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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-05 · Heft 1 (5.1.1869) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 1 (5.1.1869)
Date
1869-01-05
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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9 bensgenossen, die Juden, genommen worden, daß Sie vielleicht erwarten werden, daß ich heute mit der Absicht auftreten werde, ein Gymnasium oder eine Realschule auch für die Juden in Anspruch zu nehmen. Meine Herren, das Ziel, das hinter diesem Wunsche, der>.von jener Seite und auch in gewisser Beziehung vcstn Ministertisch aus gehört wurde, liegt, ist eigentlich dahirr gehend, die Juden wieder eine Sonderstellung in der bürgerlichen Gesellschaft, insoweit es das Unterrichtswesen Hetrifft, einnehmen zu lassen. Nun, meine Herren-/was solche Sonderstellung betrifft, so haben wir Juden die bitteren Früchte einer solchen Sonderstellung, die sich nicht nur bis zum Erlaß unserer Verfassung, ja noch bis auf den heutigen Tag bemerkbar macht, hinreichend genossen, als daß wir lüstern sein sollten, eine solche Sonderstellung, wenn auch nur in Be^ng auf Realschulen und Gymnasien, einzuuehmen. Nein, meine Herren, wir weisen eine solche Sonderstellung mit aller Entschiedenheit zurück. Sie wissen ja selbst, daß wir uns noch bis zu dieser Stunde in einer Ausnahmestellung befinden; leider muß ich sagen, trotz Gesetz, trotz Verfassung. Wir dürfen noch nicht Richter werden, wie wir das neulich aus den Aeußeruugen des Herrn Justizministers entnehmen konnten. Meine Glaubensgenossen werden ohne große Einschränkung noch nicht als Lehrer an Realschulen und Gymnasien angestellt. Wir haben noch, wie Sie durch meinen Antrag erfahren haben, einen besonderen Eid zu leisten, wenn wir als Zeugen vernommen werden. Meine Herren, ich könnte noch auf manche andere Dinge Hinweisen, ich unterlasse es aber, um kürzer sein zu können. Sie werden also begreifen, daß von uns ein solcher Wunsch, wie er bald direct, bald indirect ausgesprochen worden ist, gar nicht beherzigt werden kann und wird. Wir fordern vielmehr das, was uns Recht, Gesetz und Verfassung gewährleistet haben, in vollem Maße zu besitzen, das heißt, in jeder Beziehung in voller Harmonie mit allen übrigen Staatsbürgern uns bewegen zu können im Staatsleben unseres engern, unsers Deutschen Vaterlandes. Wir wollen keine Sonderstellung, und doch, meine Herren, ich habe es schon erwähnt, besteht sie noch! Ich werde natürlich von jedem anderen Gebiete absehen und mich lediglich auf das vorliegende beschränken; ich spreche daher nur von den höheren Unterrichtsanstalten, von Gymnasien und namentlich Realschulen. Sie wissen, meine Herren, die Sie schon länger dem Hause angehören, wie oft diese Frage hier im Hause verhandelt worden ist, und me, das Haus ohne Ausnahme allen darauf bezüglichen Anträgen seine volle Zustimmung mit großer Majorität gegeben hat. Gleichwohl liegen die Verhältnisse helft noch so, wie vor langen Jahren. Ich werde nicht in Abrede stellen, daß Einzelnes vorgekommen ist, was dem früheren Verhalten des Cultus-Ministers nicht gleicht und zu unserem Vortheile gereicht. Ich werde aber Gelegenheit nehmen, Ihnen nachzuweisen, daß wir im Allgemeinen immer noch als die Stiefkinder des Staates behandelt werden, daß man glaubt, uns eine Gefälligkeit, irgend ein Concessiönchen machen zu dürfen, als wenn wir nicht den vollen Anspruch hätten, eine durchaus gleiche, dem Gesetz und der Verfassung entsprechende Stellung wie alle übrigen Staatsbürger im Staatsleben einzunehmen. Namentlich im Cultus-Ministerium ist das vorzugsweise hervorgetreten. Ein jüdischer Lehrer an der Realschule in Posen, über den hier vielfach seit vielen Jahren, theils von meinem Freunde Techow, theils von mir, verhandelt worden ist, ist allerdings — nachdem ich im vorigen Jahre von Neuem auf den fortdauernden Mißstand hingewiesen hatte, daß man nämlich einen durchaus befähigten und sehr tüchtigen Lehrer, der bereits neun Jahre an der Realschule zu großer Zufriedenheit nicht nur des Directors, sondern auch des Schulraths, fungirte — immer noch nicht hat definitiv anstellen wollen — allerdings nunmehr definitiv von dem Herrn Minister angestellt worden. Ich habe damals schon darauf aufmerksam gemacht, und thue es heute wieder, daß sich in derselben Schule noch ein zweiter Hülfslehrer jüdischer Confession, Dr. Warschauer, befindet, der bereits, wenn ich nicht irre, seit drei Jahren fungirt, und sich ebenfalls der besten Zeugnisse von dem Director und dem Schulrath erfreut. Auch dieser Mann hoffte, daß, nachdem sein College definitiv angestellt, ihm ein gleiches Loos auch zu Theil werden würde. Es ist nicht geschehen, und, meine Herren, warum ist es nicht geschehen? Es ist dem Magistrate von Posen, als er die Bestätigung für den Dr. Jutrosynski erhielt, von dem Ministerium aus mitgetheilt worden, zwei Juden an einer Schule — das ginge nicht. (Heiterkeit.) Meine Herren, erwägen Sie einmal: an der Realschule in Posen sind 25 Lehrer angestellt, darunter zwei Juden, einer jetzt definitiv angestellt, der andere als Hülfslehrer. Sollte denn der Herr Minister wirklich fürchten, daß durch zwei Juden an einer Schule, oder auch durch drei oder vier, die christliche Schule ent christlicht werden

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