Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1868)
- Date
- 1868-12-01
- Page
- Seite 978 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226685--26676-3262229- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
978 wird der §. 4 des 20. Gesetzartikels v. I. 1848, wonach einem jeden ohne Unterschied der Religion der Schulbesuch gegenseitig gestattet ist, in volle Kraft gesetzt. Das vom 19. März 1863 Z. 1767 datirte Hofcanzleidecrct, welches eine diesfällige Beschränkung (scilicet des Besuches katholischer Kinder von israel. Schulen) enthält, wird außer Kraft gesetzt, und werden die regelmäßig ausgestellten Zeugnisse jedweder öffentlichen coufessionellcn Schule bei allen öffentlichen Schulen als staatsgiltig anerkannt. Wovon hiermit sämmtliche Directionen rc. in Kenntniß gesetzt werden. Pest, im October 1868. Wir setzten zum besseren Berständniß des Ministererlasscs den Wortlaut des §. 4 des G. A. vom Jahre 1848 bei: „das Besuchen der Schulen recipirter Religionsparteicn wird ohne Glaubcnsunterschied Jedermann wechselseitig gestattet." — Durch die Emancipation der Juden ist das Judenthum als Religion zum Theil auch recipirt worden, daher fallen consequenterweise die bezüglichen Beschränkungen und Clauscln weg. Zeit wäre es aber endlich das ominöse „recipirt" gänzlich aus den Gesetzen zu streichen und die bürgerlichen und politischen Rechte vom Glaubensbekenntnisse unabhängig zu machen. Die Vcxationen gegen „Nazarener," „Szombatianer" in Siebenbürgen rc. dürfen einmal schon aufhörcn! Aus Vorarlberg, 25. Okt. (N. fr. Pr.) In den Vierziger-Jahren starb in Hohenems Fräulein Caroline Wohlheim aus Triest, Tochter des dortigen Kaufmannes S. Wohlheim und der Frau Henriette Bernheimer von Hohenems. Zum Andenken an seine verstorbene Tochter errichtete Herr Wohlhcim eine Stiftung, welche in den Fünfziger-Jahren ins Leben trat, und betraute mit der Verwaltung derselben die jeweilige Dorstchung der israelitischen Gemeinde. Herr Wohlheim setzte ein Kapital von 2000 Gulden aus, dessen jährliches Zinscncrträgniß als Ausfteuerbeitrag für arme und sittlich würdige Bräute aus Hohenems verwendet werden soll. Dabei traf er noch die besondere Bestimmung, daß von dem Momente an, als die staats-und ortsbürgcrliche Gleichbere chtigung in Kraft trete, das Zinscrträguiß nicht mehr ausschließlich israelitischen Mädchen zugewendet werden dürfe, sondern daß von da an abwechselnd das eine Jahr eine israelitische, das andere Jahr eine christliche Braut des Genusses dieser Stiftung theilhaftig werden solle. In Erwägung, daß durch die kaiserliche Sanction der Staatsgrundgesetze und namentlich der Gesetze' vom 25. Mai 1868 die staatsbürgerliche Gleichheit für die Bekenner sämmtlicher Confessionen zur Thatsache geworden ist, hat nun der Ausschuß der Jsraelitcn-Gemeinde Hohenems in einer seiner letzten Sitzungen den Beschluß gefaßt, schon in dieses Jahre eine Braut aus der Christengemeinde Hohenems, in Gemäßheit des Stiftungsbriefes, mit der Carolinen- Stiftung zu betheilen. Das Zinserträgniß beträgt im heurigen Jahre 156 Gulden, indem in jenen Jahren, in welchen keine israelitische Bewerberin aufgetreten ist, die Zinsen zum Kapitale geschlagen wurden. Das Recht der Verleihung bleibt jederzeit der israelitischen Borstehung gewahrt, und zwar je nach der Confession der Bewerberinnen unter Zuziehung des Ortsgeistlichen oder Ortsrabbiners. Letzten Sonntag wurde die Aufforderung zur Bewerbung von der Kanzel verlesen, und es verlautet, daß sich schon mehrere Bewerberinnen zu dem Bezüge dieser unerwarteten Aussteuer gemeldet haben. Donaufürstenthümer. Bukarest, 26. Oktob. lPrivatmitth.) Unter diesem Datum erhalten wir folgende Zuschrift: „Ich befinde mich seit einigen Tagen hier, und kam mir zu Ohren, daß Ihr so geschätztes Blatt einen Artikel hinsichtlich des hier erscheinenden „Israelitul Roman“ gebracht hätte. Jedoch mit Erstaunen, und ich kann's sagen, mit Bedauern mußte ich erfahren, daß die in Ihrem Blatte inserierten Zeilen gegen den Israelit sich äußerten. Ich will und kann nicht beurtheilen, aus welcher Quelle und welcher Absicht der Verfasser jenes Artikels, sich feindlich gegen unser Journal ausgesprochen, aber ich muß zum Ruhm der Wahrheit im Gcgcntheil gestehen, daß dieses Blatt uns nicht nur nicht im geringsten geschadet, sondern schon erhebliche Dienste erwiesen hat. Ich selber bin in einer Gemeindeangelegenheit hierhergekommen, und konnte mich von dem Nutzen des Blattes selbst auch überzeugen. Die Herren, die das Journal redigiren, sind unserer Sache mit Leib und Seele ergeben, und wäre es eine verdammenswerthe Sünde, sie irgendwie verdächtigen zu wollen. Wahr ist es, daß wir von einigen Maßregeln Per