Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1869)
- Date
- 1869-01-12
- Page
- Seite 31 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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31 eine große Freude bereitet, durch Ihre herzliche Ansprache und die ehrenvolle Adresse meiner Glaubensgenossen mich tief bewegt und beschämt. Empfangen Sie zunächst für sich und diejenigen, in deren Namen und Aufträge Sie erschienen, meinen tief empfundenen Dank. Seien Sie versichert, daß ich die ehrende Auszeichnung, die mir zu Theil geworden, nach ihrem vollen Werthe zu schätzen weiß, daß ich mir aber auch bewußt bin, wie weit sie das überragt, was gütige Nachsicht mir als Verdienst anrechnet. Ich habe nur gethan, was die Pflicht mir gebot, mir dem Volksvcrtreter und Juden. Gesetz und Verfassung gewährleisten unseren Glaubensgenossen, wie alten Staatsbürgern, neben gleichen Pflichten gleiche Rechte, und während wir jene gewissenhaft erfüllen, werden diese durch Engherzigkeit und verblendeten Confessionalismus, welche der heutigen humanistischen Eulturentwicklung widerstrcitcn, uns verkümmert und rnißachtet. Allerdings stehen wir hinter unfern übrigen Mitbürgern an Zahl weit zurück, an Pflichttreue aber und Bürgertugend stehen wir ihnen vollkommen ebenbürtig zur Seite; was ihnen gebührt, gebührt auch uns. Unsere Gleichberechtigung zur ungeschmälerten Geltung zu bringen, ist Pflicht und Aufgabe jedes Recht liebenden Volksvertreters, mir liegt sie noch besonders am Herzen. Die ehrenvolle Anerkennung, die Sie mir im Namen meiner Glaubensgenossen entgegenbringen und welche ich bis an des Lebens Ende in dankerfülltem Herzen bewahren werde, wird meine Bestrebungen in dieser Richtung erfrischen und kräftigen. Wie gering auch noch der Erfolg, durch Muth und Ausdauer werden wir, unverzagt ob des langen und schweren Kampfes, den Sieg erringen, denn: Recht muß doch Recht bleiben!" Berlin, 4. Jan. Ein abermaliger bedeutender Fortschritt! Wiederum ist ein bedeutender Schritt zur Gleichstellung der Judengeschehen und dieser Tage der hiesige Gerichts-Assessor Joel I Israelit) zum Richter bei dem Kreisgerichte in Stralsund ernannt worden. Nach der bisberigen Praxis der Justiz - Minister Simons und Graf zur Lippe wurden die jüdischen Gerichtsassessoren lediglich zu Rechtsanwälten befördert, weil ihnen diese Stellung schon durch eine Anordnung weiland König Friedrich Wilhelm's IV. unterm 18. Februar 1848, also vor den Märzereignissen des letzteren Jahres, eingcräumt worden war. Den Richter-Collegien, selbst denen bei den Hhpothekeudeputationen, waren sie bisher fern gehalten worden, während Herr Joel in seiner neuen Stellung zunächst Hypothekenrichter wird. Auö der Provinz Posen, im Dec. (Privatmitth.» Die Kommune Posen besitzt sechs katholische Elementarschulen für Knaben und Mädchen, die eine zwei' klassig, die anderen drciklassig, mit zusammen 1307 Schulkindern, vier evangelische Elementarschulen für Knaben und Mädchen, und zwar zwei 2klassige und zwei Massige mit zusammen 904 Schulkindern, und eine Massige jüdische Elementarschule mit 174 Schulkindern. Die Kommunalbehörde hatte die Absicht, die vierklafsige jüdische Elementarschule in eine dreiklassige zu reduciren, um eine Lehrkraft für die christlichen Schulen disponibel zu machen. In neuester Zeit hat sich die Ansicht in beiden Stadtkorpern geltend gemacht, daß eine umfassende Weiter- oder Neugestaltung des Elementarschulwesens nothwendig wäre. Die vom Magistrat mit der Majorität der Schuldeputation vereinbarten Principien sind: 1. Die durchgängige Trennung der Geschlechter in allen Elementarschulen zum Grundsätze für die neue Organisation zu erheben; 2. Die Simultan-Erziehung zum Grundsätze hierbei zu machen und die behördliche Bestätigung dieses Beschlusses mit allen durch die Städteordnung und durch die Verfassung gebotenen Mittel zu erstreben: 3. Das System sechsklassiger Elementarschulen für die Reorganisation und zwar ausschließlich zu adoptircn. Die Anstellung jüdischer Lehrer an der Realschule in Posen ist von der königlichen Regierung ausnahmsweise zugegeben, im Priucip aber immer noch nicht zugestanden worden, ebenso wenig, wie es den jüdischen Lehrern gestattet ist, in allen tvissenschaftlichcn Fächern an der Anstalt zu unterrichten. Es ist wohl möglich, daß wir hierin in nächster Zukunft einen Schritt weiter gelangen, nachdem der Cultusminister die Anstellung auch jüdischer Lehrer an der Realschule in Kassel bewilligt hat. Der Magistrat zu Posen har sich jetzt mit dem Magistrat zu Kassel in Verbindung gesetzt uitd angefragt, ob ihm die Anstellung der jü dischen Lehrer ohne Klausel vom Minister zugestanden ist. Wenn das Letztere der Fall, so darf man wohl sagen: Was den Kasselern recht, ist allen anderen Städten billig. 0*