Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1868)
- Date
- 1868-12-15
- Page
- Seite 1016 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1016 namentlich zu denen eines Richters und nächstdem auch zu Aemtern im Ressort des Cultus-Ministeriums. Meine Herren, als ich im vorigen Jahre über diese Angelegenheit sprach, enthielt ich mich durchaus, die Meinung-des jetzigen Herrn Justiz-Ministers in irgend einer Weise zu provozireu, weil ich es zu der Zeit für eine Indiskretion erachtete, den Herrn Justiz-Minister, der eben erst in sein Amt eingetreten war, dazu auszufordern, da'er möglicherweise diese Frage noch gar nicht in den Bereich seiner Erwägungen gezogen hatte. Diese Rücksicht, meine Herren, fällt für mich heute fort, denn ich zweifle nicht, daß der Herr Justiz-Minister auch über diese Frage eine bestimmte Meinung hat. Meine Herren, ich werde mich durchaus enthalten, die durch die Berathung des Justiz-Etats gezogenen Schranken zu überschreiten, ich bleibe innerhalb derselben und werde mir nur ein paar kurze Worte darüber voranzuschickeu erlauben. Meine Herren, durch ein Ministerialreskript aus dem Jahre 1851 sind alle gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechte der Juden in Beziehung auf ihre Gleichstellung bei öffentlichen Aemtern in Frage gestellt worden durch eine Auslegung und Deutung der gesetzlichen Bestimmungen, die meiner Ansicht nach — und ich glaube, auch vieler Anderen — dem Geiste sowohl als dem Buchstaben der Gesetze Hohn sprechen. Seitdem sind 17 Jahre verflossen, und ich bin gewiß nicht Derjenige, der verkennt, daß seitdem wesentliche Verbesserungen eingetreten sind, und daß in den meisten Ressorts bereits diese Frage ganz in dem Sinne der Petenten, wonach sie vollständig befähigt sind, in diesen Ressorts angestellt zu werden, entschieden ist. Ich will auch gar nicht in Abrede stellen, daß seit jener Zeit sowohl im Ressort des Justiz-Ministeriums, als auch des Eultus-Ministeriums einige, wenn auch nicht wesentliche Hindernisse beseitigt sind. Im Ganzen aber werden in diesen beiden Ressorts noch immer die Beschränkungen aufrecht erhalten, die das Recht meiner Glaubensgenossen im höchsten Grade gefährden, es ihnen bestreiten. Es ist gewiß, meine Herren, ebenso aussalleud als beklagenswerth, daß gerade In diesen beiden Ressorts noch solche Beschränkungen aufrecht erhalten werden. Ich habe mir immer gedacht, und ich glaube, Sie werden meine Ansicht thcilen, daß gerade in diesen beiden Ressorts es darauf ankomme, das Rechtsbewußtsein im ganzen Volke zu stärken, Recht und Gerechtigkeit nach allen Seiten, Keinem zu Liebe, Keinem zu Leide, zu üben, Sittlichkeit, Humanitätsbestrebungen zu befördern; daß es aber nicht Aufgabe sei, längst verjährten und im Volke keinen Boden mehr findenden Vorurtheilen Vorschub zu leisten, und statt sie zu bekämpfen, zu hegen und zu pflegen. Wenn ich mir heute das Wort in dieser Angelegenheit erbeten habe, so ist es geschehen,"8veil ich dem Herrn Justiz-Minister, den wir vor uns zu sehen die Ehre haben, Gelegenheit geben wollte, sich über diese Frage zu äußern. Ich hege nämlich die Erwartung, daß der Herr Justiz-Minister nicht abgeneigt sein werde, sich über diese Frage auszusprechen. Ich gehe aber noch weiter, ich hege sogar die Hoffnung, daß er im Gegensatz zu seinem, ich darf wohl sagen, jetzt glücklich beseitigten Vorgänger, eine andere Meinung haben wird, daß er gerade im Widerspruch gegen dessen Auffassung eine bessere gewonnen hat. Ich enthalte mich, meine Herren, die Auffassung des früheren Herrn Justiz- Ministers, wie sie es verdient, hier zu characterisiren, lediglich deshalb, meine Herren, weil ich es für unschicklich halte, einen Mann anzugreifen, der nicht in der Lage ist, in diesem Hause sich vertheidigen zu können. Sie werden fragen, meine Herren, woraus ich denn meine Hoffnungen zu dem jetzigen Justiz-Minister gründe. Ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. Seitdem der gegenwärtige Herr Justiz- Minister sein Amt angetreten hat, haben wir Gelegenheit gehabt, wahrzu nehmen, daß der Gerechtigkeitssinn in ihm stark und mächtig ist. Wir haben von ihm Maßnahmen kennen gelernt in vielfacher Beziehung, die es beweisen, daß er nicht politische, nicht persönliche, sondern daß er rechtliche und sachliche Motive zur Grundlage seines Handelns nimmt, und deshalb, meine Herren, glaube ich auch, daß er meine Hoffnungen erfüllen >vird. Aber, meine Herren, ich verhehle nir nicht, es kann auch anders kommen, als ich hoffe. Run, dann habe ich Ihnen zu erklären, daß weder mir noch meinen Glaubensgenossen der Muth und die Ausdauer ausgehen wird, diese Angelegenheit immer und immer von Neuem zur Sprache zu bringen, bis unsere Forderungen ihre volle Geltung erlangt haben. Denn, meine Herren, unser Recht steht unerschütterlich fest. Dreimal, einmal durch Gesetz, zweimal durch die Verfassung, ist uns in den betreffenden Stellen und Artikeln unser gesetz- und verfassungsmäßiges