Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1869)
- Date
- 1869-01-19
- Page
- Seite 49 (sequence 9)
- Language
- German
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49 brüderlicher Eintracht die Berachungen fortzusetzen und so das Wohl der Glaubensgenossen zu fördern. Der Kaiser schloß mit den Worten: „Versichern Sie Ihre Sender meiner königlichen Huld!" Hierauf wendete sich der Kaiser an einzelne Mitglieder der Deputation. Bei Herrn Philipp v. Schey, dem gegenüber er das Vergnügen ausdrückte, ihn wiederzusehen, erkundigte er sich, ob er noch in Güns etablirt sei. Herrn Leopold Popper erinnerte er sich bereits zu wiederholtenmalen empfangen zu haben. Der Vice-Präsident bemerkte auf diese Ansprache, daß den Israeliten unter der Regierung Sr. Majestät das Glück zu Theil geworden, den anderen Confessionen gleichgestellt zu werden. Er fügte diesen Worten die Versicherung hinzu, daß die Israeliten nach wie vor den anderen Bürgern des Staates an Unterthanentreue und Loyalität nicht nachstehen werden. Der Monarch entgegnete hierauf mit folgenden Worten: „Sie sind auch ein wichtiger Factor, namentlich in Ungarn, für die günstige Entwicklung der Verhältnisse, und ich rechne auf Sie, sowie Sic sich bisher immer bewährt haben!" Pest, 30. Dec. In der hies. Stadtrepräsentanz ist der Versuch gemacht worden, und bis jetzt geglückt, die Juden ihres gesetzlichen Rechtes zu berauben. Den Anlaß bot der Erlaß des Ministeriums über die Vorarbeiten für die Wahlen. Die erste dieser Arbeiten ist die Bildung eines Central - Wahlcomites. In der Stadtrepräsentanz wurde ein Namensverzeichniß derjenigen Personen mitgetheilt, welche in das gedachte Central-Comits zu berufen wären. Natürlich wurden auch für jeden einzelnen Wahlbezirk mehrere israelitische Bürger als Mitglieder des Comitös ausgenommen, da ja doch im Sinne des Gesetzes auch die Israeliten berufen sind, an den nächsten Reichstagswahlen theilzunehmen, und das Central-Comitö nothwendigerweise durch einige Israeliten ergänzt werden müsse, welche am besten in der Lage sind, die Qualification der sich anmeldenden Wähler israelitischen Glaubens beurtheilen zu können. Ein Stadtrepräsentant — dessen Namen der P. L. aus Achtung vor den anderen Vätern der Stadt nicht nennen will — bekämpfte die Aufnahme der Israeliten in das Central- Comite, weil nach dem ausdrücklichen Wortlaute des Ministerial-Erlasses das Central-Comit« im Sinne des Gesetzes aus Mitgliedern der Stadtrepräsentanz zu bilden sei, somit die Israeliten, da sie bisher noch nicht in die Repräsentanz ausgenommen sind, auch aus dem Wahlausschüsse ausgeschlossen bleiben müssen. Paul Kiralyi wies die Anschauungen dieses Repräsentanten energisch zurück und beleuchtete den Geist, welchen jenes Gesetz athmet, das den Israeliten gleiche bürgerliche Rechte wie allen anderen Bewohnern des Vaterlandes verleiht. Kiralyi erklärte, daß die israelitischen Bürger im Central - Ausschüsse vertreten sein müssen, und kündigte an, daß er in der morgen stattfindenden öffentlichen General-Versammlung einen diesbezüglichen Antrag stellen werde. Die Majorität der Conferenz pflichtete Herrn Kiralyi bei. — Allein dies half doch nichts. In der heutigen Generalversammlung, nachdem der Erlaß des Ministeriums des Innern über die Vorarbeiten für die nächsten Reichstagswahlen verlesen worden, erhebt sich Paul Kiralyi und beantragt: mit Rücksicht auf die Populations-Verhältnisse und unter möglichst genauem Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen unter Vorsitz des Ober-Bürgermeisters ein Comitö zu entsenden, in welches für jeden Stadttheil je zwei Repräsentanten und außerdem aus der gesummten Jsraeliten-Gemeinde drei Mitglieder zu wählen sind. Dieses Comit«; soll an die nächste General-Versammlung einen motivirten Bericht über eine zweckentsprechendere, der Bevölkerungszahl angepaßte Eintheilung der 5 Wahlbezirke vorlegen. Julius Steiger bekämpft den Antrag bezüglich des Theiles, daß auch Nichtrepräsentanten in das Comite gewählt werden sollen, und hebt hervor, daß die Theilnahme der Israeliten an dem Acte der Bezirksaustheilung gar nicht nothweudig sei. Der Erlaß ist an die Stadt Jurisdiction gerichtet und nur Mitglieder dieser können zu dem beabsichtigten Zwecke entsendet werden; was Anderes sei, wenn es sich um die Bestellung des Central-Comitss für die Wahlen handelt, in welches unbedingt auch Israeliten zu wählen sind. (Beifall.) Redner verwahrt sich entschieden gegen jedwedes Zurückdrängen der Israeliten und wünscht nicht, daß man diese stets nur nach ihrer religiösen Stellung zum Staate behandle, während sie zum politischen Ganzen gehören und daher niemals als ein besonderer Theil genannt zu werden brauchen. Insofern jedoch, als derzeit der Repräsentantenkörper in seiner Mitte keine Israeliten zählt, will Redner auch nicht von dem Wortlaute des Gesetzes abweichen und nur Mitglieder der Stadt-Jurisdiction in das gedachte Comits entsenden. (Zustimmung.) k 3