Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1869)
- Date
- 1869-02-02
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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zum Gegenstand ihrer Berathung machen will, was nicht. Zu diesem Ende hat die Rabbinerversammlung auch beschlossen, daß die Arbeiten ihrer Commissionen so rechtzeitig veröfsenlicht werden sollen, daß Jeder, welcher der Synodalversammlung beiwohnen wird, genügende Zeit habe, sie zu prüfen. Es wird also auch den Gemeinden möglich sein, die Anträge selbst durchzuprüfen und die abzusendenden Vertreter mit Instructionen zu versehen, oder auch dies zu unterlassen, und ihren Vertretern zu vertrauen, daß sie in ihrem Geiste sprechen und stimmen werden. Hieraus geht aber auch hervor, daß den Gemeinden von vornherein eine bestimmte Verpflichtung hinsichtlich der Beschlüsse der Synodalversammlung durchaus nicht auferlegt sein kann. Es wäre dies auch eine Zumuthung, die sich ohne vorausgegangene Erfahrungen garnicht stellen ließe. Die Synodalversammlung wird also innerhalb des begrenzten Gebietes ein freier Ausdruck der religiösen Anschauungen, des religiösen Geistes unserer Zeit zumeist über practisch religiöse Fragen sein, eine Erscheinung, wie sie nur in unserer Zeit möglich, darum aber auch für sie dringendes Bedürfniß ist. Sie ist ein Appell an den religiösen Geist der gegenwärtigen Juden, an deren Tendenz und Interesse. Sre ist ein Zeugniß vollen Vertrauens, daß die Gesammtheit von fester Ueberzeugungstreue, aber auch vom Geiste der Bildung nnd vom Verständniß der Zeitentwickelung erfüllt ist. Sie wird daher viele interessante Momente besonderer und allgemeiner Natur enthalten. Wir hegen daher auch nicht den geringsten Zweifel, daß die erlassene Einladung einen vielfachen Anklang finden werde. Es versteht sich von selbst, daß diese Einladung nicht an Alle erfolgen könne, welche zum Erscheinen in der Versammlung berufen wären. Sie kann außer ihrer Veröffentlichung an einzelne Rabbinen — mit Ausnahme derer, die zu Cassel anwesend waren — garnicht verschickt werden, da sie eben nicht an Einzelne, sondern an Alle ergeht; ebenso wenig an bestimmte jüdische Gelehrte. Es kann in beiden Kategorien irgend eine Auswahl zu treffen, sich Niemand anmaßen. Die Einladung selbst wird daher nur an die Vorstände oer Gememden verschickt. Aber auch hier darf man nicht vergessen, daß nur in wenigen Ländern ein genaues Verzeichniß der Gemeinden vorhanden ist, daher sehr viele übersehen werden können. Die allgemeine Einladung, welche deshalb auch in dieser Zeitung veröffentlicht werden wird, ergeht an alle jüdische Gemeinden; die per Post versandten geben durchaus kein ausschließliches Recht, ein Recht, welches vielmehr, wie gesagt, jeder konstituirten Gemeinde zusteht. Me gottesdienstlichen Fragen. Schluß von Art. VI. Allerdings erweist schon die Existenz des Psalmbuches an sich, welche großartige und erhabene Entwicklung das Gebet neben dem Opfercultus bei unseren Vätern genommen, eine Entwickelung, welcher kem Volk etwas Aehnliches an die Seite zu setzen hat, so daß wir zu sagen berechtigt sind, daß, so natürlich auch das Gebet aus den Herzen aller Menschen quillt, der eigentliche tiefergreifende und aüseitige Ausdruck des persönlichen menschlichen Empfindens in seinem Verhältniß zu Gott auch eine Schöpfung des israelitischen Volkes ist. Rach den neueren Ansichten reicht die Abfassung des Psalmbuches, wie es uns vorliegt, von David bis in die Makkabäerzeit, also neun Jahrhunderte, und, erwägen wir, daß außer den uns überkommenen Psalmen gewiß noch zahllose verfaßt waren, die nicht mehr auf uns gekommen, so nimmt in der That das Gebet einen weiten und hohen Raum im Leben des israelitischen Volkes während des Bestandes des Opfercultus ein. Um so mehr aber müssen wir die Psalmen als den Ausdruck dessen ansehen, was im innersten und geheiligtesten Leben des Volkes gewebt und gewirkt hat, als den Ausdruck aller der religiösen Anschauungen, welche in diesem Zeiträume den Geist des Volkes erfüllten. Wir haben daher das volle Recht, den Psalmen abzufragen, welche Vorstellung das Volk von der Bedeutung der Opfer hatte, und welchen Werth es dem Gebete beilegte? Was nun die Opfer betrifft, so gewahren wir mit einem gewissen Erstaunen, welche geringe Rolle sie bei den Psalmisten spielen. Wir finden eigentlich nur drei Stellen, wo ihrer in positiver Weise gedacht wird. Im 20. Ps., einer Bitte des Volkes für das Heil des Königs, heißt es B. 4.: „Er gedenke all' deiner Speisopfer und dein Ganzopfer sei ihm werth." Im 76. Psalm, der das Gericht Gottes bespricht, werden V. 12. Gelübde und Gaben, die dargebracht werden sollen, gefordert, und ebenso 96, 8. „Geschenke," die zu den Höfen des Heiligthums gebracht werden sollen. — An anderen sechs Stellen werden Opfer und Gebet mit einander als kul-