Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-12 · Heft 2 (12.1.1869) · p. Seite 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 2 (12.1.1869)
Date
1869-01-12
Page
Seite 27 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226693--26801-3262352
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

27 ßerer Bedeutung ist die Frage: Welche Widerlegung hat diese Rede gegen die Juden als Hinderer der confessionslosen Schule in dem Abgeordnetenhause gefunden, das die politischen und religiösen Anschauungen des größten Theiles von Deutschland vertritt? Nach der Rede des Herrn v. Wühler vertagte sich das Haus bis Abends 7 Uhr. Nach der Wiedereröffnung vertheidigte zuerst der ultramontane Appellationsgerichtsrath Reichensperger aus Cöln den Herrn Minister, gab zwar den Juden das Zeugniß, daß sie respectable Leute seien, meinte aber, daß sie sich doch selber Schulen bauen möchten. Sind die Katholiken weniger respectabel, daß sie die Befriedigung des Unterrichtswesens ihrer Kinder vom Staate fordern? — Herr Virchow greift den Minister vom Standpuncte der Verfassung an, welche ja die Juden den anderen Confessionen gleichgestellt habe. Allein wir wissen, was wir von dieser Verfassungstreue und dieser Inschutznahme der Juden Seitens des Herrn Virchow zu halten haben. Freilich müssen die Juden nach dem Standpuncte dieses sehr freisinnigen Herrn de jure Alles werden können, so will es ja die Verfassung; daß sie es de facto nicht werden, dafür sorgt man schon anderweitig, z. B. als Mitglied der medicinischen Facultät bei der Abstimmung, ob ein Jude ordentlicher Professor werden soll, oder als Vorsteher einer- Klinik, wenn ein Jude sich zur Assistentenstelle meldet, da verbietet ja die Verfassung nicht, dem Juden die Stimme und die Stelle zu versagen. Denn wenn die Juden auch nach der Verfassung gleichberechtigt, so sind sie doch nach der Ansicht des Herrn Virchow nicht gleich würdig mit den Christen, es durchdringt sie nicht die christliche Liebe, sie sind vielmehr „grausam und hart.*)" So zeigt sein Beispiel, daß man recht gut Verfassungsfreund und Judenfeind zugleich sein, daß man die Verfassungsverletzung durch Andere heftig an greifen, und doch durch eine Hinterthür ins eigene Haus aufnehmen und pflegen, daß man als Abgeordneter für die Juden sprechen und stimmen, und doch als Beamter sie verfolgen und als Schriftsteller mit Verläumdungen schmähen kann. — Darum widerlegt auch Herr Virchow trotz aller Angriffe gegen den Minister die von diesem angeführten Gründe gegen die confessionslose Schule nicht, wie Herr Windthorst (Meppen), auch ein Vertheidiger des Herrn v. Wühler, nicht mit Unrecht bemerkt. Denn diese Widerlegung kann *) S. Birchows Archiv für pathologische Anatomie rc. XL1V, 1. S. 138 ff. nur von dem ausgehen, der nicht blos als Parteimann, aus Standpunctsconsequenz die Rechte der Juden vertritt, sondern dem diese Rechte auch wirklich am Herzen liegen, der das Unrecht, das den Juden in der von Recht und Gerechtigkeit überfließenden Rede des Herrn Ministers geschieht, mitempfindet, nicht weil er etwa selber Jude, sondern weil er von wahrer Humanität erfüllt ist. — Aus demselben Grunde scheint auch der der Regierung befreundete, nationalliberale Abgeordnete Lasker, so energisch er auch die Beschwerden der einzelnen Communen gegen die Verwaltung des Herrn v. Mühler hervorhebt, kein Wort der Widerlegung jener von den Juden hergenommenen Gründe des Ministers gefunden zu haben. Nur der Abgeordnete Kosch, der bewährte Kämpfer für die Reckte seiner Glaubensgenossen, kam mit einigen treffenden reprobirenden Worten auf die Auslassungen des Ministers zurück, und er ist wahrlich unschuldig an der „lebhaften Freude," die Herr v. Mühler darüber empfunden zu haben erklärt, daß er „für das Princip der christlichen Schule einen warmen Bundesgenossen in den Worten des Herrn Abgeordneten (Kosch) gefunden habe." Welches sind nun die Ergebnisse dieser das Judenthum und die Stellung der Juden so tief berührenden Debatte? 1. Daß wir durchaus keinen Grund haben, mit stolzem Bewußtsein uns zu rühmen, wie wir es doch gar so herrlich weit gebracht in der Beseitigung der Vorurteile gegen Judenthum und Juden, denn die Verhandlung über confessionslose Schulen im Abgeordnetenhause hat es auch für das blödeste Auge klar gelegt, daß wir nicht blos von dem Minister als Fremdlinge in dem Staatsorganismus und den innigen Zusammenschluß der einzelnen Theile desselben hindernd, ja unmöglich machend, betrachtet werden. 2. Daß der Sieg unseres Rechtes nicht blos in dem Sinne der Sieg der Humanität ist, daß die Gewährung jenes ein Postulat dieser, sondern in der allgemeineren Bedeutung, daß die Herrschaft der Humanität im Staate von dem Siege unseres Rechtes bedingt ist, denn wie der Abg. Kosch mit Recht ausgesprochen hat: die confessionslosen Schulen sind die Grundlagen der wahren Humanität. 3. Daß, obzwar die Juden in den Kämpfern für treue Ausführung der Verfassung die Vertreter ihrer Rechte haben, das Judenthum als solches einer energischeren, sachkundigeren und wärmeren Vertretung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.