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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-11-17 · Heft 47 (17.11.1868) · p. Seite 939

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 47 (17.11.1868)
Date
1868-11-17
Page
Seite 939 (sequence 9)
Language
German
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Nachdruck hatten, welcher so abscheuerregenden Gräuel« thaten entgegenzusetzen gewesen wäre. Wir sehen uns hier zu der Bemerkung veranlaßt, daß solche Ereignisse, welche den Beweis liefern, daß unser Leben und Eigenthum selbst im Angesichte der Vertreter unserer hohen Regierung im höchsten Grade gefährdet sind, nicht geeignet seien, um das daraus hervorgehende Begehret: in genau abgemessenen Worten auszudrücken." — Indem die Adresse dann auf die Ursachen der Gewaltacte eingeht, heißt es: „Die Hefe des Volkes ist überall mehr oder weniger zu Raub und Mord geneigt und sucht diese Gier zu befriedigen da, wo sie von Seite der menschlichen Gesellschaft und der Regierungen geringen Widerstand erwartet. Angriffe auf das Leben und Eigenchum der Israeliten hak man aber nach der Auffassung früherer Jahrhunderte dem religiösen Fanattsmus zugeschrieben, und es wurden solche Angriffe blos als „Judenhetzen," „Judenkrawalle" bezeichnet. Man weiß aber ganz wohl, daß heutzutage religiöser Fanatismus hier nicht die Ursache ist, ja, man muß zum Lobe der hierländischen christlichen Geistlichkeit anführen, daß sie nicht den geringsten Antheil an diesen unmenschlichen Ausschreitungen hat. Dieselben sind nichts Anderes als raubmörderische Anfälle auf Leben und Eigenthum ruhiger Staatsbürger, bei welchen der Pöbel voraussetzt, daß die übrige meirschliche Gesellschaft und die Regierungen ihnen geringeren Schutz gewähren. Wie wäre es sonst möglich, daß am Hellen Tage Raub- und Mordversuch verübt wird? Wir wollen uns nicht in ausführlichere Betrachtungen einlassen; wir wissen, daß wir uns in dem Zustande der Nothwehr befinden, daß, wenn wir nicht zu sehr in der Minorität wären und der verbrecherischen Gewalt Gewalt der Abwehr entgegengesetzt hätten, selbst nach den Gesetzen dieses Landes dies nicht strafbar wäre; wir wissen ferner, daß solche Frevel auf Leben und Eigenthum nur dann möglich sind, wenn die Einwohner einer Stadt gegen solche Anfälle apathisch sind, oder dazu — wie es der Fall zu sein scheint — von Krämergeist und Brotneid getrieben, aufstacheln. Wir bilden uns auch nicht ein, besondere Politiker zu sein, glauben jedoch, daß die Vertreter unserer Regierung, respective das löbliche Consulat, sich im Falle eines solchen Angriffes selbst ebenso im Zustande der Nothwehr anzusehen haben, als wenn dessen Nationale ohne Unterschied der Religion mit Raub und Mord bedroht werden. In solchen Fällen, glauben wir, hätte ein Consulat von seiner Macht ohne weiteres entschiedenen Gebrauch zu machen." — Die Adresse fordert den Schutz des österreichischen Kriegsschiffes, das dem Consul zu Gebote steht, und schließt: „Aus den eben angeführten Gründen bitten und erwarten wir gefertigte österreichische Staatsangehörige und Handelsleute hier, daß das löbliche Consulat bei einem etwa neuerlich vorkommenden Falle mit der der Würde des österreichischen Kaiserstaates entsprechenden Energie zum Schutze der Staatsangehörigen eintreten, ohne jeden Verzug aber sich von Seite der Local-Autoritäten die nöthigen Garantien verschaffen werde, welche zur Sicherheit des Lebens und Eigenthums der österreichischen Nationalen Hierselbst erforderlich sind." <Man sieht, daß hier die Juden wieder einmal den Nagel auf den Kopf getroffen haben. Was hilft hinterdrein alles diplomatische Einschreiten, dcA höchstens einen theilweisen Ersatz zu Wege bringt? Wer vermag den ganzen Verlust, den Schrecken, die Angst, die Schmerzen, die zerbrochenen und verstümmelten Gliedmaßen, die vielleicht für immer untergrabene Gesundheit, den unterbrochenen Verkehr und Erwerb zu ersetzen? Wer den sittlichen Schaden, dm Räuber und Beraubte erleiden, wieder gut zu machen? Schickt man Kriegsschiffe an bedrohte Punkte, um die Unterthanen zu schützen, so wende man sie im geeigneten Zeitpunkte an! Was hinterdrein kommt, sagt ein alter Bolksspruch, das-) Spanien. Madrid, 26. Öctober. Außer dem in v. Nr. besprochenen Rundschreiben an die diplomatischen Agenten hat die provisorische Regierung auch ein Manifest an die spanische Nation erlassen. Hoffen wir, daß sie sich in diesem klarer ausgesprochen hat, als in jenem Rundschreiben. Nach dem Telegramm sagt das Manifest, die Revolution habe das allgemeine Stimmrecht als augenscheinlichen und thatsächlichen Beweis der Souveränetät des Volkes hingestellt. Nach der Proclamation der Grund-Principien der zukünftigen Regierung, auf der breitesten Grundlage und von allen Junten anerkannt, wird die provisorische Regierung diese Kundgebungen der öffentlichen Meinung in eine gesammte Erklärung der Grundrechte vereinen.

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