Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-12-01 · Heft 49 (1.12.1868) · p. Seite 977

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 49 (1.12.1868)
Date
1868-12-01
Page
Seite 977 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226685--26675-3262228
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Karlsruhe, 1. Novbr. Die hier erscheinende „Badensche Landeszeitung" enthält folgenden Artikel: „Vom Neckar, 18. Oct. Nach h. Verordnung großh. Oberschulrathes vom 15. März Nr. 5 §. 43 kann der Lehrer zur Versehung des Vorsängerdienstes gegen eine angemessene Vergütung angehalten werden. Wir erfahren nun, daß man hierfür eine jährliche Vergütung von 30-40 fl. Üuswerfen will, lieberzeugt von der Gerechtigkeitsliebe großh. Oberrathes, können wir zwar nicht glauben, daß derselbe, welcher das Anstrengende und Beschwerliche dieses Dienstes kennt, der den Lehrer täglich 2—3 Mal in Anspruch nimmt, ihn weder Feiernoch Ferientage genießen läßt, eine solche Kleinigkeit auszuwerfen gedenkt, die höchstens für Versehung des Gottesdienstes an Neujahrs-, Buß- und Versöhnungstagen gelten kann; doch dürfte es nothwendig sein, in Kürze eine Versammlung israelitischer Lehrer zu veranlassen, um sich sowohl über die 265 fl. Gehalt, als auch über die Vergütung für den Vorsängerdienst zu einen, bezw. zu beschließen, die isracl. Lehrer haben diesem Dienste ein Lebewohl zu sagen." Aus Mitteldeutschland, im Novbr. (Privatmitth.) Sie thun sehr wohl daran, daß Sie in Ihrem geschätzten Blatte mit den Gegnern der Rabbinerversammlung sich in keine Polemik einlasscn. In allen gebildeten jüdischen Kreisen freut man sich dessen und findet es vernünftig, daß auch Ihre Collegen sich jeder Polemik enthalten. Man könnte nur in ironischer Weise den Angriffen entgcgentreten, etwa tvie die Tagespresse den Kriegs- und Mordartikel des Halle'- schen Löwen behandelt. Freilich sind die Gegner der Rabbinerversammlung keine Löwen, aber auch Füchse und Hirsche haben zuweilen etwas Katzenartigcs. Allein der Gegenstand ist doch zur Sathre zu ernst. Uebrigens thun sie der Sache keinen Schaden, vielmehr sieht jeder Unbefangene, wie wenig es diesen Leuten um die Sache zu thun ist, daß sie mit solcher Bosheit gegen eine Synode ankämpfen, deren Zustandekommen doch Jeder, der es mit dem Judenthume gut meint, wünschen müßte. Darum werden ihnen auch alle Machinationen, Entstellungen und Verdächtigungen nichts helfen. Grade diese Wuthausbrüche, dieses jämmerliche Gebühren, beweist, wie sehr sie die Synode fürchten und wie sie nur auf Täuschung ausgehen, wenn sie sich den Anschein geben, als glaubten sie, die Rabbinerversamm-- lung hätte keine Zukunft. In der Synode liegt die Zukunft nicht der Rabbinerversammlung, sondern des Judenthums. Das ist klar wie die Sonne. Oesterreichifcher Kaiserstaat. Wien, 7. November. Nach zwölfjährigen Hemmungen wird oie Königsberg'sche Stiftung fiir Errichtung einer Erziehungsanstalt zu Gunsten armer israelitischer Mädchen aus allen Kronländern des Kaiserstaates in nächster Zeit ins Leben treten. —. Bekanntlich hat bisher der Magistrat verweigert, Anzeigen transleithanischer Staatsbürger, welche in Ungarn domiliciren und hier nur vorübergehend ihren Aufenthalt genommen haben, in Betreff ihres Uebertrittes zu einer anderen Confession anstandslos zu erledigen, indem er sich darauf stützte, daß das interkonfessionelle Gesetz nur für cisleithanische Staatsbürger Geltung habe. Ein gleiches Schicksal erfuhr eine von Dr. Knepler im August d. I. namens einer Kaufmannsgattin aus Pest beim Magistrate überreichte Anzeige, daß seine in Pest domicilirende Clientin, welche sich bloß vorübergehend hier aufhalte (behufs ihrer Rückkehr zum Judenthume«, aus der katholischen Kirche austrete. Die Statthalterei bestätigte über Recurs des Dr. Knepler den Bescheid des Magistrates unter einfacher Berufung auf dessen Gründe. Dawider ergriff De. Knepler den Ministerial-Recurs, und das Ministerium des Innern hob die beiden unteren Erledigungen auf, worauf der Magistrat die erwähnte Anzeige erledigte. Die Gründe dieser Ministerial Entscheidung wurden noch nicht zugestellt; wir behalten uns daher vor, sie nachträglich mitzutheilen. —. Im Dorfe Bözöd - Ujfalu < Siebenbürgen) ist dieser Tage, wie Hon meldet, die ganze den Sabbathianern angehörige Gemeinde, weil dieselbe als nicht recipirte Confession von den Geistlichen verfolgt wurde, zum Judenthume übergetreten. (Was find das fiir „Sabbathianer?") Aus Ungarn, Mitte November. (Privatmitth.) Durch die k. ung. Oberstudiendirection ist den israel. Hauptschuldirectionen folgender Ministerialerlaß zugegangen: Mit Erlaß des hohen k. ung. Cultus- und Unterrichtsministeriums vom 10. October l. I. Z. 17076

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.