Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1868)
- Date
- 1868-12-15
- Page
- Seite 1021 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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1021;e 2tct,| h steht, en jüd. Zeitung! lnenten 'ßartig.j tmlung > kann — In jewähltl Wähle, didate» ich da^ ännern Waag imächta welches e, an-j netäts-! lenktel Gefahr! o's ge/ e Ära-!!sco zu ige Del durch! r müs-I v Giu-I padre I mtlichel te, die> gionsfreiheit beginnen soll. Nach der Bestimmung der Verfassung ist die Staatsreligion die Evangelisch- Lutherische; Nichtlutheraner sind von allen öffentlichen Aemtern ausgeschlossen, und den Juden ist sogar der Eintritt in das Königreich verboten. Im Jahre 1845 gestattete eine erste Aenderung dieses Grundgesetzes, noch unter sehr beschränkenden Bedingungen, die Ausübung des christlichen Gottesdienstes durch Andersgläubige, und 1851 wurde den Israeliten erlaubt im Lände zu wohnen. Zu dreien Malen, besonders 1865, wurde dem Storthing die Aufhebung des Art. 92, der alle Personen, welche die Staatsreligion nicht bekennen, von öffentlichen Aemtern ausschließt, vorgeschlagen. Unterstützt wurde dieser Antrag von Herrn Schweigaard, Professor der Rechte an der Universität Christiania, der für den vorzüglichsten Rechtsgelehrten des Landes gehalten wird;.aber die geschlossene Opposition der Vertreter der Bauernschaft brachte ihn zum Fall/ Doch jetzt soll dieser Vorschlag von neuem eingebracht und discutirt werden. Rußland. AuS Rußland, im Novbr. Der „Ostsee-Zeitung" schreibt man: „Ein Gesuch von achtzehn Kaufleuten ersten Ranges ist den Ministerien des Innern und der Justiz eingereicht worden, in 'welchem Angesichts der strengen Maßregeln, die in letzter Zeit gegen die in Petersburg ankommenden oder auch schon seit längerer Zeit wohnenden Juden ergriffen worden sind und diese genöthigt haben, die Stadt zu verlassen und ihre Handels-Beziehungen mit hiesigen Firmen abzubrechen, die Bitte ausgesprochen wird, den Juden den Aufenthalt in den inneren Gouvernements zu erleichtern. Wenn die Ergreifung deßfallsiger Maßregeln augenblicklich nicht möglich sein sollte, wird gebeten, wenigstens denjenigen Juden, für welche die Bittsteller Bürgschaft übernehmen, den Aufenthalt in Petersburg zu gestatten. Endlich wird noch um die Erlaubniß gebeten, jüdische Commis und Bevollmächtigte mit demselben Rechte wie die jüdischen Kaufleute halten zu dürfen. (Man sieht auch hieraus, daß Beschränkungen für die Juden immer auch zugleich Beschränkungen Kr die Christen sind.) Großbritannien. London, 1. December. Wie wir bereits gemeldet sind 7 Israeliten als Mitglied des Unterhauses aus der Wahlurne hervorgegangen, während in dem früheren nur 6 saßen. — Das Jew. Chron. in seiner letzten Nummer nennt uns nur 6, nämlich: Alderman Salomons für Greenwich, Sir Francis Gold? smid für Reading, Baron Meyer v. Rothschild für Hhthe, Nach. M. von Rothschild für Aylesbury, Serjeant Simon für Dewsbury und Jessel für Dover: sie sind sämmtlich Liberale, werden also dafür stimmen das katholische Irland von dem Joche der anglikani-' schen Staatskirche zu befreien. Das Jew. Ohr. macht eine Bemerkung, die wir hier wieverholen müssen. Die Katholiken in England selbst sind wenigstens 50 mal so zahlreich wie die Juden dieses Königreichs: und doch sind aus jenen nur 3 in das Unterhaus gesandt, von den Juden aber 7. Die Juden müssen also bei den protestantischen Wählern viel populärer sein, als die Katholiken. Amerika. Bonn, im Oktober (Privatmitth.) Im Hehr. Leader, der in New-Iork erscheint, begegneten wir jüngst in einigen Nr. einem sehr heftigen Artikel gegen den Herrn Weise, den Herausgeber eines englischen Blattes „the Israelite“ und eines deutschen Blättchens „Deborah" in Cincinnati. Dieser aus Polen oder aus Ungarn stammende Autor will nämlich in Nord-Amerika eine Agitation zu Stande bringen, um alle veutschen Rabbiner, Prediger und Lehrer aus den nordamerikanischen Gemeinden zu entfernen und alle Erzeugnisse der jüdischen Literatur in deutscher Sprache zu verbannen. Es ist dies selbstverständlich bloßer Humbug, der nur in der Absicht losgelassen wird, um von sich reden zu machen. Denn die deutsche Literatur braucht aus Nordamerika nicht erst verbannt zu werden. Sie ist dort so gut wie garnicht vorhanden. Die gesammte deutsche Judenheit in Nordamerika braucht z. B. von den Schriften des Institutes außer Chicago, wo Herr R. Guthmann 25, und in Balti- 51*