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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-05 · Heft 1 (5.1.1869) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 1 (5.1.1869)
Date
1869-01-05
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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ruhigung damit zu schaffen, so ist er im Jrrthum. Gerade das, was er scheinbar zu Gunsten der Juden chut, ist die beste Illustration dazu, daß er zwar das?ieAt kennt, daß ihm aber der Wille und der Ernst fehlt, es nach allen Seiten hin auch zur Geltung zu bringen. Meine Herren! Es ist doch ganz eigen, daß man jetzt in unserem Zeitalter noch iunner auf die confessioneilen Unterrichtsanstalten solch großes Gewicht legt. Das ist ein Zug, der nach dem Mittelalter schmeckt. Im Mittelalter wurde das geistige Leben der Nation überall beherrscht und gedrückt durch den Bekenntnißzwan g. In unserer modernen Culturepoche aber, meine Herren, da gilt nur die Bekenntnißfreiheit und das gleiche Recht Aller. Was aber in der confessionslosen Schule geleistet werden kann, das will ich Ihnen doch auch noch mittheilen. Ich beziehe mich da auf die Jacobson-Schule in Sesen, die bereits seit 67 Jahren besteht, in der alle Confessionen, Katholiken, Protestanten, Juden nicht nur als Schüler sich befinden, sondern auch als Lehrer. Und was ist daraus hervor gegangen? Meine Herren, es sind gute Menschen erzogen worden. Es werden in dieser Schule — und das wird in allen Schulen, die man confessionslose nennt, aber, weit gefehlt, nur nicht religionslose nennen darf — erfolgen, es werden darin alte verjährte Vorurtheile getilgt, es wird die Liebe, dieses Fundament edler Menschlichkeit, und ich sage auch die Grundlage wahrer Religiosität in die Herzen der Heranwachsenden Jugend gelegt. Es werden darin Staatsbürger erzogen, die für das Wohl des Vaterlandes ihre ganze Kraft einsetzen, trotzdem daß von keiner confessionellen Erziehung die Rede ist. Das System aber, das der Herr Minister befolgt in Bezug auf uns, das läuft hinaus auf das divide et impera. Man sondert Christen und Juden ab, dann hofft man noch viel sicherer beide beherrschen zu können. Gegen dieses System erhebe ich meine Klage, und dieses System wünsche ich beseitigt zu sehen. Mein Grundsatz ist: Ein Recht und Ein Gesetz für Alle, und vor Allen Dingen Freiheit des Glaubens und des Bekenntnisses. Nur dann, meine Herren, können wir hoffen, daß der Friede im Lande überall aufrecht erhalten und das, was von Vorurtheilen, deren Vorhandensein ich nicht bestreite, sich noch findet, allmälig durch eine humane Bildung ausgeschieden und ausgeglichen werden wird. Ich bitte Sie, meine Herren, meinen Bortrag, der keinen besonderen Antrag enthält, zu beherzigen, und ich wünsche, daß er namentlich auch von dem Herrn Cultus- Minister beherzigt werde, und daß er, wenn er in seiner Stellung und bei der Befangenheit, in der er sich in dieser Beziehung befindet, überhaupt dazu im Stande ist, dafür sein Gewicht in die Wagschale lege. (Lebhaftes Bravo links.) Präsident: Der Herr Cultus-Miuister hat das Wort. Cultus-Minister v. Mühler: Der Herr Abgeordnete kämpft gegen eine Einbildung. Er stellt an die Spitze seiner Ausführungen, daß es der Staats-Regierung darum zu thun sei, die Juden in eine Sonderstellung in der bürgerlichen Gesellschaft in Beziehung auf das Unterrichtswesen zurückzudrängen. Das ist nicht der Fall. Die Königliche Staats-Regierung hat keinen einzigen Schritt nach dieser Richtung hin gethan. Sie läßt nur den Juden, so weit diese selbst es wollen und wünschen, die Freiheit, eine solche Sonderstellung einzunehmen; sie läßt den einzelnen jüdischen Schülern die Freiheit, am Sonnabend aus der Schule weg zu bleiben, weist sie aber nicht aus der Schule, wenn sie kommen, sie läßt ihnen die Freiheit, am Sonnabend nicht in der Schule zu schreiben, verbietet es ihnen aber nicht, wenn sie es thun. Die Staats-Regierung nöthigt die Juden nicht, ihrerseits höhere Schulen zu errichten, gestattet es aber, wenn sie es, wie in Frankfurt a. M., thun, und rüstet sie aus mit den Vorrechten der öffentlichen Schulen. Ich wiederhole, die Staats-Regierung gestattet den Juden von dem Principe der Religions- und Gewissensfreiheit aus alle diejenigen Sonderungen, welche sie in ihrem Interesse für gut finden, sie drängt sie aber nicht in Sonderstellungen hinein, schließt sie nicht aus von jenen Wohlthaten im Unterrichtswesen, welche die christlichen Schulen genießen. (Sehr richtig! rechts.) Diese irrthümliche Voraussetzung hat den Herrn Abgeordneten auch dahin geführt, in dem, was ich bis dahin zu sagen gehabt habe, andere Dinge zu finden, als ich in Wahrheit gesagt habe. Er führt aus, ich habe auf den specisisch christlichen Staat verwiesen und ihn als die Basis für das Unterrichtswesen hingestellt. Meine Herren, ich habe von dem christlichen Staat bisher mit keinem Worte gesprochen, sondern ich habe von der christlichen Schute gesprochen, und das ist ja auch der Gegenstand, um den sich die ganze Debatte bewegt hat. Zu meiner Freude muß ich bekennen, daß ich für das Princip der christlichen Schule einen warmen Bundesgenossen in dem Herrn Abgeordneten gefunden habe, beim der Herr Ab-

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