Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 48 (24.11.1868)
- Date
- 1868-11-24
- Page
- Seite 957 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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957 Wir brauchen das diesen Paragraphen zu Grunde liegende System weder zu characterisiren noch zu beurtheilen. Die Tendenz des norddeutschen Bundes und der Geist des Volkes und der Zeit widersprechen ihm vollständig. Es ist leicht vorauszusehen, daß das Abgeordnetenhaus diese Bestimmung nicht genehmigt, sondern sie durch ganz andere ersetzt. Dann wird das Gesetz nicht zu Stande kommen und vorerst Alles beim Alten bleiben. Haltbar ist es jedoch auf die Länge nicht. Bielefeld, 10. Novbr. (Aufforderung.) Nachdem, was kaum erwartet werden konnte, dem Abgeordnetenhause das „Unterrichtsgesetz" dennoch vorgelegt worden, ist unfern Collegen, von -denen eine kaum nennenswerthe Anzahl zu unsrer Petition vom 14. Nov. pr. ihren Beitritt erklärt, Veranlassung geboten, diesen Fehler noch gut zu machen, indem sie ihre Zustimmung — am besten an das hohe Haus der Abgeordneten direkt — nachträglich aussprechen, wozu wir hiermit wiederholt dringend auffordern. Ist auch nach allen Anzeichen kaum auf die Erfüllung unsrer Wünsche zu rechnen, so dürfen wir selbst auch nicht scheinbar eine Indifferenz der Sache an den Tag legen. Thun wir das Unsrige! * S. Blumenau. Schwerfens, 10. Novbr. (Berichtigung.) Der Artikel von hier in Nr- 45 bedarf einer Berichtigung. An den jüdischen Elementarschulen der Provinz Posen existiren keine Dirigenten, sondern nur Hauptlehrer. Welcher Unterschied zwischen einem Dirigenten und einem Hauptlehrer liegt, läßt sich am besten aus einem Paragraphen fraglicher Instruction, von den Rechten des Hauptlehrers handelnd, ersehen. Derselbe lautet: .„lieber die Unordnungen, welche sie (die Hauptlehrer nämlich) wahrnehmen, sind sie berechtigt, ihren Amtsgenossen freundliche Vorstellung zu machen. Sie dürfen es jedoch nie aus dem Auge verlieren, daß sie ihren Amtsgenossen gegenüber nicht die Stellung eines Vorgesetzten, sondern nur die eines erfahrenen Freundes einnehmen. Anordnungen zu treffen und Zurechtweisungen zu ertheilen, sind sie nicht berechtigt." Die Hauptlehrer bedürfen der Entschädigung der Regierung und bis jetzt ist dies hierorts noch nicht geschehen. Auch von einer öffentlichen jüdischen Töchterschule in hiesiger Stadt kann nicht gesprochen werden, wenn sich einige Familien eine Gouvernante auf ein Jahr engagirt und ihr ungefähr 20 Schülerinnen überwiesen haben. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 36. October. Der „K. Z." wird geschrieben: „An der hiesigen Universität geht es immerhin etwas anders zu, als draußen im Reiche. In seiner Vorlesung über Kirchenrecht sagte gestern Prof. Bachmann: „Hinge es von mir allein ab, die Juden dürften gar nicht in meine Vorlesungen über das Kirchenrecht, das sie ja ohnedies nicht verstehen, nicht verstehen können. Man wird mir einwenden, es erhielte ja doch so mancher Jude bei der Staatsprüfung ein „Ausgezeichnet" gerade in diesem Gegenstände; aber meine Herren, wer prüft da, von mir wird es gewiß Keiner bekommen!" Einen solchen Menschen müssen Jhering rc. Collegen nennen." Dieser Wiener Correspondent hat eine gute Meinung von „draußen im Reiche." So weit wir nässen, geht es „im Reiche draußen" ebenso, nur daß man vielleicht nicht so offen und ettvas feiner ist. Die Ansicht des Herrn Bachmann über das Verhältniß der Juden zum kanonischen Rechte wird auch hier von Manchem getheilt, und es hat an einigen Orten Mühe genug gekostet, um den Juden die Erlaubniß zu erringen, um bei dem juristischen Doctorexamen auch für das kanonische Recht promoviren zu können. Vielleicht glauben diese Männer, das kanonische Recht eigne sich nicht, rein wissenschaftlich aufgefaßt zu werden und bedürfe der Glaubensseligkeit. Und dann hat es sich gezeigt, daß es äußerst liberale Männer giebt vom reinsten Wasser der preußischen Fortschrittspartei, welche die Juden zwar nicht von den Zuhörerbänken, wohl aber von den Lehrstühlen in den Hörsälen fern halten möchten! Aus Ungarn, 24. Octbr. (Privatmitth.) Der Wahlkampf zum bevorstehenden isr. Landescongresse in Pest ist in unserem Lande ein sehr heftiger. Man ist hier an solche Kämpfe, wo es ordnungsmäßig zu Schlägereien und Blutvergießen kömmt, gewöhnt. Man sieht z. B. in manchen Gegenden schon jetzt ängstlich auf die in wenigen Monaten bevorstehenden Landtagswahlen, die diesmal mit noch größerer Bitterkeit und Hefi