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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-12-22 · Heft 52 (22.12.1868) · p. Seite 1032

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 52 (22.12.1868)
Date
1868-12-22
Page
Seite 1032 (sequence 2)
Language
German
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1032 leien desselben auf ihrer Seite zu wissen, und dies giebt ihnen auch die sichere Hoffnung, daß der volle Sieg ihnen nicht mehr lange entgehen kann. Die erwähnte Thatsache manisestirte sich wieder auf das deutlichste bei den vorgestrigen und gestrigen Debatten des preußischen Abgeordnetenhauses über den Etat des Cultusministeriums. Herr v. Mühler, der gegenwärtige Inhaber dieses Postens, ist bekanntlich nicht nur dem Judenthum, sondern auch den sonstigen Confessionen gegenüber der Vertreter jener streng orthodox lutherischen Ansicht, die aus dem Bewußtsein der großen Masse des norddeutschen Volkes so gänzlich geschwunden ist und fast nur noch in einigen zelotischen Priestern ihre Anhänger hat. So fand denn Herr v. Mühler an den Debatten der beiden letzten Tage im Hause nur vier Verthcidiger: zwei seiner Beamten und zwei Clericale; gehen doch lutherische Orthodoxie und Ultramontismus stets freundlich Hand in Hand! Die Anklagepunkte gegen den Minister waren hauptsächlich sein autokratischer Pietismus in der Verwaltung der evangelischen Kirche, und dann — was uns hier besonders interessirt — sein Widerstand gegen die Concessionirung confessions loser höherer Schulen, d. i. die Zulassung von jüdischen Lehrern an Gymnasien und Realschulen. 'Es handelte sich nun bei den Debatten nicht um große Principienfragen — deren Lösung im freiheitlichen Sinne ist selbst von den Gegnern bereits zugestanden — sondern um reale praktische Fragen. So war der Charakter der Verhandlungen weniger ein hoher, allgemeiner, als vielmehr ein bestimmt ausgeprägter und scharfer. Keiner der jüdischen Abgeordneten sprach, und doch hat Herr v. Mühler nur die genannten vier Vertheidiger gefunden, während 24 Redner von allen Seiten des Hauses, von dem Fortschrittsmanne Virchow an bis zu dem Führer der Freiconservativen, Grafen Bethusy- Huc, die unduldsamen Ansichten und die Persönlichkeit des Herrn Ministers selbst einer strengen und bittern Kritik unterwarfen. Zu bemerken ist, daß gerade die treuesten Freunde des Ministeriums, die Nationalliberalen aus den neuen Provinzen, am schärfsten auftraten: so der Hesse Di-. Wehrenpfennig und der Hannoveraner Grumbrecht. Der erste fragte den Minister geradezu, wie derselbe noch im Amte verbleiben könnte, nachdem ihm in der bekannten Angelegenheit der kasseler confessions losen Realschule von Sr. Majestät dem Könige ein so glänzendes Desaveu zu Theil geworden? Herr v. Mühler's Vertheidigung war schwach. Wie gesagt, er gestand seinen Gegnern in der Principienfrage Alles zu und hob nur die practischen Schwierigkeiten hervor, welche sich der Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen entgegenstellten. In seiner letzten gestrigen Rede kam er zu folgendem Zugeständnisse: „Welche Folgen, welche Consequenzcn hat der Ausdruck „konfessionslos?" Bezieht er sich nur darauf, daß evangelische und katholische Lehrer in der Regel an solchen Anstalten sungiren können? Das ist etwas, was zulässig ist. Bezieht er sich darauf, daß auch ein jüdischer Lehrer an solcher Anstalt sungiren kann? Auch das ist vom Standpuncte evangelischer Toleranz für durchaus zulässig angesehen worden, und es findet Statt." Jndeß bald fiel es dem gewissenhaften Minister ein, daß hiermit doch der Gerechtigkeit noch nicht Genüge geschehen sei. Er sagte: „Aber damit allein erschöpft sich die Frage nicht. Die Sch^ kann sich in ihrer ganzen Existenz nicht losmachen von einer Menge bestimmter religiöser Fragen und Forderungen. Wie hat sich die religionslose Schule zu verhalten in Beziehung auf die Feier der Sonn- und Festtage? Soll sie den Sonntag allein feiern und den Sabbath, den Samstag, nicht, dann ist das ungerecht gegen die Juden. Soll die religionslose Schule die katholischen und evangelischen Feiertage, welche außerhalb des Sonntages liegen, allein feiern, so ist es ungerecht gegen die Juden, die ihre besonderen Feiertage haben. Und wenn andere Religionsparteien noch an demselben Orte bestehen, die ihrerseits wieder andere Festtage haben, so haben auch diese, wenn der Begriff des Confessionslosen zur vollen Consequenz anerkannt wird, die Berechtigung, zu fordern, daß an diesen Tagen nicht bloß die Schüler ihrer Confession von der Schulpflicht freigelassen werden, sondern die Schulen selbst feiern. Bei einer so extendirten Berücksichtigung aller möglichen Feiertage würde aber ein geordnetes Schulwesen nicht eintreten können." Um diese anderen Confessionen — besonders die jüdische — in diesen Nebensachen nicht zu kränken, müssen sie auch in der Hauptsache, der Anstellung von Lehrern ihrer Confession, verletzt werden. Aber der Herr Minister ist mit seinen Einwänden noch nicht fertig: „In der Schule wird Weltgeschichte gelehrt. Die Weltgeschichte hat zuerst den großen Angelpunkt mit dem Erscheinen Jesu Christi in der Welt. Das

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