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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-12 · Heft 2 (12.1.1869) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 2 (12.1.1869)
Date
1869-01-12
Page
Seite 25 (sequence 5)
Language
German
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thume von großem dogmatischem Werthe ist. Das letztere Moment haben wir zwar bereits in bekannten Abhandlungen ausführlich erörtert, wird aber durch die klarere Feststellung über Opfer und Gebet in ihrem gegenseitigen Berhältniß noch von einer anderen Seite ein Helles Licht erhalten. Gehen wir daher im Folgenyen naher darauf ein. «Fortsetzung solgt) Stargard in Pommern, 28. Dec. Zur Charakteristik der Debatten über die eonfesfionütose Schute im preußische« Äbgeordueteilhause. ES sind in der gegenwärtigen Session des preuß. Landtages von zweien unserer Minister Reden gehalten worden, welche geeignet sind, die Errungenschaften des glorreichen Jahres 1866 nach Innen aufs Glänzendste zu illustriren. Die eine, gesprochen von dem Chef der Justiz, einem bomo novus, auf den die liberale Partei einige Hoffnung gesetzt zu haben scheint, die er nun aber durch seine Rede in zwar grausamer, aber an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassender Weise — er mag nun „liberaler" oder „liberalisirender" gesagt haben —- recht gründlich zerstört hat. — Die andere aus dem Munde dessen, der die geistigen Interessen des Bater - landes zu überwachen und zu fördern berufen ist, eines Mannes, der weder vor noch nach dem Antritte seines Amtes, im Verdacht liberalisirender Neigungen stand. — Während nun aber die Rede des Justizministers wegen ihrer unerwarteten, vom Zaune gebrochenen und bei den Haaren herbeigezogenen Provocation einen heftigen Sturm unter den Abgeordneten erregte, haben die des Cultusministers, weil man von diesem Herrn im Grunde nichts Anderes erwartete, wohl Entgegnungen von politischen Widersachern deffelben erfahren, aber keinen Sturm hervorgerufen, und die Gemüther der Partei, welcher jene Herren angehören, die des Justizministers Rede ganz aus dem Häuschen brachte, in keiner Weise alterirt. Und doch stehen diese Reden des Herrn v. Mühler an Antiliberalismus der des Herrn Leonhardt um kein Jota nach, sie contrastiren ganz in derselben Weise mit der constitutionellen Anschauung wie jene und berühren ein Gebiet, das mindestens von derselben staatlichen und allgemeinen Bedeutung ist, wie das Justizwesen. Denn es handelt sich hier nicht blos um die geistige Existenz des Staates, sondern um die höchsten Interessen der Menschheit, um Moral und Humanität. — Unter den vielen und weitläufigen Auslassungen nämlich, zu welchen die Berathung seines Etats dem Herrn Cnltusminister Veranlassung gegeben, ragt die Bertheidignug seines Verhaltens gegenüber dem Verlangen nach cou sessionslosen Schulen als besonders aufschlußreich hervor, indem sie die Anschauung des Ministers von der Religion überhaupt und deren Verhältniß zur Schule im Besondern, sowie die Gefühle des Herrn v. Mühler den Juden gegenüber aufs Klarste documentirt. — Diese Verteidigung ladet alle Schwierigkeiten und Hindernisse auf das Haupt der Juden, um die Schuld von sich a b zu wälzen. Nach der Vertheidigungsrede find die Juden allein das Hiuderniß confessiousloser Schulen. „Ungeachtet der tiefgreifenden Differenzen zwischen den beiden großen, christlichen Confessionen," sagt Herr v. Mühler, „besteht noch eine große Summe gemeinsamen christlichen Bestandes zwischen ihnen, die wohl im Stande ist, ein gemeinsames Unterrichtswesen zu tragen; damit also erschöpft sich die Frage nicht." Hier bricht der Herr Minister ab, um zu einem andern Bertheidigungsgrund überzugehen, aber was bleibt denn nun noch übrig, um die Frage zu erschöpfen, wenn nicht die Juden? — „Die Juden," so lautet die Fortsetzung des millisterlichen Gedankens, „machen das gemeinsame Unterrichts wesen unmöglich, denn zwischen ihnen und den christlichen Confessionen besteht nichts Gemeinsames, das wohl im Stande wäre, ein gemeinsames Unterrichtswesen zu tragen." Was ist denn nun aber die Idee des Monotheismus das ganze Gebiet der Moral und Humanität? Ist das nicht christlich? Oder giebt der Minister zu, daß der Monotheismus unchristlich sei? Jedenfalls bekennt der Chef der geistlichen Angelegenheiten des Staates der Intelligenz, daß für ihn der Begriff der Religion allein im christlichen Dogma besteht; nnr innerhalb desselben stehende sind von gemeinsamen religiösen Anschauungen getragen, außerhalb dieses Dogmas giebt es für Herrn v. Mühler keine Religion! Aber nicht bloß die Religion, auch das heilige Recht verbietet die Bestätigung confessionsloser Schulen von Seiten des Herrn v. Mühler. „Wie soll sich die confessionslose Schule verhalten," so fährt der Herr Minister fort, „in Bezug auf die Feier der Sonn- und Festtage? Soll sie den Sonntag feiern und nicht den

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