Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1869)
- Date
- 1869-01-26
- Page
- Seite 66 (sequence 6)
- Language
- German
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66 alle jene obenerwähnten Gesänge sich eben so durch tief religiöse und in schöne poetische Form gekleidete Texte als durch innig ansprechende und auch von Ungeübten leicht aufzufassende Melodien auszeichnen. Gewiß wird denselben die Begleitung der Orgel eine werthvolle Unterstützung verleihen; indeß selbst ohne Orgelbegleitung dürften diese Gesänge, ihrer melodiösen Form wegen — zumal mehrstimmig gesetzt — bald ein Gemeingut Aller werden, und wir glauben deßhalb diese Gemeindelieder, welche als Manuscript gedruckt, von dem Vorstand der neuen Synagoge zu Berlin herausgegeben sind, allen Mnsikverstäudigen aufs Wärmste empfehlen zu können. H. Weintraub, Cantor. Zeitungsnachrichten. D eutschland. Berlin, 12. Januar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses kam der in Nr. 3 d. Bl. bereits mitgetheilte Antrag des Herrn Di-. Kosch über die Eidesleistung der Inden zur Schlußberathung. Der Referent Di-, Gneist beantragt die Annahme, indem er einen geschichtlichen Rückblick auf den Eid more judaieo wirft und die Unzuträglichkeitcn zeichnet, die mit dieser Form der Eidesleistung verbunden sind. Erzeigt ferner die Verschiedenheiten in den neuen Landesthcilen, wie z. B. in Nassau die Formel nur lautet: „So wahr mir Gott helfe!" — Der Jnstizminister spricht nun seine Ansicht in einer ausführlichen Rede aus, aus der wir die Hauptpunkte hervorheben. Er beginnt: Dl. H.! Ich habe nicht die Absicht, dem Anträge entgegen zu treten, bin vielmehr bereit, die Intention des Herrn Antragstellers thunlichst zu fordern. Es muß anerkannt werden, daß eine Aendcrung der Vorschriften über die Eidesleistung der Juden als ein dringendes praktisches Bcdürfniß sich hcrausgestellt hat, und eine Aenderung wird erfordert durch sittlich-rechtliche Anschauung der neueren Zeit. Ich wünsche auch nicht, dem Anträge dilatorisch gleichsam entgegen zu treten, wenn ich bemerke, daß cs mir eine der Erwägung der königl. Regierung würdige Frage zu sein scheint, ob nicht über die Eidesleistungen im Allgemeinen neue Vorschriften zu ertheilen seien. (Sehr richtig! Bravo! rechts.) Dem Minister erscheint cs nun als Uebelstände, daß die Glieder einer und derselben Confcssion in den verschiedenen Provinzen verschieden schwören sollen und daß die Formeln der verschiedenen Eide verschieden seien. Nicht dem Anträge an sich ist er entgegen, wohl aber mit der Fassung nicht einverstanden. Der tz. 2 will „alle von den allgemeinen Gesetzen abweichenden Vorschriften über die Eide der Juden" aufheben, und da fragt es sich, welche die allgemeinen Normen sind, die aufrecht erhalten werden sollen. In einigen Provinzen gilt der gemeinrechtliche Proceß, der allgemeine Vorschriften nicht enthält. Man denke nur z. B. an die Thätigkeit der rechten Hand bei der Eidesleistung; ferner an die Verwarnung vor dem Meineide. Man muß also positiv vorschrciben, wie Eidesleistungen vor sich gehen sollen. Es kommt dazu, daß der norddeutsche Reichstag bereits im Jahre 1867 beschlossen hat, den Kanzler um einen Gesetzentwurf zu ersuchen, durch welchen alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen aufgehoben werden; am 16. Juni 1868 hat der Reichstag einen gleichen Beschluß gerade über die Judcneide gefaßt. Demungcachtet könne die kgl. Staatsregierung in dieser Sache selbständig Vorgehen. Er schloß: „Ich wiederhole noch einmal, m. H., ich bin bereit, den Antrag, so >veit es thunlich ist, zu fördern, und ich bitte den Herrn Abgeordneten, auch nur den Willen, die Sache zu fördern, darin zu sehen, wenn ich im Herrenhause, sobald der Antrag dahin gelangt, empfehle oder als Herrenhaus-Mitglied beantrage, diesen Gesetzentwurf zur commissarischen Berathung zu überweisen." Dr. Kosch ergreift das Wort zur Geschäftsordnung. Damit der Herr Justizminister die von ihm geäußerten Bedenken dem Hause ausführlich darlcge und um hierzu Raum zu geben, beantragt er, seinen Antrag heute noch nicht zur Abstimmung zu bringen, sondern der Justizcommission zu überweisen. Dieser Antrag wird mir großer Majorität äugen ommcn. Es kommt nun darauf an, ob die Justizcommission sich so rechtzeitig über den Gegenstand schlüssig machen könne, um ihn in dieser Session noch ein Mal vor das Haus zu bringen. Berlin, 11. Januar. In Bezug auf die Notiz, daß der jüdische Assessor Joel als Kreisrichter nach Stralsund versetzt worden sei, wird der N. Z. aus Stralsund noch Folgendes geschrieben: „Herr Assessor Joel ist nicht als Richter an das Kreisgericht Stral-