Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-12-15 · Heft 51 (15.12.1868) · p. Seite 1017

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 51 (15.12.1868)
Date
1868-12-15
Page
Seite 1017 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226687--26717-3262272
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Recht, nach erlangter Befähigung alle öffentlichen Staatscimter, sie heißen wie sie wollen, zu bekleiden, gewährleistet. Zwei Könige, meine Herren, zwei Könige von Preußen haben jene Bestimmungen durch ihren heiligen Eid bekräftigt, und es steht zweifellos fest, daß wir einen gerechten Anspruch haben, der uns nicht geschmälert werdest darf. Meine Herren, man kann unser Recht verleugnen, aber nicht leugnen." (Bravo!» „ Der Justizminister Dr. Leonhardt antwortete auf diese Interpellation wörtlich wie folgt: „Was die Aeußerungen des Abgeordneten Dr. Kosch anbelangt, in denen ich viel Freundlichkeit für meine Person anzuerkennen habe, so bedaure ich, nicht in der Lage zu sein, zu erklären, daß ich über die Frage, die er angeregt hat, eine bestimmte Ansicht habe. Ich habe nämlich die Frage noch nicht studirt nach dem Rechte des Landes; die Frage ist mir noch gar nicht näher getreten, und ich habe in der That in der Zeit, daß ich berufen bin, an diesem Orte zu stehen, sehr viele andere Sachen zu studiren gehabt. Es ist allerdings die Frage mir nahe getreten, nämlich in Betreff der Form des Judeneides. In dieser Beziehung habe ich vorwärts gehen wollen. Die Frage war im vorigen Landtage ja auch zur Sprache gekommen und der Königlichen Staats-Regierung zur Erwägung gestellt worden. Als der Reichstag jedoch den Beschluß in Betreff der Gleichstellung der Juden faßte, habe ich geglaubt, daß die Frage meinem Ressort einstweilen entrückt worden ist. Wenn aber von Seiten des Bundesrathes die Sache nicht ausgenommen werden sollte, so werde ich mich allerdings mit der Frage näher beschäftigen müssen." Das eiitzige Verdienst in dieser Antwort ist, daß sie nicht geradezu verneinend ist, sondern nur ausweichend ausgefallen ist. Wahrscheinlich wollte Dr. Leonhardt eine weitere Interpellation über den Eid mors judaico abschneiden und brachte eine ebenso ausweichende Bemerkung über diesen gleich mit heran. Für uns ist also in den älteren Provinzen Preußens keine andere Aussicht, als vorläufig diesen allein nur noch in Preußen bestehenden Eid weiter zu schwören und in der ganzen preußischen Monarchie als Richter nicht angestellt zu werden. Wir in Preußen werden noch länger hinter dem jetzigen Oesterreich Zurückbleiben. Unsre Hoffnung für die nächste Zeit ist nicht groß, denn Dr. Leonhardt hat in der gestrigen Sitzung unumwunden ausgesprochen „daß er keine liberalen Neigungen habe —." Von anderen Neigungen haben wir aber nichts zu erwarten. .— Wiederholt kommt noch eine andere Frage im Abgeordnetenhause zur Sprache. Aus die Tagesordnung einer der nächsten Plenarsitzungen wird der mündliche Bericht der vereinigten Commissionen für das Ge meindcwesen und für das Unterrichtswesen über die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Elbing, betreffend die Zulassung von jüdischen Bürgern in den Vorstand der dortigen höheren Töchterschule und die Anfrechterhaltnng der den städtischen Behörden durch den §. 59 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 verbürgten Rechte, gesetzt werden, und der bereits gedruckt vertheiltc Antrag der vereinigten Coinmissionen (Referent Dr. Paur) lautet: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die vorbezeichnete Petition der königl. Staats-Regierung zur Abhülfe zu überweisen." Berlin, 5. December. Die Fortschrittspartei hat einen Antrag des Dr. Kosch unterzeichnet, welcher die Juden-Eidc einfacher gestaltet, und alle Bestimmungen aufhebt, »velche hinsichtlich der Juden Eide eine Ausnahme von den generellen, die Eide betreffenden Bestimmungen machen. Der von Dr. Kosch vorgeschlagene Gesetzentwurf ist ganz gleichlautend einem von dem Ministerium der neuen Aera eingebrachten, aber nicht zu Stande gekommenen Gesetzentwürfe, tvelcher von dem damaligen Justiz-Minister v. Bernuth herrührt. Hamburg, im Novbr. >Privatmitth.)*) Als ich in diesen Tagen nach einer mchrmonatlichen Abwesenheit hierherzurückkchrte, sand ich bei einem Bekannten ein Exemplar einer „Festrede zur fünfzigjährigen Jubelfeier des Israelitischen Tempelverbandes am 18. October 1868 von vr. M. Sänger". (Hamburg 1868.) Ich verwunderte mich. Wie? der Hamburger Tempel feiert sein fünfzigjähriges Jubiläum? Ja, die Zeit trifft zu. Aber davon erfuhr ja Niemand etwas? Weder hier noch draußen? Weder durch eine Ankündigung vorher, noch durch einen Bericht nachher? Geschah dies aus Bescheidenheit, oder aus Scheu, von sich reden *) Nicht von unserem gewöhnlichen Correspondenten. Redaction.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.