Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1868)
- Date
- 1868-12-01
- Page
- Seite 982 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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r Rußland. Von der russischen Grenze, 31. Octbr. (Privatmitth.) Das „Wilnaer Amtsblatt" von gestern bringt eine Verordnung, nach welcher Gesellen und andere Arbeitsuchende jüdischer Confession sich, wenn sie von auswärts hier zuwandern, nicht länger als drei Tage in der Stadt aufhalten dürfen. Haben sie innerhalb dieser Zeit keine Arbeit gefunden, so müssen sie die Stadt verlassen. Es kann nach dem Ermessen der Polizei zwar.gestattet werden, doch muß dann außer dem Betrage für die zu lösende Aufenthaltskarte für jeden Tag eine Abgabe von 10 Kopeken 3 '/z Sgr. von der Person entrichtet und immer auf drei Tage im Voraus bezahlt werden. Wie arme Leute, wenn sie Arbeit suchen und deshalb vielleicht längere Zeit hier unbeschäftigt weilen müssen, diese Abgabe erschwingen sollen, mag schon ihre Sache bleiben, und wir wollen uns nur die Frage erlauben, warum man, wenn eine solche Maßregel zur Abhaltung des großen Zudranges unbeschäftigter Menschen nach der Stadt nöthig erschien, diese nur auf die Juden beschränkte und nicht auf alle Arbeitsucher überhaupt und ohne Unterschied der Confession ausdehnte. Ferner: Vor drei Tagen kam ein jüdischer Mann, der in einem Dorfe bei Kowno als Kuhpächter lebt, hier an, um eine Beschwerde persönlich vorzubringen gegen den Ortsschiedsrichter, der ihn gezwungen hatte, einen ihm geborenen Knaben in der griechischen Kirche des Dorfes taufen zu lassen. Wie der in seinem religiösen Recht gekränkte Vater erzählt, hat man das Kind am dritten Tage nach der Geburt aus der Behausung abgeholt, in die Kirche getragen, dort nach griechischem Ritus getauft und dann seinen Eltern wieder zurückgebracht. Wie ich eben höre, soll die Taufe für ungültig erklärt und der Dorfrichter für seine Eigenmächtigkeit bereits gefänglich eingezogen worden sein. — Warschau, im Novbr. (Privatmitth.) Die hiesigen officiellen Blätter, das russische und das polnische, veröffentlichten unlängst einen aus dem Bureau des Kurators des Warschauer Lehrbezirks ihnen eingesandten Artikel, worin die beabsichtigte und zum Theil schon begonnene Einführung der russischen Sprache als Lehrsprache für die jüd. Elementarschulen zu rechtfertigen versucht wird. Der Verfasser gründet» diese Rechtfertigung auf folgende Schlußfolgeruyg: I „Die Muttersprache der Juden ist ein aus der» hebr. und deutschen Sprache entstandenes, völlig unaus-» gebildetes und rohes Jargon, das zur Unterrichtssprache» durchaus nicht geeignet ist; die Schulbehörde ist daher» genöthigt, eine andere Sprache als dies verderbte Jar-1 gon zur Lehrsprache für die jüdischen Schulen zu wäh-1 len, und da hat sie nur die Wahl zwischen der deut-1 scheu, polnischen und russischen Sprache; da nun diese I drei Sprachen den jüdischen Kindern. bei ihrem Ein-1 tritt in die Schule gleich fremd sind, so handelt die» Schulbehörde gewiß im Interesse sowohl der jüdischen » Bevölkerung, wie des Staates, wenn sie die russische > als die Amts- und öffentliche Verkehrssprache des gro- 1 ßen russischen Reiches zur Lehrsprache für die jüdischen I Schulen wählt. Die letztere Schlußfolgerung ist aus > ganz falschen Prämissen hergeleitet; denn wenn auch die I hiesige jüdische Sprache stark mit hebr. Wörtern und I Redensarten versetzt ist, so ist ihr Hauptkern dennoch I völlig deutsch, und jeder Jude, auch der ungebildetste, I versteht und spricht nicht nur die deutsche Sprache, I sondern betrachtet sie auch als seine Muttersprache, I für die er eine weit größere Vorliebe hat, als für die I polnische, die er ebenfalls spricht. Dagegen ist die I russische Sprache dem Juden im Königreiche Polen I ebenso fremd, wie dem Polen und dem ansässigen I Deutschen. Der Verfasser des Artikels gesteht indirect I selbst zu, daß die deutsche Sprache die eigentliche Mut- I tersprache der Juden ist; denn er verlangt, daß durch! die deutsche Sprache den jüdischen Kindern das Ver-! ständniß der völlig fremden russischen Sprache vermittelt werde. Gegen 300 Städtchen im Königreiche Polen sollen gegenwärtig zu Dörfern degradirt werden. Es erwächst dadurch der Regierung eine bedeutende Minderausgabe, da die Gehälter für die von derselben besol- ° deten Bürgermeister, Schreiber und Kassirer wegfallen. Die Kosten der Administration der neuen Dorfgemeinden werden, wie dies überall der Fall «st, jetzt die Einwohner tragen müssen. Durch diese Einrichtung wird, wie bereits in d. Bl. erwähnt worden ist, die Verarmung der jüdischen Bevölkerung auf enorme Weise zunehmen. So wird von den Verheerungen, welche die neue Gewerbesteuer anrichtete, vielfach berichtet. Ueberall sind .viele kleine Geschäfte, wie Speise- und Bagatellkrämereien, wegen der nicht zu erschwingenden