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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-09 · Heft 6 (9.2.1869) · p. Seite 104

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 6 (9.2.1869)
Date
1869-02-09
Page
Seite 104 (sequence 4)
Language
German
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104 Krage, im westlichen Europa und in Nordamerika freilich von weniger drängenden Umständen begleitet. Die Juden in Südsrankrerch, in Holland und England waren allmälig zu den Landessprachen übergegangen, und in den letzteren beiden Ländern waren Reste der spanischen Sprache nur im cultuellen Leben übrig geblieben. Für die deutschen Juden im östlichen Frankreich war es begünstigend, daß auch der christlichen Bevölkerung in Lothringen und im Elsaß die deutsche Sprache Volkssprache blieb, so daß die Juden sich dadurch nicht unterschieden. Auch fehlt es den Franzosen bei aller Lebhaftigkeit des Nationalgefühls an der Ausdauer, Propaganda zu machen. Es bleibt daher den elsässischen und lothringschen Juden überlassen, allmälig der französischen Sprache vorwiegend sich zuzuwenden. Ebenso ergeht es den deutschen Einwanderern in England und Nordamerika, wo unter der Herrschaft freier Institutionen nur das Leben selbst eine zwingende Gewalt übt, ohne Drängen von Seiten des Staates und der Nation. Biel schroffer aber stellen sich die Verhältnisse im östlichen Europa. In den Grenzgebieten zwar, in Böhmen, Mähren und der preußischen Provinz Posen, besteht eine so bedeutende deutsche Bevölkerung neben der czechischen und polnischen, daß die Deutsch redenden Juden einen starken Anhalt haben sich der deutschen Sprache nicht zu entwinden. Aber in Ungarn, Galizien, all' den früheren polnischen Provinzen des russischen Reiches, in den Ostseeprovinzen (trotz der dortigen deutschen Bevölkerung), im übrigen Rußland und in den Ländern der unteren Donau sieht es anders aus. In allen diesen Ländern verlangen die Nationen, daß die Juden, welche bürgerlich und staatsbürgerlich gleichgestellt sein wollen, die nationalen Sprachen annehmen sollen. Sie verlangen es mit Heftigkeit, und in Rußland vermittelst der Staatsgewalt, in Rumänien sogar vermittelst Verfolgung und Austreibung. Principiell wäre die Sache leicht zu entscheiden. Es versteht sich von selbst, daß, wenn ein Bruchtheil der Bevölkerung nicht mehr als fremd sich geriren, wenn derselbe als organisches Glied des Staates und der Nation angesehen und behandelt sein will, er auch diesem durch die Sprache angehören müsse. Factisch liegen die Verhältnisse aber anders, und historisch stellt sich das Recht dennoch modisicirt heraus. Denn in ersterer Beziehung sind zwei Momente nicht zu übersehen, einerseits die Wucht uralter Gewohnheit, uralten Einlebens, und es ist geradezu ein despotisches Verlangen, dem augenblicklich nicht genügt werden kann, daß die Masse eine andere Sprache erlernen und selbst im Schoße der Familie sprechen soll; andrerseits ist, was man auch sagen möge, bei den Magyaren wie bei den Rumänen, bei den Polen wie bei den Russen, die selbständige Bildung nickt so weit vorgeschritten, um nicht der deutschen Bildung noch dauernd zu bedürfen. Für die Juden kommt noch hinzu, daß sie die moderne Entwickelung des Judenthums ganz und gar den deutschen Juden zu verdanken haben, so daß sie mit der völligen Losreißung von den deutschen Elementen auch die wesentlichsten Förderungsmittel der Bildung überhaupt und der religiösen insbesondere verlören. Historisch aber modisicirt sich das Recht dahin, daß die Staaten und Völker, welche so viele Jahrhunderte hindurch die Juden in der äußersten Ausschließung und Beschränkung erhielten, nur das Recht haben, den allmäligen Uebergang in sprachlicher Beziehung zu fordern, nicht aber den plötzlichen nach ihrer gegenwärtigen Stimmung und Gesinnung. Die Sprache ist nicht bloß ein Aeußerliches, sondern auch ein innerliches Moment des menschlichen Wesens; es gilt nicht blos, eine andere Sprache materiell zu erlernen, was ungebildeten Personen, noch dazu im vorgeschrittenen Alter, sehr schwierig ist, sondern auch sich vom innersten Verständniß des geistigen, besonders des Gefühlslebens, loszureißen. Wie überall ist aber das Princip das Ziel, und die factischen Momente bilden nur die Schwierigkeit, die zu überwinden ist, und die zu Schonung und Nachsicht auffordert. Denn in der That, wenn z. B. die ungarischen Juden jetzt an den Wahlen der Volksvertreter Theil nehmen, wie könnten sie ihrer staatsbürgerlichen Pflicht genügen, wenn sie nicht einmal die Wahlreden der Candidaten verständen? Es kann daher kein Zweifel obwalten, daß unsere Glaubensgenossen in den östlichen europäischen Ländern verpflichtet sind, die nationalen Sprachen zu ihren Muttersprachen zu machen, und das in ihnen erwachte Streben darnach kann nur gebilligt werden. Andrerseits können wir in keiner Weise beifällig zustimmen, wenn die Machthaber hierzu gewalttätige Mittel anwenden, und den gebildeteren Juden können wir nur zurufen, die Fäden mit der deutschen Bildung nicht mit allzu scharfen Messern abzuschneiden, weil sonst der nicht minder wichtigen und heiligen Pflicht der Entwickelung der Masse bedeutender Schaden zugefügt würde. Indem wir dies niederschreiben, sind wir uns bewußt, nicht etwa in das Schwanken einer Mittelpartei, in das beliebte Zunicken nach rechts und links zu ver-

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