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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-09 · Heft 6 (9.2.1869) · p. Seite 102

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 6 (9.2.1869)
Date
1869-02-09
Page
Seite 102 (sequence 2)
Language
German
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’ r/V+ 103 / 13. August v. I. zu Cassel 24 Rabbinen aus allen Theilen Deutschlands und der Schweiz. Dieselben erkannten, daß für die gegenwärtigen Zustände im Judenchum das nachhaltigste Heilmittel in der Schöpfung einer Vereinigung der wohlgesinntesten und tüchtigsten Kräfte bestehe, daß aber eine solche nicht in dem Zu- ' samjnentritt und den Beschlüssen einer kleineren oder ■' größeren Zahl von Rabbinen gefunden werden könne, ~ ondern «durch den Hinzutritt von des Judenthumes kundigen Gelehrten und vor Allem von Vertretern der Gemeinde^selbst gebildet werden müsse. Die Versaminlung zu AMel beschloß daher einstimmig: eine Synodalversammlung aus Rabbinen, jüdischen Gelehrten und Vertretern der Gemeinden, welche diese letzteren zu diesem Zwecke entsenden, zu berufen, und mit dieser Berufung die Unterzeichneten zu beauftragen. 2) Commisiionen zu erwählen, welche aus den verschiedenen Gebieten des Judenthums für die Synodalversammlung Anträge formuliren und in Denkschriften auseinander setzen und begründen sollen. Es ist einsichtlich, daß Seitens der Rabbinerversammlung nichts weiter als diese Zusammensetzung aus solchen Männern, welche den theologischen Lebensberuf, die theologische Wisienschaft und die Gemeinden vertreten, beschloffen werden durfte, der ersten Synodalversammlung hingegen alle näheren Bestimmungen über ihre künftige Gestaltung, Geschäftsordnung, Abstimmungsmodus u.s. w. in völliger Freiheit Vorbehalten bleiben mußten. Die Commisiionen über den Cultus, das Schulwesen, das Eherecht und die sonstigen Ritualien übernahmen die Verpflichtung, ihre Arbeiten so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Synodalversammlung zu veröffentlichen, daß Alle, die an ihr theilnehmen werden, sich vorher genügend damit bekannt machen und sie prüfen können. Auch das ist kaum nöthig hervorzuheben, daß die Gemeinden durch die Beschickung dieser ersten Synodalversammlung durchaus noch keine unmittelbare Verpflichtungfür die Beschlüsse und Ergebnisse derselben übernehmen. Es gilt vielmehr vor Allem, den Grundstein zu einer größeren und innigeren, aber völlig freien und jedes äußeren Zwanges entkleideten Verbindung, zu einer sichtbaren und wirkungsvolleren Gemeinsamkeit uud Zusammengehörigkeit zu legen. Wir treten daher an die jüdischen Gemeinden überhaupt und an den wohllöblichen Vorstand insbesondere heran, um Wohldenselben zur Beschickung der im Laufe des Sommers 1869 zu veranstaltenden Synodalversammlung durch einen oder mehrere Vertreter aufzufordern. Wir thun dies im Bewußtsein, daß der Wohllöbliche Vorstand sowie die anderweitige Repräsentanz seiner Gemeinde die ganze Bedeutung, die segensreiche Tragweite des beabsichtigten Werkes zu würdigen weiß. Gewiß! wir zweifeln nicht, daß auch Sie Sich der Gesammtheit in keiner Weise entziehen wollen und mit Freuden dazu beitragen werden, für das Heil derselben zu sorgen, für ihre Zukunft thätig zu sein! Wir sehen keinen anderen Weg ab, um dem fortschreitenden Zerfall kräftig und zugleich im Geiste unsrer Religion, deren höchster Grundsatz die Brüderlichkeit ist, sowie im Geiste der Glaubens¬ und Gewissensfreiheit entgegenzutreten. Wir finden aber auch keinen einzigen triftigen Beweggrund, der von der Theilnahme an dieser Versammlung zurückhalten könnte. Wird sich doch in ihr jede Meinung, jede Richtung frei äußern können Ja, nur der Friede ist aufrichtig, nur die Einheit eine wahrhafte, welche aus der Verständigung, aus der gegenseitigen Übereinkunft entspringen, und sollten diese auch noch mit mancherlei Ringen und Kämpfen verbunden sein. Alle diese Erwägungen legen wir dem wohllöblichen Vorstande ans Herz und ersuchen ihn, uns seinen Beschluß über Beschickung der Synodalversammlung baldmöglichst, spätestens binnen vier Wochen, mitzutheilen, uud zwar an die Adresse eines der ergebenst Unterzeichneten. Mögen wir Alle, eingedenk dessen, was wir dem erhabenen Erbtheil unsrer Väter, der Religion der vier Jahrtausende schuldig sind, unter dem Segen Gottes das Werk der Vereinigung vor unsren Augen bald erwachsen sehen! vr. L. Adler, vr. L. Philippson, Landrabbiner in Cassel. cmer. Rabbiner zu Bonn. vr. I, Aub, Rabbiner der jüdischen Gemeinde in Berlin. Wir veröffentlichen diese Einladung, welche in vielen hundert Exemplaren an die Vorstände der jüdischen Gemeinden in allen Ländern verschickt worden, auch in dieser Zeitung, um sie hiermit auch an diejenigen Vorstände gerichtet zu haben, an welche ein besonderes Exemplar derselben nicht gelangt sei. Es ist keine Gemeinde, kein Rabbiner, kein jüdischer Gelehrter von dieser Synodalversammlung ausgeschlosien. Es lag da-

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