Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-12 · Heft 2 (12.1.1869) · p. Seite 22

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 2 (12.1.1869)
Date
1869-01-12
Page
Seite 22 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226693--26796-3262347
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

22 noch ihr eigenthümlich, noch als ein wesentliches Auseinandergehen zu betrachten sind. Es bleibt nur zu wünschen, daß diese ganz natürlichen Differenzen nicht immer gleich zu leidenschaftlicher Erregung, zu einem bitteren, gehässigen Streite werden mögen. Wenn daher die vorliegende Broschüre keine volle Uebereinstimmung mit uns und einige polemische Stellen gegen Geiger enthält, so betrachten wir wenigstens dies durchaus nicht als die Verständigung erschwerend, so weit es uns betrifft. Denn daß jeder selbstprüfeude und selbstdenkende Mann in manchen Punkten anders resultirt als der andere, kann gar nicht anders sein, und um über diese Verschiedenheiten im Einzelnen zu einer Bereinigung zu kommen, hatten wir die Versammlung in Cassel veranlaßt. Har diese das Ziel nicht erreicht, so hat sie doch auch keine neuen Schwierigkeiten auf diesem Wege erhoben, sondern vielmehr ihn angebakut. Wir prüfen daher die Broschüre Joel's in unparteiischer Weise. Joel erhebt zuerst den Borwurf, daß man bis jetzt keine Theorie des Cultus und des jüdischen Cultus insbesondere aufgestellt habe, um von dieser aus die Spezialfragen zu betrachten und ihrer in deren Besprechung stets eingedenk zu sein. Er stellt nun Definitionen des Cultus und des jüdischen Cultus auf, die an sich einfach und richtig erscheinen. Allein wir müssen dem Verfasser denn doch erwiedern, daß, wie es sehr sonderbar wäre, bei jeder Abhandlung und jedem Artikel über Spezialfragen eine Theorie vollständig voranzustellen, vielmehr diese im Bewußtsein derer, zu welchen man spricht, vorausgesetzt werden muß, es noch sonderbarer wäre, wenn wirklich in dem langen Zeiträume, während dessen die Cultusfrage auf der Tagesordnung steht, Niemand theoretisch die Grundsätze, Motiv und Zweck des Cultus besprochen hätte. Vielmehr muß in jedem, über die Grenzen eines Katechismus hinausgehenden Religionslehrbuche der Cultus definirt und besprochen sein. Wir gestatten uns daher nur, Herrn Joel auf unsere „Israelitische Religionslehre" schon Th. 1. S. 9 ff., dann S. 144 -160, dann Th. II. S. 186 —194 aufmerksam Zu machen, und er wird finden, daß wir die Theorie des Cultus und des jüdischen Cultus nicht vernachlässigt haben, so daß sein Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Und dann, gestehen wir offen, sehen wir bei dem Verfasser von seinen Definitionen aus keine Anknüpfung bei den Spezialfragen, so daß wir deren unmittelbaren Zusammenhang nicht einsehen. Joel erkennt die V e rmittlu n g als den Boden an, auf welchem wir Alle stehen, und definirt den Begriff der Vermittlung nach der großen Majorität der Juden, welche das Bewußtsein der Einheit in sich trägt und jede Spaltung von der einen wie von der andern Seite zurückweist. Mit Recht verwirft er aber die Ansicht Geigers, als ob diese Vermittelung nur formell, nicht aber auch inhaltlich stattsinden dürfe. Er sagt: „Wo aber sitzt der Gerichtshof, welcher darüber entscheidet, ob das, was von einem einzelnen Theologen als unpassend und irrthümlich bezeichnet wird, nun auch wirklich unpassend und irrthümlich ist? In welcher Religionsgemeinschaft kommt es vor, daß jede neue Studie, die ein einzelner Theologe macht, sofort zur Folge hat, daß das Gebetbuch umgewandelt werden müsse? Bedarf es dazu nicht mindestens der Zustimmung gelehrter und, ich meine sogar, ungelehrter Körperschaften?" — Doch man muß zugestehen, daß auch aus dieser Erörterung keine größere Klarheit hervorgeht, und wir gehen daher lieber zu den Specialfragen über. Der Verf. macht darauf aufmerksam, wie klein verhältnißmäßig das „obligatorische Gebet gegen den im Laufe der Jahrhunderte oft nicht ohne starken Widerspruch von Autoritäten hinzugekommenen Theil" sei. Hier (S. 18.) erklärt er sich gegen unseren Vorschlag, den öffentlichen Gottesdienst mit ns-o anzufangen, und diesem nur eine angemessene Einleitung voranzuschicken. Was aber räth der Verf.? Aus den m»n '■pios soll beibehalten und dem 'raxw bis bbs-na mnnoro und nnnur vorangeschickt werden. Dies ist in der That keine große Differenz und im Grunde dasselbe. Er beruft sich dabei auf R. Ascher zu Berachoth S. 32. Er spricht auch für den bereits eingeführten Brauch, die Schemone Esre nicht zwei Mal zu sagen, sondern sie bis nach der Keduscha gleich laut anzuheben und dann das stille Gebet eintreten zu lassen. Hinsichtlich des dreijährigen Cyclus erkennt Joel die Räthlichkeit und die geschichtliche Begründung an. Er fügt hier hinzu: „Ja, der berühmte Verfasser des ,,Sefer Hachinuch," eine talmudische Autorität jedenfalls, wenn er auch nicht der bekannte Gegner Raschba's, R. Aron Halewi, sein sollte, berichtet ivgl. Sefer Hachinuch am Schluffe von nxd •'r), daß es Orte gäbe, wo in einem, Orte, wo in zweien, Orte, wo in drei Jahren der Pentateuch durchgelesen wird, ein Bericht, der mich beim Lesen selbst überraschte, da ick keine Ahnung hatte, daß man noch so spät mit so viel Freiheit im Punkte des Cyclus sich be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.