Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1869)
- Date
- 1869-01-26
- Page
- Seite 64 (sequence 4)
- Language
- German
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64 nicht anschließen und viel eher sich den Führern der orthodoxen Partei zum willigen Werkzeug leihen. Das Vorbild vom Protestantismus und Katholicismus ist auf das Judenthum durchaus nicht anwendbar. Für Luther galt es, die Feffeln der Hierarchie zu brechen, die Ohrenbeichte, den Ablaß, die Messe u. s. w. abzuschaffen, von welchen sich auch das katholische Individuum nicht frei machen konnte. Im Judenthume bestehen solche Dinge nicht; jedes Individuum kann leben wie es will und ist keinem Zwange unterthan. Es handelt sich da höchstens um einen verbefferten Cultus, und es wird wohl auch in Ungarn nirgends unstatthaft sein, daß, auch ohne Trennung, diejenigen, welche einen verbesserten Gottesdienst haben wollen, sich zur Herstellung desselben vereinigen. Abgesehen hiervon können wir auch jetzt nur wiederholen, was wir schon früher gesagt, daß ein Congreß von 220 Deputirten aus einer Bevölkerung von 3—400,000 Seelen über ein Gemeinde- und Schulstatut kein glücklicher war. Er kostet viel und schleppt sich langsam hin, und das Produkt wird von sehr fraglichem Werthe sein. Wahrscheinlich wird es ein todtgebornes; Kind, und unsere Zeit ist nicht dazu angethan, einem solchen auch nur eine Spanne Raum zuzugestehen. Das größte Mißgeschick war, daß die Wahlen alsbald zum Schibolet der Parteien werden mußten, so daß nicht die Einsicht und der Character, sondern nur die Parteiheftigkeit die Wahl entschieden. Trotzdem wir daher mit unserem Berichte die vorige Nr. d. Z. überschlugen, haben wir nicht viel mitzntheilen. Am 1. Januar wurde eine „geschloffene Sitzung" gehalten, in welcher der Antrag aus Verlegung der Wochenmärkte abgelehnt wurde, weil — wunderlich genug — die Überreichung einer Petition die Competenz des Congresses überschreiten solle. — In geschlossener Sitzung am 4. Januar wurde der Bericht der Budgetcommiffion über die Diäten der Deputirten (5 fl. täglich.), Wohnungsentschädigung (30 fl. monatlich) und die Art der Einziehung dieser Kosten berathen. Die Paragraphen 1—6 des Budgetberichtes wurden unverändert angenommen. Bei dem Punkte über Quartierbeitrag wollte Herr Ignatz Deutsch, unterstützt von einigen Pester Deputirten, die in Pest ansässigen Congreßmitglieder von dem Bezüge des Beitrages ausgeschloffen haben. Doch wurde der Antrag mit überwiegender Majorität beseitigt. Ferner entspann sich eine kurze Discuffion über das Bezugsrecht der Mitglieder deren Wahl annullirt worden, und der Beurlaubten. Die Majorität entschied, daß die Ersteren bis zum Tage des Entscheides der Berifications-Commission ihre Diäten beziehen, und daß Letzteren unter allen Umständen die Zeit ihrer Abwesenheit abgerechnet wird. Zum Caffirer wurde, nachdem die Herren I. Deutsch und Moritz Munk abgelehnt, Herr I. I. Kohen ernannt. Eine längere Debatte rief §. 7, Modus der Hereinbringung der Congreßkosten, hervor. Es liegen mehrere Anträge vor, dieselben werden jedoch abgelehnt. In der vertraulichen Sitzung am 5. Januar konnte die Berathung des Punktes 7 des Berichtes der Budget- Commiffion nicht beendet werden; die Berathung wurde daher in der öffentlichen Sitzung fortgesetzt, nachdem der Antrag auf Verlegung der Wochenmärkte abgelehnt wurde, um „nicht der hohen Regierung Verlegenheiten zu bereiten." Zu §. 7 des Berichtes der Budget-Commiffion wurden mehrere Amendements gestellt. Dieselben riefen eine längere Debatte hervor, die aber keine Einigung zu erzielen vermochte. §. 7 selbst wurde in folgender Faffung angenommen: „Ueber die Zurückzahlung der aus dem israelitischen Landesschulfonds vom Congreffe erhobenen Vorschüsse erachtet die Budget-Commission es als die am wenigsten conlplicirte und gerechteste Maßregel, anzurathen, daß jeder Wahlbezirk verpflichtet werde, den auf denselben im Verhältnisse der Anzahl der von ihm gewählten und entsendeten Congreß-Deputirten entfallenden Antheil an den Gesammtkosten des Congresses innerhalb von zwei Jahren nach Schluß des Congresses sammt entfallenden Zinsen im Wege einer unter allen seinen steuerpflichtigen Mitgliedern vorzunehmenden gerechten Umlage an den israelitischen Landesschulfonds zurückzuzahlen." Ueber die Amendements, den Modus der Zurückzahlung betreffend, wird ein anderesmal beschloffen werden. — In der Sitzung vom 7. Januar erstatteten die Verifications- und Petitionscommiffion ihren Bericht, worauf die Versammlung auseinauderging.