Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1869)
- Date
- 1869-01-05
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
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10 überzeugen, daß spezielle Fragen vor der Wabl des Präsidenten nicht angeregt und verhandelt werden können, und daß bei Abstimmungen überhaupt nicht gesprochen werden darf. Dem fortgesetzten Geschrei der Orthodoxen steht sich endlich auch die Rechte genöthigt ihre Rufe um Ruhe entgegenzusetzen, so daß die allgemeine Aufregung von Sekunde zu Sekunde steigt und mit Eklat zu enden droth. Die Orthodoxen stürzen schaarenweise an den Präsidententisch: „Wenn Sie unseren Männern das Wort nicht gestatten, so verlassen wir Alle den Saal." — „Wir haben ein Recht hier zu reden." — „Wir lassen uns nicht verkaufen!" — „Wir gehen zum Minister!" — Diese und ähnliche Rufe Hallen durch den Saal, und der fort und fort arbeitenden Präsidentenglocke gelingt es leider nicht, sie zu übertönen. Endlich, nachdem der Lärm nahezu eine Viertelstunde angedauert, gelingt es dem Vorsitzenden, sich für einen Moment Gehör zu verschaffen, und er ertheilt Herrn Israel Grün unter der Bedingung das Wort', daß in Angelegenheit der Präsidentenwahl gesprochen werde. Nachdem Herr Grün sich eine Zeit lang über die Zwecke des Congresses ausgelassen, mußte ihm doch zuletzt der Präsident das Wort entziehen. Die Wahlen wurden nun vorgenommen und hatten die Resultate, die wir bereits gemeldet haben. Sal. Blum. Dritte öffentliche Sitzung vom 17. December. Aus ihr heben wir noch hervor! Herr Ph. Rocken st ein stellt folgende wichtige Anträge: 1. Der Congreß möge dahin wirken, daß der Ausnahmsstellung der Israeliten in Croatien und Slavonien ein Ende gemacht werde. 2. Daß dieselben, wenn möglich schon jetzt, jedenfalls aber im künftigen israelitischen Congreß repräsentirt werden. 3. Daß alle. Beschlüsse und Institutionen, welche der gegenwärtige Congreß in's Leben rufen sollte, auch für sie gültig sein und in's Leben treten mögen. (Beifall, Zustimmung.) Herr Paul Tenzer bemerkt, daß dies außer der Competenz der Versammlung liege, indem dies eine eminent politische Angelegenheit sei. Mehrere stimmen ihm bei. — Bei der endlichen Abstimmung ergiebt sich eine große Majorität für den Antrag, weshalb er auch für eine der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gestellt wird. Sitzung vom 18. December. Israel Groß, Kol. Liebermann, Kol. Weiß, Jacob Wertheimer und mehrere Andere reichten heute einen schriftlichen Antrag ein, der sich als ein im vorhinein eingelegter Protest gegen die Beschlüsse des Congresses erwies, welche im Sinne der octroyirten provisorischen Hausordnung auf Grund des Majoritäts-Principes gefaßt würden. Im Congreß seien zwei verschiedene Religionsansichten vertreten und deßhalb sei da das Majoritäts - Princip nicht anwendbar. Der Präsident Dr. Hirschler erklärte darauf, dieses Schriftstück sei ein Protest; im Sinne der Hausordnung könne es weder in Verhandlung gezogen, noch im Protocoll erwähnt werden. Von Religionsfragen könnte hier nicht die Rede sein, denn der Congreß habe ausschließlich über Gemeinde- und Schul-Angelegenheiten zu verhandeln. Das Präsidium bürge dafür, daß die Hausordnung streng beobachtet, daher Religions- und rituelle Fragen ferngehalten werden. Darauf zahlreiche Eljen, und die Sache war vorläufig abgethan. In einer vertraulichen Sitzung des Congresses wurde die an Se. Majestät zu richtende (magyarische) Adresse berathen, in der es nach dem einleitenden Absätze heißt: „Unsere Väter sind mehr als einmal mit dem Gefühl der Hoffnung oder des Dankes vor den Thron der glorreichen Vorfahren Eurer Majestät getreten, aber unter den versammelten Vertretern der israelitischen Bewohner Ungarns und Siebenbürgens sind wir die Ersten, die als freie und gleichberechtigte Bürger vor unfern geliebten König hintreten. Genehmigen Euer Majestät den aufrichtigsten Ausdruck unseres innigsten Dankes dafür, daß Allerhöchstdieselben durch Sanctionirung des unsere Gleichberechtigung feststellenden Gesetzes uns die Zeit erleben ließen, nach welcher unsere Väter so lange geschmachtet haben. Indern wir jetzt in der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte mit den übrigen Bewohnern des Landes gleichberechtigt sind, ist es unsere Aufgabe, dahin zu wirken, daß wir auch als Glaubensgenossenschaft einen ebenso freien, selbstständigen und autonomen Körper bilden, wie die übrigen autonomen Confessionen. Euer Majestät haben dies durch Einberufung dieses Congresses möglich gemacht, und wir sehen darin ein neues kostbares Unterpfand des guten Willens, dessen Euer Majestät unsere Consession theilhaft werden lassen.