 1869-02-09
- Page
- Seite 109 (sequence 9)
- Language
- German
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109 gebildet Herrlichkeit Seinem Namen" u. dgl. finden sich fast auf jeder Seite. — Kurz, die Gebete der Israeliten, die hundertmal mitunter sehr gut und rein deutsch übersetzt sind, überträgt der Herr B.-R. zum 101. Male und läßt sich sein neuestes Werk — auch zur Colportage einer Predigtsammlung im Bezirk verwendete er die Lehrer — 28 Seiten klein Octav mit 15 Kreuzer bezahlen.» 2) „Eine Nöthigung zur Bcdeckthaltung des Hauptes beim Religionsunterricht vermag der B.-R. den widerstrebenden Anschauungen der Cultusgemeindeir und ihrer Vertreter gegenüber nicht zu üben/' 3) Eben so wenig kann von einer Nöthigung der Gemeinden die Rede sein, eine Predigt des Bezirks- Rabbiners durch den Lehrer der Synagoge vorlesen zu lassen." Bemerkenswerth ist noch der Schluß des erwähnten Erlasses, worin königl. Regierung dem B.-R. empfiehll: „durch den Geist der Mäßigung und des Wohlwollens das Vertrauen der Cultusgemeinden zn erwerben." Dahin also ist es mit den religiösen Zuständen des Bezirks gekommen, daß eine königl. Regierung einem israelitischen Geistlichen Mäßigung und Wohlwollen anempfehlen muß!! — Nichtsdestoweniger sah die Versammlung hiermit nur einen Theil ihrer Beschwerden als abgethan an, schloß sich vielmehr den Anträgen des Gemeindeausschusses von Speyer an und erwählte ein Comite, um die Thatfachen zu constatiren und auf dem Beschwerdewege weiter zu verfolgen. Es betrifft dies natürlich auch Dinge, welche nicht blos in Worten bestehen. So traurig ein solches Verhältniß zwischen Gemeinden und ihren Geistlichen ist, um so trübseliger ist es, daß die öffentlichen Tagesblätter gleich damit angefüllt wurden. Es ist dies aber nicht von Seiten der Beschwerdeführer ausgegangen, sondern von einem Anhänger des Herrn Bezirksrabbiners, der durch Inserate voll pöbelhafter Ausdrücke jene abzuschrecken oder wenigstens zu kränken suchte, worauf dann Abfertigungen nicht fehlen konnten. Fürth, im December. lPrivatmitth.) Ueber die Religionsangehörigkeit der Bevölkerung Bayerns nach dem Stande v. 3. December 1867 bringt die amtliche Statistik folgendes: „Von den 4,824,421 Einwohnern gehören dem Judenthum 49,840 Personen an. Auf die einzelnen Kreise vertheilt, treffen aus Oberbayern 2154 Israel., auf Niederbayern 36, auf die Pfalz 13,042, auf die Oberpfalz 1045, auf Oberfranken 4129, auf Mittelfranken 10,522, wovon Fürth, die größte isr. Gemeinde Bayerns über 300 Seelen zählt, auf Untcrfrankeu 14,400 und aus Schwaben 4512 Israeliten. Wird die Religionsangehörigkeit der Bevölkerung auf 1000 Seelen reducirt, so treffen auf Oberbaycrn 2,60 Isr., auf Niederbayern 0,06, auf die Pfalz 20,83, auf die Oberpfalz 2,13, auf Oberfranken 7,72, auf Mittelfranken 18,15, auf Unterfranken 24,62, auf Schwaben 7,71 Israeliten. Im ganzen Königreich sind unter 1000 Seelen 10,33 Israeliten. Was die Verthcilung der Confessioncn in den 7 größten Städten Bayerns anbelangt, so treffen auf 1000 Seelen in München 12 Isr., in Nürnberg 17 Isr., in Augsburg 9 Isr., in Würzburg 26 Isr., in Regensburg 12 Isr., in Bamberg 18 Isr., in Fürth 130 Israeliten. Im Großen und Ganzen läßt sich eine entschiedene Abnahme der Israeliten in Bayern constatiren, was namentlich durch die Trauungsregister ersichtlich ist. Während im Jahre 1840 bei einer Bevölkerungszahl von 4,370,977 Seelen die jüdische Bevölkerung unter 1000 Seelen noch mit 13,58 vertreten waren, sonach im ganzen Königreich 59,008 Isr. wohnten, finden sich 1852 nur 12,32 und 1867 nur 10,33 Isr. unter 1000 Einwohnern. Die Abnahme der jüdischen Bevölkerung ist um so auffallender, als Bayern seit 1834 einen Zuwachs von 577,643 Seelen oder 13:!/r,o Procent aufzuweisen hat, und findet ihren alleinigen Grund in der Ausnahmsstellung der Israeliten, welche durch die inhumanen socialen Ansichten, Rischus, der betreffenden Zeitperiode überhaupt, wie durch die denselben entsprechenden drückenden Ausnahmsgesetze — speciell des auf Verminderung der Juden deutlich abzielenden Edicts von 1813 und 1819 — hervorgerufen wurde. Denn daß sie nicht allzusehr überfüllt wurden, jene so karg zugemessenen jüdischen Lebensräume, dafür sorgte ängstlich zählend ein gar strenges Gesetz, das nur einer bestimmten, aber ja nicht zu hoch gegriffenen Anzahl von jüdischen Familienhäuptern gestattete, den Segen des siißen Familienlebens zu genießen, oft innerhalb jener Gasse, die ihre Welt zu sein bestimmt war. Manche edle Herzeusneigung mußte daher unterdrückt werden, manche zarte Liebesknospe, dem Herzensboden entsprossen, wurde geknickt, gebrochen und in den Staub getreten vor dem ehernen Fußtritte, mit 6