Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1868)
- Date
- 1868-11-24
- Page
- Seite 960 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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96Ö Vergnügen der Schüler in Jassy während der Erholungsstunden besteht darin, die Juden auf den Straßen und in den öffentlichen Gärten zu jagen und zu mißhandeln. Ein abermaliges Ereigniß dieser Art fand Freitag, dem Hause von Herrn Neuschotz gegenüber, statt. Mehrere Schüler der Rationalschule und des Trei Erarhi warfen Steine nach jüdischen Kindern, die sich dort befanden, diese entfernten sich, aber die Schüler verfolgten sie mit Steinwürfen. Mehrere Steine, welche durch die Fenster des Hauses des Herrn Bourghelly, das ihnen zum Ziel gedient, gedrungen, haben eine Magd getroffen. Mit ihrem Erfolge zufrieden, bezeugten die Schüler lärmend ihre volle Befriedigung. Die Stadtsergeanten, welche von diesen Thatsachen benachrichtigt wurden, schickten die Beschwerdeführer zu den Professoren, indem sie sagten, daß es ihnen nicht erlaubt sei, den Posten zu verlassen; sie haben, sagten sie, andere, viel größere Pflichten zu erfüllen, als die, die Juden zu vertheidigen." Dieser Schilderung braucht ein weiteres Wort nicht hinzugefügt zu werden. Franke eich. Paris, 2. November. Man schreibt von hier: „Der deutsche Schriftsteller Ludwig Wihl, welcher seil vielen Jahren hier Lehrer der deutschen Sprache an verschiedenen Lehranstalten war, ist jetzt mit einer Pension von 1800 Fr. als „Deutscher Dichter und Lehrer" in den Ruhestand versetzt worden. Das ist für Frankreich doch wirklich recht hübsch." — Da Wihl an Staatslhceen angestellt gewesen, so ist obige Pension durchaus in der Ordnung; bekanntlich hat Wihl unter dem Titel „Westöstliche Schwalben" auch schöne jüdische Gedichte verfaßt. Rußland. Bon der Polnischen Grenze, l. Rov. (Privatmitth.) Hiermit theile ich Ihnen den endlichen Schluß des Processes des Kaufmanns Silbermann, von dem ich in Nr. 22 d. Bl. berichtet habe, mit. Er ist traurig genug und zeigt, daß wir uns unverweigerlich den Launen und Mißhandlungen der kleinen Despoten in Stadt und Land unterwerfen müssen. Nachdem nämlich die Untersüchungscommission zu Gunsten der Angeklagten (Natschalnik und Commissär) ihre Mission vollendet hatte, beschloß der gemißhandelte Herr Silbermann zum Statthalter Berg in Warschau mit einer, die ganze Sachlage enthaltenden Bittschrift sich zu begeben, nämlich daß die Untersuchungscommission, welche eigentlich nur wider die Urheber der in Nr. 22 erwähnten Gewaltthat abgesendet worden, die vielen Zeugen des Vorstehers Silbermann für sein volles Recht nicht angenommen und höhnisch abgewiesen habe, dagegen die Aussage der vom Natschalnik vorgebrachten Zeugen, denen bei Verweigerung der, auf ihr Gewissen so schwer lastenden Aussage mit Entsetzung von ihren Aemtern gedrohet worden, abgenöthigt hat. Allein nachdem von Seiten des Natschalniks dem Vorsteher bei weiterer Klage die Verbannung nach Sibirien angedroht worden, enthielt sich dieser weiterer Schritte und sah angstvoll seinem verhängnißvollen Schicksal entgegen, welches auch wirklich nicht lange auf sich warten ließ. Denn ungefähr 2 Monate nach vollzogener Untersuchung wurde Herrn Silbermann im Magistrat zu Schackh der über ihn gefällte Urtheilsspruch vorgelesen, welcher folgendermaßen lautet: 1) den Kläger seines Vorsteheramtes auf immer zu entsetzen; 2) ihn 3 Jahre unter polizeiliche Aufsicht (als wäre er der gemeinste Verbrecher) zu stellen, so daß er während dieser Frist genöthigt ist, allmonatlich beim Natschalnik in Wladyslawow sich zu melden (was ihm mindestens 12 Rubel jährlich Unkosten verursachen wird) — und endlich 3) ihm aufs strengste zu untersagen weiter zu Petitioniren. A. H. Minsk, im Oktober. (Privatmitth.) Wenn Ihr geschätztes und weit verbreitetes Blatt schon überall, wo reger Sinn für die Interessen der Religion und der Erzielung bürgerlicher Gleichstellung der Juden herrscht, die geziemende Anerkennung findet, so begrüßen auch wir hier in Rußland stets mit freudiger Theilnahme das Organ, das die religiösen und politischen Zustände unserer Glaubensgenossen selbst in den entferntesten Welttheilen nicht unbeachtet und unbesprochen läßt. Es befremdet uns aber, daß wir die jüdischen Zustände Rußlands, wo die erhabene Willensmeinung des Kaisers Alexander II. uud die bestimmte Absicht des glorreichen Herschers, seinem großen Reiche eine neue glückverheißende Entwickelung zu geben, allen Classen