Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1869)
- Date
- 1869-02-02
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
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88 Organ zu betrachten ist. 6) Zur Fassung von Beschlüssen, welche für die Gesammtheit bindend sind, ist einzig und allein der provisorisch und nach Nothwendigkeit einzuberufende Congreß berechtigt, in welchem jeder District durch nicht weniger als 5 und nicht mehr als 7 frei gewählte Mitglieder vertreten sein muß, in der Weise, daß die künftigen Congrefse aus nicht mehr als 70 Repräsentanten bestehen sollen. 7) Bis zur Constituirung sämmtlicher Local- und Districtsgemeinden hat der gegenwärtige Congreß ein provisorisches Curatorium zu erwählen, jedoch bereits mit Berücksichtigung dessen, daß aus jedem der künftigen Districte je ein Mitglied gewählt werde. Herr Or. Popper sandte diesem Anträge eine, von seinen Gesinnungsgenosien mit großem Beifall aufgenommene Auseinandersetzung voraus, in welcher er die Congregations-, Consistorial-, Presbyterial- und Centralisationssysteme mit schlagenden Argumenten bekämpfte und zugleich die Motive darlegte, welche ihn zur Aufstellung der in seinem Anträge niedergelegten Principien bewogen. Trotz der vielen erhobenen Bedenken, eingebrachten Amendements und Gegenanträge wurde der Popp er'sche Antrag als Basis der zu pflegenden Verhandlungen angenommen und ebenderselbe in einer später» Sitzung betraut, einen Entwurf über Gemeindeorganisation auszuarbeiten. Herr Popper entledigte sich' dieser Aufgabe mit dem Aufgebote seines Wissens und seiner reichen Erfahrungen, und wir constatiren es mit der größten Befriedigung, daß in diesem Elaborate der Autonomie der weiteste und unbeschränkteste Spielraum gelassen ist und beispielsweise das Bethaus, der Schächter, die Errichtung einer Religionsschule und das Tauchbad nicht zu den Grundbedingungen einer Gemeinde gehört. Wie der Schriftführer dieser Commiffion in öffentlicher Sitzung erklärt, wird dieselbe in den ersten Tagen der nächsten Woche in der Lage sein, ihre Entwürfe dem Plenum zu unterbreiten. Auch die Schulcommissivn setzte während dieser Zeit ihre Arbeiten unermüdet fort. Die Hauptvertreter der Fortschrittspartei in derselben sind vr. Hochmuth (Rabbi zu Veßprim), Heinrich Deutsch (Director der Pester Lehrerpräparandie), 0r. Samuel Kohn (Prediger der Pester Gemeinde) und Philipp Holitscher (Präses der Schulsection in der Pester Gemeindeverwaltung). Es gab in dieser Commission heiße Kämpfe, alles mußte in's Feld geführt werden, was nur irgend für stichhaltig galt. — Es wurde gleich bei Beginn der Berathungen die Frage aufgeworfen, ob wohl die Erörterung der Seminarfrage in das Reffort 'der Schulcvmmission gehöre oder nickt. Natürlich fand dies bei den Orthodoxen den heftigsten Widerspruch mit Ausnahme des vr. Hildesheimer, Matador des Mainzer „Israelit", der zum Schrecken seiner sonstigen Gesinnungsgenossen und zum Erstaunen seiner principiellen Gegner erklärte, daß er im Pr.incipe gegen die Errichtung eines Rabbine-rseminars nichts einzuwenden habe, dasselbe für keine religiöse Frage halte, wie dies bisher von den Orthodoxen auf die große Trommel gesetzt wurde. — Ein ferneres, hervorragendes Moment aus den Sitzungen dieser Commission ist folgender H olitscher'sche Antrag: 1) Eine jede Cultusgemeinde ist verpflichtet, ihre confessionelle Schule zu erhalten und wo noch keine bestehe, eine solche zu errichten. 2) Wenn jedoch in einem Orte eine Simultanschule besteht oder eröffnet wird und die Majorität der isr. Gemeinde sich für Auflösung der confessionellen Schule erklärt, so hat darüber das isr. Landescuratorium in letzter Justanz zu entscheiden. Punct 1 dieses Antrages wurde angenommen; über das Schicksal des zweiten Abschnittes verlautete bis heute noch nichts. Nun wäre noch von der dritten Commission (Ausarbeitung eines Wahlstatuts, einer Haus- und Geschäftsordnung für künftige Congreffe) zu sprechen. Da aber diese Commission in Ermangelung authentischer statistischer Daten ihrer Aufgabe nur zum Theil und zwar dem minder wichtigen, entsprechen kann, kann von ihr wenig gesagt werden. Sie entsendete ein Comite zur Ansammlung solcher Daten, und es bot ein fast komisches Bild, als sich dieses Comits constituirte und einer der Herren sagte: Nun setzen wir uns und machen statistische Daten.. Uebrigens sind von allen Seiten die nöthigen Schritte gethan worden, um baldmöglichst in den Besitz einer irgendwie entsprechenden Statistik zu gelangen. Jeder Deputirte giebt annäherungsweise die Berhältniffe des von ihm vertretenen Bezirks und der darin gelegenen Gemeinden an. Der Präsident erließ ein Circular mit beigegebenem rubrizirten Bogen an die Vorstände der Gemeinden des Landes, des Inhalts, daß er es denselben zur moralischen Pflicht mache, diesen Bogen entsprechend ausgefüllt in 14 Tagen einzusenden. Nicht unerwähnt können wir bei dieser Gelegenheit laffen, mit welch' liebenswürdigem Entgegenkommen der Leiter des statistischen Bureaus im Ministerium, Herr Gustav Keleti,